Natur im Osterzgebirge

Lithium-Bergbau Zinnwald (2019)

Vom 11. September bis 10. Oktober 2019 lagen die Planungsunterlagen im Rathaus Altenberg und beim Oberbergamt Freiberg aus bzw. standen im Netz.

Im Folgenden werden hier die wichtigsten Kapitel aus dem damaligen Rahmenbetriebsplan widergegeben, die das 2019er Lithiumbergbauprojekt beschrieben. Die kompletten Unterlagen (169 MB) können angefordert werden bei jens/ät/osterzgebirge.org.

Die Grüne Liga Osterzgebirge hatte sich durch die 900 Seiten durchgewühlt. Die Stellungnahme des Umweltvereins findet sich im Anschluss.

Ausschnitt aus dem Rahmenbetriebsplan der Deutschen Lithium vom 20.06.2019

1.4 Allgemeine Angaben zum Vorhaben

1.4.1 Bestandteile des Vorhabens (Überblick)

Das Gesamtvorhaben besteht aus folgenden technischen bzw. betriebsorganisatorischen Teilen:

– Ausrichtung der Lagerstätte

o Rampe

o Wetterschacht

– Vorrichtung der Lagerstätte

o Vorrichtungsgrubenbaue (z.B. Zugangsrampen)

o Hilfsgrubenbaue (z.B. Sprengstofflager)

– Untertägige Gewinnung der Lagerstätte incl. Förderung und Versatzbetrieb

– übertägige Betriebsanlagen und –einrichtungen

Lieferprodukt der untertägigen Gewinnung an die übertägige Aufbereitung ist der lithiumführende Glimmergreisen (Erz).

Endprodukt der Aufbereitung ist ein Glimmerkonzentrat. Die Weiterverarbeitung des Glimmerkonzentrates erfolgt an einem externen Standort der Großchemie und ist hier nicht Antragsgegenstand.

1.4.2 Abbau- und Haldenflächen

Durch das Vorhaben entstehen keine Halden. Für die Bereitstellung des Bergematerials aus der Auffahrung der Rampe und der Teufe des Wetterschachtes wird eine Bereitstellungsfläche Fläche von ca. 2.000 m² eingerichtet, vorgehalten und betrieben, von der das Bergematerial zur externen Verwertung an Dritte abgegeben wird.

Diese Bereitstellungsfläche liegt auf der Betriebs-Freifläche neben dem Aufbereitungsgebäude (siehe Kapitel 2.1.4.1).

1.4.3 Flächenbedarf für Betriebsanlagen und –einrichtungen

Die Flächen für Betriebsanlagen und –einrichtungen sind in Anlage A 3.2, Anlage A 4.4-1 und Anlage A 3.4-2 dargestellt.

1.4.4 Geplante Förderung nach Zeitabschnitten und voraussichtliche Laufzeit des Vorhabens

Für den Betrieb werden folgende Eckdaten zur Förderung bzw. Laufzeit veranschlagt:

– Beginn der Arbeiten zur Ausrichtung ca. Mitte 2020

– Bereitstellung von Erz für den Probebetrieb der Aufbereitung im März 2022

Gewinnung und Aufbereitung sollen auf eine Roherzmenge von 522.000 t im Regelbetrieb hochgefahren und für die Dauer von mindestens 30 Jahren betrieben werden. Folgende Roherz-Fördermengen für die Anfahrphase des Regelbetriebs („Ramp-Up“) werden angestrebt:

– im ersten (Teil-)Jahr der Gewinnung ca. 125.000 t

o Quartal 1 ca. 52.000 t (40 % der Kapazität)

o Quartal 2 ca. 92.000 t (70 % der Kapazität)

o Quartal 3 ca. 112.000 t (85 % der Kapazität)

o Quartal 4 ca. 128.000 t (95 % der Kapazität)

o Quartal 5 ca. 132.000 t (100 % der Kapazität)

– ab 1. (Voll-)Jahr der Gewinnung 522.000 t/a

1.4.5 Betriebsregime und Belegschaft

Betriebsregime im Regelbetrieb

Im Regelbetrieb sind folgende Arbeitszeiten vorgesehen:

Tabelle 17: Arbeitszeiten

Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind auf Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten begrenzt.

Belegschaft

Für den Regelbetrieb des Vorhabens ist eine Gesamt-Belegschaftsstärke von ca. 110 Arbeitskräften geplant, davon:

– ca. 80 Arbeitskräfte im Grubenbetrieb unter Tage

– ca. 30 Arbeitskräfte im Aufbereitungsbetrieb und in der Verwaltung über Tage

Weiterverarbeitung

Die Weiterverarbeitung des Glimmerkonzentrates erfolgt an einem externen Standort der chemischen Industrie ist hier nicht Antragsgegenstand.

1.4.6 Inanspruchnahme vorhandener und/oder geplanter Anlagen und Einrichtungen

Straßenanschlüsse

Das Gewebegebiet Europark Altenberg als Standort der übertägigen Betriebsanlagen des Vorhabens ist über mehrere Anbindungen an das überörtliche Straßennetz (Staatsstraße S 178 und Bundesstraße B 170) angeschlossen. Die Anbindung des Betriebs erfolgt über die vorhandenen Straßen innerhalb des Gewerbegebietes Europark Altenberg und die Knotenpunkte:

– S 178 / Am Aschergraben

– S 178 / Zufahrt Europark.

Die Eignung der Gewerbegebietsstraßen, der Anschlusspunkte des Vorhabens an die Gewerbegebietsstraßen und der Anbindepunkte der Gewerbegebietsstraßen wurde im Gutachten zur Verkehrsanbindung an das übergeordnete Straßennetz untersucht. Für das Vorhaben werden bei entsprechender Verkehrsführung (teilweise im Einrichtungsverkehr) weder an den Gewerbegebietsstraßen, noch an den Knotenpunkten Umbaumaßnahmen erforderlich (siehe Anlage B 3.5).

Energieversorgungsanlagen

Die Heranführung der Energieversorgung für Aufbereitung und Grubenbetrieb erfolgt durch den örtlichen Energieversorger über die Zuleitungen aus dem Bereich des Europarks. Zur Stromversorgung der Grube wird der leitungsgebundene Energieanschluss über die Rampe bis an die untertägigen Anschlussstellen geführt.

Die Energieversorgung des Wetterschachtes erfolgt ebenfalls über die untertägige Stromzuführung.

Zur Gewährleistung der Stromversorgung bei kurzzeitigen Netzausfällen ist für den Grubenbetrieb eine zusätzliche Notstromversorgung vorgesehen, mit welcher insbesondere die Aufrechterhaltung der Bewetterung sichergestellt wird.

Trink- und Brauchwasseranlagen

Für die Trinkwasserversorgung erfolgt der Anschluss an das Trinkwassernetz des örtlichen Versorgers aus dem Bereich des Europarks.

Telekommunikation / Breitbandnetz

Für die Telekommunikation erfolgt der Anschluss des Betriebsgeländes an das Telekommunikations-/Breitbandnetz aus dem Bereich des Europarks.

Ständig belegte Betriebspunkte und wichtige Bereich des untertägigen Grubengebäudes werden über eine Leitungsführung entlang der Rampe ebenfalls an das Telekommunikationsnetz angeschlossen.

Wasserläufe, -gräben

Für den bedarfsweisen Wasserabschlag werden folgende Wasserläufe und Gräben mitbenutzt:

– temporär für den Standort Rampenmundloch der in das Rote Wasser mündende Hanggraben zu Abschlag während der Auffahrungsphase der Rampe,

– temporär am Standort Wetterschacht der in das Heerwasser mündende Georgenfelder Bach in Höhe des Besucherbergwerkes Zinnwald während der Teufe des Wetterschachtes am Langegassenweg,

– dauerhaft das Heerwasser zur Einleitung von Wässern aus der Grubenwasserhaltung während des Regelbetriebes über das Mundloch des Tiefe-Hilfe-Gottes-Stollen,

– dauerhaft das Heerwasser zur Einleitung des Grubenwasserüberlaufes über das Mundloch des Tiefe-Hilfe-Gottes-Stollen nach Abschluss der Gewinnung und Grubenwasser-Wiederanstieg.

