Am 17. Juni sah es fast so aus, als könnte der Spuk bald vorbei sein. Seit Wochen rechneten wir schon damit, dass die rund 3 Millionen Euro, über die Zinnwald Lithium im März noch verfügte (nach einer damaligen Pflichtmitteilung gegenüber den Anteilseignern) aufgebraucht sein müssten. Da ploppte unter den „announcements“ (Bekanntmachungen) bei https://investors.zinnwaldlithium.com die Meldung auf, dass ZL „Fundraising“ betreiben muss, um frisches Geld zu bekommen!
Zwei der wichtigsten Aktionäre, AMG und Henry Maxey zeigten am Ende Großherzigkeit und halfen ihrem notleidenden Unternehmen aus der Patsche, vorerst, für die nächsten paar Monate. Zum Vergleich: um ihr Bergwerksprojekt starten zu können, benötigt ZL eine Milliarde Euro, mindestens. So steht es in der vom Unternehmen selbst in Auftrag gegebenen Vormachbarkeitsstudie. Derweil fällt der Lithiumpreis auf den Weltmärkten immer weiter unter die von ZL zugrunde gelegten Rentabilitätsschwelle, dieser liegt jetzt bei weniger als einem Viertel davon.
Dessen ungeachtet treibt das Unternehmen seine Planungen samt Genehmigungsprozeduren weiter voran … und die Bewohner des Ost-Erzgebirges in den Sommermonaten vor sich her. Pünktlich zur Ferienzeit beginnt die „Raumverträglichkeitsprüfung“ (hieß bis vor wenigen Jahren noch „Raumordnungsverfahren“). Vom 7. Juli bis 31. August wird man die Unterlagen in den Rathäusern von Altenberg, Bad Gottleuba, Glashütte und Liebstadt sowie beim Landratsamt in Pirna einsehen können. Erstmals besteht dann für jedermann – und jederfrau – die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwendungen bei der Landesdirektion einzureichen, die von den Behörden auch wirklich ernstgenommen werden müssen.
Bereits am 20. Juni hat die Landesdirektion Sachsen auf ihrem Bekanntmachungsportal die Unterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
„Entwicklung und Betrieb eines Lithiumbergwerkes inklusive Aufbereitung“
veröffentlicht. Hier ist der Link zur Bekanntmachung: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/index.asp?ID=22560&art_param=809
Wenn Ihr herunterscrollt, findet Ihr die Dateien.
Stellungnahmen, Hinweise oder Anregungen zum Vorhaben können von allen bis zum Ende der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist (einschließlich 31. August 2025) abgegeben werden. Diese sollen mit dem Betreff „RVP Lithium Altenberg“ per E-Mail an das Funktionspostfach raumordnung@lds.sachsen.de an die Landesdirektion Sachsen übermittelt werden.
Zu Fakten und Argumenten könnt Ihr Euch in den nächsten Wochen auf den Webseiten der Bürgerinitiativen Liebenau und Bärenstein informieren.
Bei den Unterlagen handelt es sich um ein zunächst schwer zu durchschauendes Konvolut unterschiedlicher Dateien. Die Bürgerinitiativen und die Grüne Liga Osterzgebirge sind dankbar über jegliche Unterstützung, sich kritisch mit den Dokumenten auseinander zu setzen.
Wichtig ist an dieser Stelle aber zu erwähnen: dies wird noch (lange) nicht das bergrechtliche Plangenehmigungsverfahren (= Genehmigung eines „Rahmenbetriebsplans“) sein. Bei einem Raumordnungsverfahren (ROV) handelt es sich sozusagen um eine separate Vorstufe für Großprojekte, bei dem geprüft wird, ob und wie ein solches Großvorhaben passfähig zu anderen Ansprüchen an den „Planungsraum“ (also Landschaft, Siedlungen, Infrastruktur) gemacht werden kann. Es geht um konkurrierende Nutzungen, die z.B. Wasser, Energie, Erholungsgebiete, aber auch Naturschutz-Erfordernisse. Das ROV, nach einer Änderung des Raumordnungsgesetzes jetzt offiziell als „Raumverträglichkeitsprüfung“ bezeichnet, läuft nicht über das Oberbergamt in Freiberg, sondern die Landesdirektion Sachsen. Am Ende ist es zwar kein sonderlich scharfes, aber auch nicht unwichtiges Schwert in den Auseinandersetzungen mit geplanten Großzerstörungen.
Trotz Verlegung in die Sommerferienperiode wird es sehr wichtig sein, möglichst viele (verschiedene) und möglichst fundierte Bürgereinwendungen zu organisieren.