Gebäude

Die gegenwärtig im Bereich des Aufbereitungsstandortes noch vorhandenen, ruinenhaften 2-stöckigen Gebäude (ehemaliges Wohnheim 2 – „Villa Pernt“, ehemaliges Wohnheim 4) und sonstigen Einrichtungen (Bodenplatte ehemaliges Wohnheim 6, offene Unterstände) werden unter Beachtung der Besonderheiten der Bausubstanz zurückgebaut und entfernt. Für den künftigen Betrieb werden folgende neue Gebäude und Einheiten errichtet (siehe Anlage A 3.2):

– Aufbereitungsgebäude

– Technikzentrale

– Sozialgebäude

– Werkstatt

– Betriebstankstelle

– Lagerbereiche

Errichtung und Betrieb des Aufbereitungsgebäudes erfolgen auf Grundlage einer gesonderten BImSchG-Genehmigung, welche die Genehmigung nach SächsBauO einschließt, sowie eines Sonderbetriebsplanes „Aufbereitung“.

Für die Errichtung der sonstigen Gebäude bzw. Tagesanlagen werden gesonderte Bauanträge nach SächsBauO gestellt. Der Betrieb der Tagesanlagen erfolgt auf Basis eines entsprechenden Sonderbetriebsplanes „Gebäude / Tagesanlagen“.

Bergeverbringung

Die Berge aus der Auffahrung der Rampe und des Wetterschachtes bestehen aus dem anstehenden Gesteinsmaterial (Granitporphyr, Quarzporphyr, Granit) und werden verbracht:

– als Baumaterial für den ländlichen Wegebau (insbesondere Forstwege)

– als unklassifiziertes Baumaterial für lokale Abnehmer (Bauunternehmer)

Wegen der jahreszeitlich diskontinuierlichen Abnahme werden die Berge aus den v.g. Auffahrungen innerhalb des Geländes der Aufbereitung auf einer dazu ausgewiesenen Fläche von ca. 2.000 m² gelagert und zur Abfrachtung bereitgestellt.

Die Aufbereitungsabgänge (Berge) des Regelbetriebes bestehen aus trockenem Quarzsand und werden verbracht:

– als Bergversatz in ausgeerzte Grubenbereiche unter Tage

– als Zuschlagstoff in die Baustoffindustrie

– als Füllmaterial zur Verfüllung ehemaliger Tagebaue bzw. Steinbrüche der Umgebung.

Das als Endprodukt der externen chemischen Prozessierung entstehende gelaugte Röstprodukt enthält im Ergebnis des Verarbeitungsprozesses keine unter Normalbedingungen wasserlöslichen Komponenten und soll gleichfalls als Bergversatz in der Grube zum Einsatz kommen. Vor dem qualifizierten untertägigen Einbau vor Ort ist eine untertägige Zwischenstapelung in dazu geeigneten Grubenbauen beabsichtigt.

Es erfolgt keine dauerhafte übertägige Aufhaldung der Berge im Vorhabenbereich.

 

2 Technische Konzeption

2.1 Grubenbetrieb

2.1.1 Allgemeine Beschreibung der Technologie, Geräte, Fahrzeuge und Anlagen des Bergbaubetriebs

Ausrichtung

Es ist eine untertägige Gewinnung der Lagerstätte unter Vermeidung erheblicher Einflüsse auf die Tagesoberfläche vorgesehen. Die bergmännische Erschließung der Lagerstätte (Ausrichtung) und Vorbereitung (Vorrichtung) erfolgt vom Rand des Europarkes aus in Richtung Süden mit einem Schrägstollen (Rampe) von ca. 1.900 m und einem Wetterschacht von ca. 190 m Teufe.

Die Rampe ist mit einem Querschnitt von ca. 27 m² (ca. 5,5 x 5,5 m) geplant. Der Wetterschacht soll als Rundschacht mit einem Ausbruch-Durchmesser von ca. 6,5 m geteuft werden.

Eine direkte Verbindung zwischen den Aus- und Vorrichtungsgrubenbauen des Vorhabens zum bestehenden Grubengebäude des Besucherbergwerkes soll vermieden werden. Die bestehende Wasserlösung des Zinnwalder Altbergbaus durch den Tiefen-Bünau Stollen bzw. den Tiefe-Hilfe-Gottes Stollen und der Betrieb des Besucherbergwerkes sollen erhalten bleiben.

Für das Vorhaben sind folgende übertägige Standorte vorgesehen (siehe Anlage A 3.2, Anlage A 3.4-1 und Anlage A 3.4-2):

–   übertägiger Betriebsstandort – Aufbereitung:     im Europark Altenberg

–   Mundloch Rampe:                                              unmittelbar östlich des Europarks

–   Wetterschacht:                                                   im Wald am Langegassenweg Zinnwald

Gewinnungstechnologie

Die ökonomisch gewinnbaren Erzkörper beruhen im Basisszenario auf einem Schwellenwert der Hauptkomponente Lithium von 2.500 ppm sowie einer vertikalen Mindestmächtigkeit von 2,0 m. Die Auswahl der für den Abbau vorgesehenen konditionsgerechten Erzkörperbereiche umfasst zusätzlich Abschnitte mit einer linearen Produktivität von mindestens 5.000 ppm. Die lineare Produktivität ergibt sich aus dem Produkt der vertikalen Mindestmächtigkeit und des Schwellenwertes für Lithium. Somit werden auch Erzkörperbereiche mit geringer Mächtigkeit und gleichzeitig hohen Lithiumgehalten berücksichtigt.

Die Gewinnung erfolgt untertägig mit konventionellem Bohr- und Sprengbetrieb. Das Laden und Fördern erfolgt gleislos mit LHD-Technik.

Es ist ein streichend geführter Teilsohlenpfeilerbau mit selbsterhärtendem Versatz geplant. Die Abbaupfeiler der Teilsohlen sollen zur Gewährleistung der Bergbausicherheit unbedingt übereinander stehen. Die Gewinnung erfolgt in zwei Gewinnungsschritten.

Gewinnungsschritt 1:

Aus einem Teilsohlenquerschlag heraus werden streichende Pfeilerstrecken mit einer Breite von 4,0 bis 5,0 m und einer Höhe von 4,0 bis 4,5 m hergestellt. Die Abmessungen der Pfeilerstrecken werden in Abhängigkeit der Erzkörperkontur, der Gebirgseigenschaften sowie der Funktion der Pfeilerstrecke (z. B. Förderstrecke) festgelegt. Bei geringer Mächtigkeit der Erzkörper kann hinsichtlich der Technik eine minimale Bauhöhe von etwa 3,0 m ermöglicht werden. Zwischen den Pfeilerstrecken bleiben Pfeiler mit einer Breite von 4,0 bis 6,0 m stehen. Die Pfeiler sollten eine mittelfristige Standsicherheit mit einem FOS-Wert von ca. 1,6 gewährleisten. Die Pfeilerbreite wird in Abhängigkeit der Festigkeitseigenschaften des anstehenden Gebirges und der Teufe zu bestimmt. Zwischen den Pfeilerstrecken werden zur Optimierung der Förderung und Bewetterung in regelmäßigen Abständen (ca. 50 m) Querbrechen hergestellt.

Die Herstellung der Pfeilerstrecken erfolgt söhlig in der jeweiligen Teilsohle. Der Teilsohlenabstand wird definiert durch die mögliche Abbauhöhe und die erforderliche Mächtigkeit der Schweben, für die eine Mächtigkeit von mindestens 3,0 m vorgesehen ist, wobei die erforderliche Mächtigkeit in Abhängigkeit der Festigkeitseigenschaften des Gebirges auch größer sein kann. Es soll daher zunächst eine Schwebe von 3,5 bis 4,0 m Mächtigkeit zwischen den Teilsohlen stehenbleiben. Demnach ist ein Teilsohlenabstand von ca. 8 m vorgesehen. Die Herstellung der Pfeilerstrecken kann im ersten Gewinnungsschritt sowohl abwärtsgeführt, als auch aufwärtsgeführt erfolgen.

Die Länge der Pfeilerstrecken hängt von der Geometrie des Erzkörpers im jeweiligen Gewinnungsabschnitt ab und wird dementsprechend örtlich angepasst.

Gewinnungsschritt 2:

Im zweiten Gewinnungsschritt werden die Pfeiler und Schweben planmäßig geschwächt und anschließend mit selbsterhärtendem Versatz versetzt. Die Pfeilerstrecken sind zunächst in Abhängigkeit der Erzkörperkontur und der Festigkeitseigenschaften des Gebirges um 2 – 3 m zu verbreitern. Anschließend sind die Schweben durch Strossen der Sohle um 2 – 3 m zu schwächen. Die Abbaukammern erreichen kurzfristig eine maximale Ausdehnung von ca. 7,0 x 7,0 m. Dem Schwächen eines Pfeilers bzw. einer Schwebe, geht das Versetzen der benachbarten Abbaukammer bzw. das Versetzen der darunterliegenden Abbaukammer (darunter gelegene Teilsohle) voraus. Die Schwächung der Pfeiler und Schweben muss daher im Rückbau und aufwärtsgeführt erfolgen. Die einzelnen Abbaukammern sind zeitnah nach Schwächung der Pfeiler und Schweben mit selbsterhärtendem Versatz zu versetzen. Der Versatz wird als Pumpversatz von der darüber gelegenen Teilsohle über Bohrlöcher eingebracht. Die Vorrichtung bzw. der erste Gewinnungsschritt soll in der darüber liegenden Teilsohle daher vorauseilend erfolgen, sodass diese als Versatzsohle genutzt werden kann.

Förderung

Die Förderung erfolgt gleislos mit Truck-Technik über die Rampe bis zur untertägigen Übergabe an die Aufbereitung. Diese Übergabe liegt im Bogenbereich der Rampe grubenseitig des Mundloches, sodass keine Erztransporte bis nach über Tage gelangen.

Grubenentwicklung

Zum Nachweis der Anforderung, dass die Abbaupfeiler der Teilsohlen zur Gewährleistung der Bergbausicherheit unbedingt übereinander stehen, wird die Einhaltung dieser Forderung während der gesamten Gewinnung durch den dafür zu bestimmenden risswerksführenden Markscheider überwacht. Dieser zeichnet neben der Risswerksführung auch verantwortlich für die im geotechnischen Gutachten zum Nachweis der Standsicherheit festzulegenden Maßnahmen:

– zur nivellitischen Überwachung der Tagesoberfläche im Bereich zu schützender Objekte in Zinnwald einschließlich Randbereich Staatsgrenze zu Tschechien,

– zur untertägigen Überwachung der Standsicherheit von Bereichen des Besucherbergwerkes (z.B. Pfeiler Reichtroster Weitung) einschließlich untertägiger Grenzbereich zu Tschechien.

Die Annäherung an Verdachtsbereiche mit nicht risskundigen Altbergbau erfolgt ebenfalls nach Zulegung des umliegenden bekannten Altbergbaus in Begleitung durch den risswerkführenden Markscheider, um die Tagebruchgefahr bei Antreffen von nicht risskundigem Altbergbau im mechanischen Grenzzustand (Tagebruchgefahr) auszuschließen. Auslauf- bzw. Verbruchgefahr besteht nur in Bereichen um unzureichend gesicherte alte Schächte und in den Ausstrichbereichen der bis zur tagesnah abgebauten Flözbahnen. Ggf. wird in den entsprechenden Hauptbetriebsplänen für die v.g. Bereiche eine Vorerkundungstechnologie und die Bereitstellung von Versatztechnik für stabilisierende Sofortmaßnahmen vorgesehen.

Da die bergmännische Gewinnung auf das Niveau unter + 740 m NN (10 m unter Niveau Tiefer-Bünau-Stollen) ausgerichtet ist, der Altbergbau zwischen dem Niveau Tiefer-BünauStollen und Tiefer-Hilfe-Gottes-Stollen (+ 720 m NN) risskundig ist und unter dem Niveau des Tiefer-Hilfe-Gottes-Stollen kein Altbergbau existiert, ist die Wahrscheinlichkeit des Antreffens von nicht risskundigem Altbergbau sehr gering.

Versatz

Der für das Bergwerk Zinnwald vorgesehene Versatzbetrieb dient folgenden Zielen:

– Verbringen von Aufbereitungsrückständen zur Vermeidung von Bergbauabfall

– Vermeidung innerer und äußerer Bergschäden durch Minimieren von Deformationen bzw. Senkungserscheinungen (bergschadenvermeidende Abbauführung)

– Minimieren der Abbauverluste durch Stützen der Pfeiler und Schweben durch den Versatzkörper

– Verkleinern der offenen Hohlraumoberfläche zur Minimierung der Zutritte von Radon bzw. Radonfolgeprodukten in die Grube

Unter Berücksichtigung ökonomischer Aspekte wird eine Technologie gewählt, die einen nahezu vollständigen Versatz der Abbaukammern mit selbsterhärtendem Versatz ermöglicht. Es wird ein Versatzgrad von mind. 90 % und eine Druckfestigkeit von 2 MPa nach 28 Tagen angestrebt. Hinsichtlich ökonomischer Aspekte ist der Anteil von Bindemittel zu Aufbereitungsrückständen unter Berücksichtigung der Ziele der Versatzwirtschaft möglichst zu minimieren.

Ein geregelter Versatzbetrieb wird nach ca. 3 Jahren Regelbetrieb der Gewinnung einsetzen. Vorab soll im Versuchsbetrieb die Versatztechnologie und die Versatzstoffrezeptur optimiert werden.

Der Versatzbaustoff soll in einer stationären untertägigen Versatzmischanlage hergestellt werden. Mittels Dickstoffpumpe und Versatzleitung gelangt der Pumpversatz zum Einbauort. Zur nahezu vollständigen Verfüllung der Abbauhohlräume sollte der Versatz von einer dar- über gelegenen Teilsohle aus über Bohrlöcher eingebracht werden.

Die Aufbereitungsberge werden nach untertage transportiert und in Bergebunkern nahe der Versatzmischanlage zwischengelagert. Der Versatz-Zuschlagstoff wird mittels Silo-Fahrzeug nach Untertage transportiert und in BFA-Silos nahe der Versatzmischanlage bereitgestellt. Das erforderliche Wasser wird der Grubenwasserhaltung entnommen und mittels Rohrleitung zur Versatzanlage transportiert.

Der Versatzstoff soll aus Aufbereitungsrückständen, einem Bindemittel bzw. Bindemittelersatz und Wasser bestehen. Als Bindemittel ist nach dem derzeitigen Stand der Technik Braunkohlenfilterasche vorgesehen. Nach bisherigem Planungsstand kann mit einem Bindemittelanteil von 15 % eine Druckfestigkeit von ca. 2 MPa erreicht werden.

Der Versatzstoff soll als Pumpversatz eingebracht werden. Technologisch bedingt ist daher ein Wasseranteil von ca. 30 % erforderlich.

Der Anteil des gebundenen Wassers ist abhängig von der Qualität des Bindemittels. Technologisch bedingt müssen zunächst ca. 30 % Wasseranteil in der Versatzrezeptur berücksichtigt werden. Überschüssiges Wasser wird nicht abbinden und aus dem Hohlraum entwässern. Anschließend ist der Volumenverlust durch erneutes Versetzen des Resthohlraumes auszugleichen. Der Stoffbilanz liegt ein Wasser/Asche Anteil von 0,8 und ein Versatzgrad von 90 % zu Grunde.

Es sind jährlich ca. 42.500 t Braunkohlenfilterasche bereitzustellen. Das entspricht ca. 170 t (200 m³) pro Tag. Die Anlieferung der Braunkohlenfilterasche erfolgt in der Regel mittels Silo-Sattelaufliegern. Es ist eine übertägige Bevorratung der Braunkohlenfilterasche in Form von Silos vorgesehen.

Der Transport der Braunkohlenfilterasche nach untertage erfolgt mittels eines kompakteren Silofahrzeuges.

Die untertägige Versatzmischanlage dient der Herstellung eines pumpfähigen Versatzstoffes aus Aufbereitungsbergen, Braunkohlenfilterasche und Wasser. Der Versatzstoff soll zum Einbauort im jeweiligen Abbaufeld gepumpt werden. Es wird eine Versatzleitung DN 200 aus benötigt, welche den aufgegebenen Drücken standhält. Als Versatzleitung kommen vorzugsweise Stahlleitungen zum Einsatz.

Die Abdichtung der zu versetzenden Grubenhohlräume erfolgt durch Dämme aus bewehrtem Spritzbeton.

Der Einbau des ebenfalls für den Versatzbetrieb vorgesehenen gelaugten Röstprodukts wird – ggf. mit einer untertägigen Zwischenstapelung – in die Versatztechnologie integriert

Details des Versatzbetriebs incl. der zum Einsatz kommenden Versatzrezeptur werden zu gegebener Zeit im entsprechenden Sonderbetriebsplan beschrieben. Bewirtschaftungskonzept für bergbauliche Abfälle gem. § 22a ABBergV Siehe Kapitel 2.1.4.

2.1.2 Aufschlussphase

Die Aus- und Vorrichtung der Lagerstätte wird durch externe Dienstleister erfolgen, während die spätere Gewinnung und Betriebsführung in Eigenregie vorgesehen sind.

Die Aus- und Vorrichtung erfolgt untertägig mit konventionellem Bohr- und Sprengbetrieb. Das Laden und Fördern erfolgt gleislos mit LHD-Technik.

In der Aufschlussphase erfolgt die Auffahrung der Rampe (Länge ca. 1.900 m, Profil ca. 27 m²).

Für die Rampenauffahrung vom übertägigen Startpunkt an der Ostseite des Europarks Altenberg bis zum Zielpunkt am nördlichen Rand der Lagerstätte wird ein Zeitrahmen von ca. 2 Jahren veranschlagt. Zeitparallel zur Rampenauffahrung und im gleichen Zeitraum ist die Teufe des Wetterschachtes am Langegassenweg vorgesehen.

Mit der Herstellung der wettergängigen untertägigen Verbindung zwischen Rampe und Wetterschacht werden die wettertechnischen Voraussetzungen für den Beginn des Gewinnungsbetriebes hergestellt.

Geräte und Anlagen für den Aufschluss

Geräte und Anlagen für den Aufschluss werden vom externen, mit dem Lagerstättenaufschluss beauftragten Unternehmen spezifiziert, benannt und dem Sächsischen Oberbergamt rechtzeitig vor Beginn der Aufschlussarbeiten durch den Vorhabenträger bekanntgegeben. Die Benennung und Beschreibung erfolgt im Rahmen des Hauptbetriebsplans für die Rampenauffahrung bzw. die Teufe des Wetterschachtes und den zugehörigen Sonderbetriebsplänen (Sprengwesen, Bewetterung, Wasserhaltung).

Baustelleneinrichtung (Büro- und Sozialcontainer usw.)

Die Baustelleneinrichtung wird vom externen, mit dem Lagerstättenaufschluss beauftragten Unternehmen spezifiziert, benannt und dem Sächsischen Oberbergamt rechtzeitig vor Beginn der Aufschlussarbeiten durch den Vorhabenträger bekanntgegeben. Die Benennung und Beschreibung erfolgt im Rahmen des Hauptbetriebsplans für die Rampenauffahrung bzw. die Teufe des Wetterschachtes.

Provisorisorische Ver- und Entsorgungsanlagen

Errichtung und Betrieb provisorischer Ver- und Entsorgungsanlagen für den Aufschluss werden vom externen, mit dem Lagerstättenaufschluss beauftragten Unternehmen spezifiziert, benannt und dem Sächsischen Oberbergamt rechtzeitig vor Beginn der Aufschlussarbeiten durch die Vorhabenträgerin bekanntgegeben.

Die Benennung und Beschreibung erfolgt im Rahmen des Hauptbetriebsplans für die Rampenauffahrung bzw. die Teufe des Wetterschachtes und den zugehörigen Sonderbetriebsplänen (Sprengwesen, Bewetterung, Wasserhaltung).

Emissionsverhindernde und -vermindernde Maßnahmen

Emissionsverhindernde und –vermindernde Maßnahmen für den Aufschluss werden vom externen, mit dem Lagerstättenaufschluss beauftragten Unternehmen spezifiziert, benannt und dem Sächsischen Oberbergamt rechtzeitig vor Beginn der Aufschlussarbeiten durch den Vorhabenträger bekanntgegeben.

Die Benennung und Beschreibung erfolgt im Rahmen des Hauptbetriebsplans für die Rampenauffahrung bzw. die Teufe des Wetterschachtes und den zugehörigen Sonderbetriebsplänen (Sprengwesen, Bewetterung, Wasserhaltung).

Die Anwohner werden von der geplanten sprengtechnischen Vorgehensweise beim Aufschluss umfassend informiert. Details dazu werden im Sonderbetriebsplan Sprengwesen beschrieben.

Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sofern diese vor oder mit dem Aufschluss zu realisieren sind

Im LBP (Anlage 4.1) und dem Fachbeitrag Artenschutz (Anlage 4.2) werden artenschutzrechtliche vorgezogene CEF-Maßnahmen vorgeschlagen, die vor Beginn der Aufschlussarbeiten zu realisieren sind.

2.1.3 Grubenentwicklung

Abbauentwicklung und –teufe nach Abschnitten

Die bergmännische Gewinnung beginnt zunächst im Nord- und Ostfeld der Lagerstätte und schwenkt im Zuge der weiteren Entwicklung in die übrigen Feldesteile. Abbauentwicklung und –teufen werden in den jeweiligen, in der Regel aller 2 Jahre dem Sächsischen Oberbergamt zur bergrechtlichen Zulassung vorzulegenden Hauptbetriebsplänen beschrieben.

Die Anwohner werden von der geplanten sprengtechnischen Vorgehensweise beim Regelbetrieb umfassend informiert. Details dazu werden im Sonderbetriebsplan Sprengwesen beschrieben.

2.1.4 Abraumwirtschaft

2.1.4.1 Aufschlussphase

In der Aufschlussphase erfolgen Bodenabtrag, -zwischenlagerung und –verwendung im Bereich des Rampenmundloches und am künftigen Wetterschacht im Zuge der Bauwerksherstellung unter Beachtung der bodenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und unter Aufsicht einer bodenkundlichen Baubegleitung. Die Zwischenlagerung des Bodenabtrages erfolgt auf einem Teil der 2.000 m² großen Bereitstellungsfläche im Europark Altenberg (siehe Folgeabschnitt) und ist für max. 1 Jahr vorgesehen. Danach wird der Bodenaushub im Rahmen der Errichtung der Außenanlagen wieder eingebaut.

Für die ca. 200.000 t Berge aus dem Rampenaufschluss und der Teufe des Wetterschachts sowie der weiteren Aus- und Vorrichtung der Lagerstätte wird innerhalb des übertägigen Betriebsgeländes im Europark eine Bereitstellungsfläche von ca. 2.000 m² eingerichtet und betrieben. Auf dieser Fläche können bis zu 10.000 t Berge aus der Rampenauffahrung bzw. der Teufe des Wetterschachtes und 5.000 t Bodenabtrag zwischengelagert werden. Durch die Dimensionierung der Bereitstellungsfläche wird bei Auslieferengpässen die Notwendigkeit externer Lagermöglichkeiten vermieden. Das Haufwerk aus dem Rampenaufschluss und dem Wetterschacht besteht hauptsächlich aus Mikrogranit („Granitporphyr“) und Rhyolith („Quarzporphyr“). Die dafür vorgesehene Bereitstellungsfläche befindet sich südlich bis südöstlich von Gebäude 03 (Werkstatt/Lager) im Bereich der Teilfläche, auf der später Parkplätze für das Betriebspersonal entstehen (siehe Anlage A3.2 Lageplan Betriebseinrichtungen).

Hierunter fällt auch das Bergematerial aus der Teufe des Wetterschachtes, welches chargenweise (beispielsweise je Teuf-Abschlag) per Straßentransport vom Standort des Wetterschachtes bei Zinnwald zur Berge-Bereitstellungsfläche im Europark verbracht wird. Für die Verwertung dieses Materials liegen zwei Absichtserklärungen von Unternehmen zur Abnahme von jeweils bis zu 50.000 t pro Jahr für zwei Jahre vor (siehe z.B. auch [U 20]). Eine Verwendung der Berge der Auffahrung in der Bauindustrie ist uneingeschränkt möglich. Damit ist für die insgesamt anfallenden 200.000 t eine vollständige Verwertung gesichert (siehe Tabelle 18).

2.1.4.2 Regelbetrieb

Da der Regelbetrieb der bergmännischen Gewinnung ausschließlich untertägig erfolgt, findet im Regelbetrieb kein weiterer Bodenabtrag statt. In Tabelle 18 sind abraumwirtschaftlich relevante Mengenströme dargestellt:

Tabelle 18: abraumwirtschaftlich relevante Mengenströme

Bezeichnung

Entstehung

Zeitpunkt

Art der Verwer
tung

Menge

Bodenabtrag

Aufschlussarbeiten
Rampenmundloch,
Wetterschacht
sowie Errichtung
von Gebäuden
und Infrastruktur
am Standort

mit Beginn der
Baumaßnah
men

temporäre Lage
rung auf dem Be
triebsgelände, im
Laufe der Baumaß-
nahmen innerhalb
von 12 Monaten
wieder eingebaut

ca. 5.000 t

Berge aus Ram
penaufschluss,
Wetterschacht
sowie Aus- und
Vorrichtung

Auffahrung Ram
pe, Wetterschacht
sowie Aus- und
Vorrichtung des
Bergwerkes

zu Beginn der
Lagerstättener
schließung

Verwertung in der
Baustoffindustrie

200.000 t

Berge Aufbereitung

quarzhaltiges Ne
benprodukt bei der
Herstellung von
Zinnwaldit
Konzentrat

über gesamte
Betriebsdauer

Verwertung in der
Baustoffindustrie
und Einlagerung

397.000 t/a

Gelaugtes Röst
produkt

Nebenprodukt bei
der Herstellung
von Lithiumsalzen
aus Zinnwaldit
Konzentrat (Her
stellung ist nicht
Bestandteil des
antraggegenständ
lichen Genehmi
gungsverfahrens

über gesamte
Betriebsdauer

Versatz im Berg
werk

204.000 t/a
(15 % Feuchte)

Im Regelbetrieb des Bergwerkes fallen in der mechanischen Aufbereitung jährlich ca. 397.000 t Bergematerial an. Diese bestehen ausschließlich aus trockenem Quarzsand mit geringen Anteilen an Topas. Die Aufbereitung und der Verkauf von Bergematerial (mit den dazu erforderlichen Anlagen und unter Berücksichtigung der dafür ggf. gesondert zu beantragenden Genehmigung) erfolgen durch den Vorhabenträger am Standort Europark und werden in geschlossenen Silos gelagert und kontinuierlich der Verwertung oder Einlagerung zugeführt. Bei fehlender Abnahme muss die Produktion gedrosselt werden. Es sind keine zusätzlichen übertägigen Lagermöglichkeiten für Bergematerial aus der Aufbereitung am Standort vorgesehen.

In der folgenden Tabelle sind potentielle Abnehmer für 430.000 t/a Bergematerial inkl. möglicher Jahresmengen und gegenwärtiger Verhandlungsstatus aufgeführt:

Tabelle 19: Verwertung Bergematerial

Abnehmer

Ort

Art der
Abnahme

Status

Menge (t/a)

Zementwerk

Sachsen-Anhalt

Verwertung

Absichtserklärung

100.000

Betonwerk

Osterzgebirge

Verwertung

Absichtserklärung

30.000

Bauunternehmen

Mittelsachsen

Verwertung

Absichtserklärung

50.000

Steine- und Erden
Bergbauunternehmen

Osterzgebirge

Einlagerung

Angebot

150.000

Steine- und Erden
Bergbauunternehmen

Erzgebirgskreis

Einlagerung

Absichtserklärung

100.000

Damit ist für die gesamte Menge von ca. 397.000 t/a Bergematerial eine vollständige Verwertung bereits gesichert. Die Gespräche mit weiteren potentiellen Verwertern werden kontinuierlich fortgesetzt.

Im Regelbetrieb fallen bei der Herstellung von Lithiumsalzen aus dem Zinnwalditkonzentrat am externen Standort der chemischen Aufbereitung jährlich ca. 203.550 t gelaugtes Röstprodukt an. Diese sollen als Versatz ins Bergwerk eingebracht werden.

Der Versatz der Grubenhohlräume dient der Reduzierung der Entsorgungskosten, der Vermeidung innerer und äußerer Bergschäden, der Verringerung des Abbauverlustes und der Minimierung des Radoneintritts in das Grubenfeld und damit der Nachhaltigkeit und Rentabilität des Lithium-Projektes Zinnwald.

Aufgrund des sukzessiven Ausbaus des Bergwerks kann der erste Versatz im dritten Betriebsjahr beginnen. Wegen des selektiven Abbaus von Reicherzblöcken und der sukzessiven Entwicklung der Lagerstätte vom Hangenden bis zu ihren tiefsten Stellen ist das technologisch verfügbare Versatzvolumen in den ersten 10 Betriebsjahren jedoch begrenzt. Da die Verwertungsmöglichkeiten des gelaugten Röstproduktes begrenzt sind, sollen diese bevorzugt als Versatzmaterial eingesetzt werden. Für die Grube stehen rund 177.000 t / a gelaugtes Röstprodukt zum Verfüllen zur Verfügung. Es können ca. 50.000 bis 177.000 t gelaugtes Röstprodukt pro Jahr innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre nicht für den Regel-Versatz verwendet werden.

Gemäß Bergwerksplanung werden im Regelbetrieb jährlich etwa 522.000 t abgebaut. Dies entspricht 193.333 m³. Um das jährliche Produktionsziel von 1.800 t Li zu erreichen, wird gewinnungstechnologisch in den ersten 10 Betriebsjahren vorwiegend der erste Gewinnungsschritt angewendet. Die resultierenden Kammern haben eine Abmessung von 5 m x 4 m und sind langfristig standsicher. Infolgedessen stehen diese Kammern mit einem jährlichen Volumen von durchschnittlich 193.000 m³ zur Verfügung und können in den ersten 10 Betriebsjahren als Zwischenstapel für die überschüssigen Mengen an gelaugtem Röstprodukt dienen. Bei einer Dichte des gelaugten Röstproduktes mit 15 % Restfeuchte von 1,23 t/m³ können theoretisch bis zu 237.390 t gelaugtes Röstprodukt temporär zwischengelagert werden. Bei einem jährlichen Abbau von 522.000 t fallen 203.550 t feuchtes Röstprodukt an.

Eine komplette Zwischenlagerung bis zum dauerhaften Versatz ist vorgesehen. Die Kammern zur Zwischenlagerung sind mit einer Abdichtung aus Kunststofffolie versehen und werden mit gelaugtem Röstprodukt per LKW und / oder Radlader befüllt. Anschließend werden die Kammern durch eine Dammkonstruktion abgedichtet. Anfallendes Stauwasser wird gesammelt und in die Grubenwasseraufbereitungsanlage eingespeist. Schon in der Anfahrphase ist vorgesehen, das gelaugte Röstprodukt komplett in der Grube zwischenzulagern. Alternativ dazu sind externe Einlagerungsmöglichkeiten verfügbar. Dazu liegen ein Angebot und eine Abnahmeerklärung vor.

Ab dem 10. Betriebsjahr steht ein ausreichendes Volumen in ausgeerzten Kammern zur Verfügung. So kann das Zwischenlager sukzessive zurückgebaut und das zwischengestapelte gelaugte Röstprodukt dem Regel-Versatzbetrieb zugeführt werden.

Rechtzeitig vor Inbetriebnahme des Bergwerkes wird die Vorhabenträgerin einen Abfallbewirtschaftungsplan gemäß § 22a Abs. 2 ABBergV erstellen. Der Inhalt des Abfallbewirtschaftungsplanes ergibt sich aus Anhang 5 ABBergV.

Die Böschungen und Stützelemente im Betriebsgelände Europark, in denen ebenfalls Bergematerial eingebaut werden kann werden nach den einschlägigen technischen Normen geplant, entsprechende statische Berechnungen und Nachweise sind Bestandteil der Bauantragsunterlagen.

Die Errichtung der Böschungen und Stützelemente incl. Erbringung der notwendigen Kontrollnachweise (Eigen- bzw. Fremdüberwachung) erfolgt durch Fachunternehmen und unter Aufsicht der an der Planung fachlich Beteiligten.

Außerhalb des Betriebsgeländes im Europark Altenberg entstehen keine Aufhaldungen.

2.1.5 Geräusch-, Vibrations- und Staubminderungsmaßnahmen über Tage

Förderung

Über Tage erfolgt die Förderung vom Rampenmundlich (Portal) über die Betriebsstraße zur Kippstelle der Aufbereitung. Die Straße wird besfestigt, sodass nur geringe Zusatzbelastungen entstehen Geräuschintensivere Leerfahrten werden technologisch weitestgehend vermieden.

Für die Flächenreinigung / Staubbindung kommt eine entsprechende Reinigungstechnik (Kehrfahrzeug) zum Einsatz.

Sprengbetrieb

Details des Sprengbetriebs während der Ausrichtungsphase bzw. des Regelbetriebs der Gewinnung werden in gesonderten Sonderbetriebsplänen Sprengwesen beschrieben. Die Sprengzeiten richten sich nach den jeweiligen technologischen Erfordernissen.

Zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der Nachbarschaft soll der Sprengbetrieb arbeitstäglich in der Zeit von 06:00 – 22:00 Uhr erfolgen. Die Sprengzeiten werden unter Berücksichtigung der Ruhezeiten nach DIN 4150-2 (06:00 – 07:00 Uhr und 19:00 – 22:00 Uhr in möglichst immer wiederkehrenden Zeitfenstern stattfinden. Abweichungen von den regelmäßigen Sprengzeiten werden der vorhabenbetroffenen Öffentlichkeit in Abstimmung mit den örtlichen Trägern öffentlicher Belange (Stadtverwaltung Altenberg, Ortschaftsrat Zinnwald) rechtzeitig und in geeigneter Weise bekanntgegeben (z.B. örtliche Aushänge, Kabelzeitung, Internet).

2.1.6 Wiedernutzbarmachung

Betriebsabschluss und Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen übertägigen Flächen erfolgen auf Grundlage eines zu gegebener Zeit zu erstellenden und bergamtlich zuzulassenden Abschlussbetriebsplans.

Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung werden, sofern zum Zeitpunkt einer Betriebseinstellung bzw. Erschöpfung der Lagerstätte keine anderweitigen Nutzungsinteressen entgegenstehen,

– die Tagesöffnungen des Grubengebäudes dauerhaft und standsicher verschlossen,

– eine dauerhafte hydraulische Entlastung des Grubengebäudes auf einem zu definierenden hydraulischen Niveau eingerichtet,

– die übertägigen Anlagen und Einrichtungen entweder zurückgebaut oder einer Umnutzung zugeführt.

2.2 Aufbereitungsanlagen

2.2.1 Aufbereitungsziel, angestrebte Produkte

Die technischen Eckdaten der Aufbereitung werden wie folgt zusammengefasst:

–   Roherzförderung:                                                                     ca. 522.000 t/a

–   Glimmerkonzentrat:                                                                  ca. 125.000 t/a

–   Berge zur Verwertung, Einlagerung oder Versatz:                   ca. 397.000 t/a

Am Standort wird aus dem glimmerführenden Roherz ein Glimmerkonzentrat hergestellt.

2.2.2 Aufbereitung während der Aufschlussphase

In der Aufschlussphase der Lagerstätte fällt Bergematerial aus der Auffahrung der Rampe und der Teufe des Wetterschachtes an.

Dieses Bergematerial wird durch den Vorhabenträger am Standort Europark mechanisch auf die benötigten Kornfraktionen zerkleinert.

Diese Aufbereitung erfolgt Eigen- oder Fremdbetrieb mit mobilen Anlagen unter Beachtung der dafür ggf. gesondert zu beantragenden Genehmigungen, z.B. nach BImSchG.

2.2.3 Aufbereitung im Regelbetrieb

Die Aufbereitungsprozesse vom lithiumglimmerführenden (Zinnwaldit-)Roherz bis zum versandfähigen Zinnwalditkonzentrat finden übertägig in einem geschlossenen Aufbereitungsgebäude am Betriebsstandort Europark Altenberg statt.

Bei der geplanten Aufbereitung handelt es sich um eine trockene Aufbereitung, welche weder Prozesswasser benötigt, noch Prozessabwasser generiert. Es werden keine Chemikalien zur Aufbereitung eingesetzt.

Das untertägig aus der Lagerstätte über die Rampe per LKW zur Zugangsstrecke im Keller des Aufbereitungsgebäudes geförderte Roherz wird mechanisch über Brecher der Vor- und Mittelzerkleinerung bis auf eine Korngröße auf < 25 mm zerkleinert. Zur Optimierung der Zerkleinerungsprozesse sind den Brechern verschiedene Siebtechnologien vorgeschaltet. Eine an die Grob- und Mittelzerkleinerung anschließende Aufschlusszerkleinerung erfolgt über eine Walzenmühle mit vorgeschalteter Trocknung des Mahlguts. Anschließend erfolgt eine Fraktionierung des Zerkleinerungsproduktes mittels Feinsiebung in Doppeldeckausführung. Der Rückstand des oberen Siebdecks wird zur Aufgabe der Walzenmühle zurückgeführt. Die beiden Durchgänge des Feinsiebs werden jeweils in einem Silo zur Weiterverarbeitung (Magnetscheidung) vorgehalten.

Vor dem weiteren Aufschluss wird zur Abtrennung der bereits aufgeschlossenen Zinnwalditfraktion eine Magnetscheidung durchgeführt. Das Magnetscheide-Produkt wird in einem Silo mit Dosierabzug zwischengelagert. Das dabei ebenfalls anfallende nichtmagnetische Produkt enthält noch nicht aufgeschlossenen Zinnwaldit und wird zum weiteren Aufschluss auf die Gutbettwalzenmühle zurückgeführt.

Das finale nichtmagnetische Produkt der Magnetscheidung kann der weiteren stofflichen Verwertung – für den Eigenbedarf im Bergversatz bzw. der externen Verwendung in der Baustoffindustrie – zugeführt werden.

Das magnetische Produkt der Magnetscheidung wird in einem Silo für die Feinzerkleinerung vorgehalten, mittels Wälzmühle auf die benötigte Endfeinheit nachgemahlen und für den Abtransport zur externen Weiterverarbeitung bereitgestellt.

Die Abfuhr des Aufbereitungsproduktes (Zinnwalditkonzentrat) erfolgt im Straßentransport
per LKW.

Errichtung und Betrieb der Aufbereitung werden geregelt über:

– gesonderte BImSchG-Genehmigung für den Betrieb der Aufbereitungsanlage, incl. Bauantrag nach §§ 66, 72 SächsBauO

– Sonderbetriebsplan für Errichtung und Betrieb der Aufbereitungsanlage nach BBergG

Fertigproduktlagerung

Das Fertigprodukt (Glimmerkonzentrat) und die abgeschiedenen Berge (Quarzsand) werden bis zur Abfrachtung in Silos vorgehalten. Eine übertägige offene Lagerung der Fertigprodukte und der abgeschiedenen Berge ist nicht vorgesehen.

Geräusch-, Vibrations- und Staubminderungsmaßnahmen

Generell erfolgen alle Aufbereitungsprozesse (Brechen, Klassierung, Mahlung) innerhalb des
nach außen abgeschlossenen Aufbereitungsgebäudes.

2.3 Betriebsanlagen und -einrichtungen

2.3.1 Büro- und Sozialanlagen für den Regelbetrieb

Im künftigen Sozialgebäude werden untergebracht:

– Umkleideräume mit belüfteten Doppelspinden für ca. 150 Mitarbeiter (m/w)

– Umkleideräume mit belüfteten Doppelspinden für ing.-technisches Personal und Gäste (m/w)

– Sanitärräume (WC und Duschen, m/w)

– Selbstretter- und Lampenstation

– Kontrollmarkenstation

– Grubenrettungsstelle

Im Bürotrakt sind vorgesehen:

– Büroräume (allg. Verwaltung, Sekretariat, Betriebsleiter, Bergbautechnologe / Grubengeologe, Steigerbüro)

– Teeküche

– Sanitärräume (m/w)

– Endküche

– Kantine / Schulungsraum für bis zu 70 Personen

– Lagerräume (Büromaterial, Stuhllager)

2.3.2 Hilfs- und Nebenanlagen

Als Hilfs- und Nebenanlagen bzw. –einrichtungen sind vorgesehen:

– Technikzentrale

– Torwache

– Energieversorgung

– Betriebstankstelle (bauartzugelassen)

– Schlosser-Werkstatt (incl. Portalkran, Montagegrube, Druckluftstation)

– Elektro-Werkstatt

– Behälter / Container für wassergefährdende Stoffe (bauartzugelassen)

– Fahrzeugwaage

– Außenlager

– Innenlager (frostsicher)

– Betriebsstraßen und –plätze (befestigt)

– Abstell- und Wartungsplatz (befestigt)

– Leichtflüssigkeitsabscheider

Bau und Betrieb der übertägigen Hilfs- und Nebenanlagen werden geregelt über:

– Bauanträge Tagesanlagen nach §§ 66, 72 SächsBauO

– Sonderbetriebsplan Tagesanlagen nach BBergG

Bauantrag nach §§ 66, 73 SächsBauO

Bauanträge für die übertägigen Hilfs- und Nebenanlagen werden gesondert eingereicht.

Option Antrag auf Straßensondernutzungserlaubnis nach § 18 SächsStrG bzw. §§ 8, 8a FStrG

Gemäß Verkehrsgutachten ([U 23], siehe Anlage B 3.5) erfolgt keine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes und der Anbindungen zum nichtöffentlichen Verkehrsraum, sodass keine diesbezügliche Sondernutzungserlaubnis notwendig wird.

Antrag auf Waldumwandlung (dauerhaft, befristet) und Erstaufforstungsantrag §§ 8 und 10 SächsWaldG

Für die Baumfällungen / Rodungen werden gesonderte Anträge auf Waldumwandlung bzw. Erstaufforstung der Ersatzflächen werden zu gegebener Zeit nach Eigentumsübergang von Staatsbetrieb Sachsenforst auf die Vorhabenträgerin bei der für den Gebiets- und Körperschaftswald zuständigen Unteren Forstbehörde beim Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge gestellt.

2.3.3 Wasserwirtschaftliche Anlagen und Einrichtungen

2.3.3.1 Übersicht über die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse

Die allgemeinen wasserwirtschaftlichen Verhältnisse sind im Hydrogeologischen Gutachten [U 12], Anlage B 2.1 bzw. im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie [U 32] (Anlage B 2.2) dargestellt.

2.3.3.2 Entwässerung

Die Ziele, Maßnahmen, Auswirkungen, Überwachung der Maßnahmen und deren Auswirkungen sowie Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung schädlicher Auswirkungen sind im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie [U 32] dargestellt (siehe Anlage B 2.2) und werden in den gesonderten wasserrechtlichen Anträgen konkretisiert.

2.3.3.3 Wasserhaltung/Wasserwirtschaft

Die Wasserbilanz mit Darstellung des Oberflächenwasseranfalles, des Brauch- und Trinkwasserbedarfes entsprechend der unterschiedlichen Verbraucher bzw. des wahrscheinlichen Verbrauches sowie der wahrscheinlichen durchschnittlichen und maximalen Wasserableitung bzw. –einleitung in die Vorflut, Oberflächenwasserfassung, -sammlung, -speicherung und –ableitung, Wasserableitung über Regenwasserrückhalte- und –klärbecken, Kontrollschächte und Abflussgräben bzw. –leitungen und Einleitbauwerke werden in den gesonderten wasserrechtlichen Anträgen beschrieben bzw. konkretisiert.

Die Trinkwasserversorgung wird über den Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz gewährleistet.

Der Brauchwasserbedarf wird durch die Grubenwasserhaltung sichergestellt.

Die Sozialabwasserbeseitigung bzw. –ableitung erfolgt über die Anbindung an die öffentliche Kanalisation.

2.3.3.4 Voraussichtliche Entwicklung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse nach Einstellung der Gewinnung (Grundwasseranstieg)

Grundwasseranstieg Grube

Mit der Ausbildung und Bildung offener Wasserflächen nach Einstellung der Gewinnung an der Tagesoberfläche ist nicht zu rechnen.

Das Grubenwasser wird nach Einstellung der Gewinnung bis ca. auf ein Niveau 720 m NN (Tiefe-Hilfe-Gottes-Stollen ansteigen und über diesen in die Vorflut Heerwasser oder über das Rampenmundloch (ca. 720 m NN) gefasst in den Hanggraben entlasten können. Damit wird ein quasi vorbergbaulicher Endzustand erreicht. Details sind im Hydrogeologischen Gutachten ([U 12], Anlage B 2.1) beschrieben.

 

3 Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt

3.1 Allgemeines

Die möglichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens wurden bereits im Rahmen der Prüfung der Umweltverträglichkeit betrachtet. Gemäß Einzelfallprüfung nach Anlage 2 UVPG konnte keine UVP-Pflicht festgestellt werden (siehe [U 17] und Anlage A 4.1). Die festgestellten Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter wurden als nicht erheblich bewertet. Im Folgenden werden diese Bewertungen für die verbliebenen Auswirkungen näher betrachtet.

3.2 Beschreibung der Art und Menge der zu erwartenden Emissionen, Abfälle sowie sonstige erhebliche Auswirkungen des Vorhabens

3.2.1 Luftverunreinigungen

Die luftqualitativen Aspekte des Vorhabens sind in Anlage B 3.2 (Staubprognose) beschrieben. Die gutachterliche Aussage der Staubprognose dient der Orientierung. Detaillierte Angaben erfolgen im gesonderten BImSchG-Antrag zur Aufbereitung.

3.2.2 Geräusche

Lärmemissionen

Die schalltechnischen Aspekte des Vorhabens wurden im Schalltechnischen Gutachten [U11] auf Basis der TA Lärm (Anlage B 3.1) emissionsseitig untersucht für:

– anlagenbezogenen Fahrverkehr

– Fördereinrichtungen

– Verladevorgänge

– Gebäudehülle

– Abluftanlagen.

Relevante Emissionen durch den anlagenbezogenen Fahrverkehr beschränken sich auf übertägige Bewegungen durch LKW auf dem Streckenabschnitt zwischen der Werkszufahrt und der Aufbereitungshalle. Der anlagenbezogene Fahrverkehr über Tage und außerhalb von Gebäuden findet arbeitstäglich im Tageszeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr statt. Innerhalb der 16-stündigen Wirkzeit wird durchschnittlich mit 5 – 8 LKW-Bewegungen pro Stunde gerechnet. Unebene Fahrbahnoberflächen und Leerfahrten mit höheren Lärmimpulsen wurden bei den Berechnungen berücksichtigt. Der Truckverkehr der Erzförderung zweigt bereits unter Tage in den Keller des Aufbereitungsgebäudes ab und ist daher aus schalltechnischer Sicht vernachlässigbar.

Lärmimmissionen

Die Ergebnisse der prognostischen Berechnungen der vom Standort der Aufbereitungsanlage ausgehenden Schallimmissionen an den für die Prognose ausgewiesenen Immissionsorten

– IO 1 Wohnhaus Zinnwalder Straße 28

– IO 2 Wohnhaus Zinnwalder Straße 32

– IO 3 Wohnhaus Zinnwalder Straße 36

– IO 4 Wohnhaus Zinnwalder Straße 20

– IO 5 Wohnhaus Altenberger Straße 5a

– IO 6 Wohnhaus Mühlenstraße 1

– IO 7 Wohnhaus Bergarbeitersiedlung 1

ergeben eine Unterschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte in allen Fällen um wenigstens 6 dB. Dieser Immissionsanteil der Aufbereitungsanlage ist gemäß TA Lärm 3.2.1 als nicht relevant einzustufen.

Die Lärm-Aspekte des Vorhabens sind in Anlage B 3.1 (Lärmprognose) beschrieben. Die gutachterliche Aussage der Lärmprognose dient der Orientierung. Detaillierte Angaben erfolgen im gesonderten BImSchG-Antrag zur Aufbereitung.

Sprengarbeiten

Bezüglich der aus dem untertägigen Sprengbetrieb zu erwartenden Geräuschemissionen wird auf Kapitel 3.2.6 verwiesen.

Staubemissionen aus dem untertägigen Sprengbetrieb können über den Abwetterweg auch nach über Tage gelangen. Bereits vor Ort in unmittelbarem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit dem Sprengbetrieb zum Schutz der Belegschaft werden technische Maßnahmen zur Staubbindung bzw. zum Staubniederschlag in den Grubenwettern getroffen (z.B. Befeuchtung des gesprengten Haufwerkes, Wasserschleier (Bedüsung) in den wetterwirksamen Streckenabschnitten).

Da der übertägige Austrittsort der Abwetter innerhalb des Betriebsgeländes im Europark Altenberg in ausreichender Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung liegt, wird die mit dem untertägigen Sprengbetrieb auftretende episodische Staubemission als nicht relevant eingeschätzt.

3.2.3 Abfälle

Der Umfang und die Details zum Umgang mit Abfällen werden in den Sonderbetriebsplänen und im gesonderten BImSchG-Verfahren zur Aufbereitung dargestellt.

3.2.4 Abwasser

Der Umfang und Details zum Umgang mit Abwasser werden in den Sonderbetriebsplänen und im gesonderten BImSchG-Verfahren zur Aufbereitung dargestellt.

3.2.5 Wassergefährdende Stoffe

Der Umfang und die Details zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden in den Sonderbetriebsplänen und im gesonderten BImSchG-Verfahren zur Aufbereitung dargestellt.

3.2.6 Sonstige erhebliche Auswirkungen

Sprengungen / Erschütterungen

Lagerstättenaufschluss und Gewinnung erfolgen im konventionellen Bohr- und Sprengbetrieb.

Bei einer jährlichen Fördermenge von 522.000 t Roherz sind untertägig ca. 200.000 Festkubikmeter zu gewinnen, was durch parallelen Betrieb mehrerer Gewinnungsorte mit ca. 10 – 12 Sprengungen pro Arbeitstag erreicht werden soll.

Die nach den gültigen Vorschriften und Normen zulässigen Erschütterungen und zumutbaren Belästigungen der sich in den Gebäuden, Bauwerken und Objekten aufhaltenden Personen sind bei den untertägigen Bohr- und Sprengarbeiten unter Tage einzuhalten. Um dies zu gewährleisten, wurde eine nach dem Stand der Technik ausgelegte Bohr-, Spreng- und Zündtechnik für den untertägigen Sprengvortrieb erarbeitet und die sich daraus entwickelnden Sprengerschütterungsimmissionen prognostiziert (siehe [U 24], Anlage B 3.3). Demnach ist die sprengtechnische Gewinnung ohne Beeinträchtigung der übertägigen Bausubstanz, der vorhandenen bergmännischen Hohlräume sowie ohne unzumutbare Belästigung der sich in den übertägigen Gebäuden aufhaltenden Menschen garantiert.

Zum Schutz vor Belästigungen und Beeinträchtigungen sind nachts von 22:00 bis 06:00 keine Sprengungen vorgesehen. Außerdem sind die Ruhezeiten nach DIN 4150-2 (06:00 – 07:00 Uhr und 19:00 – 22:00 Uhr zu berücksichtigen.

Die Anwohner werden von der geplanten sprengtechnischen Vorgehensweise und etwaigen Abweichungen bzgl. Regel-Sprengzeiten und Sprengtechnologie umfassend informiert. Details dazu werden im Sonderbetriebsplan Sprengwesen beschrieben.

Zur Erfassung des Zustandes und etwaiger Beeinflussung durch den Sprengbetrieb erfolgt für schützenswerte Objekte in Zinnwald vor Beginn der Gewinnung eine fachgutachterliche Beweissicherung.

Verkehr

Das Vorhaben hat keine erheblichen Auswirkungen auf den Verkehr (siehe Anlage B 3.5)

Veränderungen des Wasserhaushaltes

Die Beziehungen des Vorhabens in Bezug auf den Wasserhaushalt sind in den Anlagen B
2.1
und B 2.2 dargestellt.

 

3.3 Auswirkungen auf die Umwelt, einschließlich der Wechselbeziehungen, Wirkungen auf Natura 2000 Gebiete, Artenschutz

3.3.1 Mensch einschließlich menschliche Gesundheit

In unmittelbarer Nähe der Aufbereitungsanlage und des geplanten Rampenansatzpunktes „Mundloch“ befindet sich keine Wohnbebauung. Die nächstgelegene Wohnbebauung ist ca. 200 m entfernt. Der Wetterschacht wird im Wald außerhalb von Wohnbebauung angelegt.

Der Transport des Konzentrats zur Weiterverarbeitung an einem externen Chemiestandort nördlich von Dresden wird über die S 178, S 174 und/oder die BAB 17 erfolgen, wobei derzeit arbeitstäglich mit einer Frequenz von 1 – 2 LKW pro Stunde in den Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr gerechnet wird.

In der Phase vor Beginn des Versatzbetriebs wird mit einer Fahrzeugfrequenz von ca. 5 – 6 LKW pro Stunde für den Bergeabtransport zu rechnen sein.

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind durch bau,- betriebs- und anlagenbedingte Lärmimmissionen nicht auszuschließen. Durch Vermeidung von lärmintensiven Arbeiten/Transporten in den Abend- und Nachtzeiten, durch Nutzung von lärmmindernden Bewetterungsaggregaten und durch Einhausungen von Aufbereitungsanlagen werden die Auswirkungen auch in Bezug auf Schadstoffimmissionen so weit verringert, dass in der Gesamtheit nur von geringen Struktur- und Funktionsveränderungen ausgegangen wird.

Die gutachterliche Aussage der Lärmprognose und des Verkehrsgutachtens dient der Orientierung. Detaillierte Angaben erfolgen im gesonderten BImSchG-Antrag zur Aufbereitung.

3.3.2 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt werden in erster Linie durch die übertägigen Anlagen (Aufbereitungsanlage, Wetterschacht) entstehen. Im AFB (Anlage A 4.2) sind die artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen nach baubedingten, vorhabenbedingten und betriebsbedingten Wirkfaktoren bewertet worden. Folgende Beeinträchtigungen sind möglich:

– durch die Flächeninanspruchnahme (vor allem Gehölzrodungen) geht Lebensraum verloren,

– durch die Bautätigkeiten bzw. betriebene Anlagen (Bewetterung) sind Lärmimmissionen zu erwarten, die bei lärmempfindlichen Tierarten (Fledermäuse, Vogelarten) zu Vergrämungserscheinungen führen können,

– durch Schadstoffimmissionen (erhöhtes Verkehrsaufkommen) können Lebensräume beeinträchtigt werden,

– durch Sprengarbeiten kann es zu Erschütterungen kommen; dies kann eine vergrämende Wirkung auf bodenbewohnende Tierarten haben,

– durch Bautätigkeiten während der Brutzeiten/ Wochenstubenzeit kann es zur Tötung von Jungtieren kommen bzw. Zerstörung von Nestern führen,

– während der Bauarbeiten bzw. des Betriebes sind durch die Beleuchtung optische Störungen für nachtaktive, lichtempfindliche Arten nicht auszuschließen; es kann zu Vergrämung von Arten aber auch Anlocken von Arten kommen.

3.3.3 Boden

Im Bereich der geplanten Aufbereitungsanlagen werden anthropogen vorbelastete Böden in Anspruch genommen, so dass die Bodenfunktionen durch den hohen Versiegelungsgrad bereits gestört sind. Durch Neuversiegelung von Flächen oder bei Überformung angrenzenden Flächen/ Böschungen gehen jedoch Bodenfunktionen vollständig bzw. teilweise verloren.

3.3.4 Wasser

Die Bewertung erfolgt im Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie (siehe [U 32], Anlage B2.2).

3.3.5 Luft

Während des Betriebs kann es zu einer verstärkten Belastung der Luftqualität durch zusätzliche Staubentwicklung kommen. Besonders sind folgende Emissionsquellen zu nennen:

– Abluft aus der Trockenentstaubung

– Abluft aus der Raumluftentstaubung

– Abtransport von Erzen und Bergematerial

– Abwurf der Erze und des Bergematerials aus dem Silo in LKW

Gemäß Staubprognose (Anlage B 3.2) wurde keine Grenzwertüberschreitung der StaubKonzentration bzw. –deposition nach TA Luft prognostiziert. Die gutachterliche Aussage der Staubprognose dient der Orientierung. Detaillierte Angaben erfolgen im BImSchG-Antrag zur Aufbereitung.

3.3.6 Klima

Auswirkungen auf das Klima können durch Stäube, Aerosole bzw. Abgase, die durch den unterirdischen Betrieb entstehen und durch die Bewetterungsanlagen über Tage befördert werden, verursacht werden.

Versiegelungsmaßnahmen können zu räumlich begrenzten Aufheizeffekten führen. Wegen der räumlich und zeitlich begrenzten Auswirkungen sind keine Belastungen des regionalen Klimas zu erwarten.

3.3.7 Landschaftsbild und Erholung

Der übertägige Bereich der geplanten Aufbereitungsanlagen ist durch die vorhandenen Altgebäude bzw. die bestehende Nutzung als Gewerbegebiet vorbelastet. Dieses Gebiet hat keine Bedeutung die Erholungsnutzung. Durch die Errichtung des neuen Gebäudekomplexes incl. der vorgesehenen Kamine wird das Landschaftsbild beeinträchtigt. Die für die Standsicherheit der Anlagen notwendigen Stützwände wirken partiell auf das Landschaftsbild.

Durch Rodung der angrenzenden Waldbereiche wird die Einsehbarkeit auf das Gewerbegebiet zusätzlich erweitert.

Der bisherige Wanderweg wird durch die Errichtung des neuen Böschungsbereiches, des Rampenportals und der Betriebsstraße zerschnitten. Hier erfolgt eine örtliche Umverlegung entlang des Aschergrabens.

Die Errichtung des Wetterschachtes im Waldgebiet wird auf Grund seiner geringen baulichen Ausmaße nur zu geringen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes bzw. der Erholung in der Waldregion beitragen.

Durch die Planung der übertägigen Anlagen sind zwei in Altenberg Kulturdenkmale betroffen. Das Erscheinungsbild sowohl des Arno-Lippmann-Schachtes als auch die bergbauliche Versorgungsanlage des Aschergrabens werden durch die geplanten Gebäude der Aufbereitungsanlage kaum beeinflusst; die Blickachsen bleiben frei einsehbar.

Die Brücke über den Georgenfelder Bach an der Langen Gasse in der Nähe des Wetterschacht-Standortes bleibt baulich unverändert erhalten.

Für die Teufe des Wetterschachtes soll temporär eine gesonderte Überbrückung des Baches als Baustellenzufahrt eingerichtet werden. Während der Teuf- und Ausrüstungsarbeiten des Wetterschachtes wird aus Sicherheitsgründen wegen der Nutzung als Zufahrt über den Langegassenweg bis zur Wegkreuzung mit dem Neuen Weg (siehe Anlage A 3.4-2) eine zeitweise Behinderung auf dem dortigen Wanderweg bzw. Loipenzugang unvermeidbar sein. Nach Fertigstellung des Wetterschachtes ist der Zugang wieder uneingeschränkt möglich.

Gemäß Senkungsprognose (siehe [U 34]; Anlage B 3.4 werden die über dem Abbau zu erwartenden Senkungen im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Ein Grenzsicherheitspfeiler zu Tschechien wird daher nicht explizit dimensioniert. Der Schutz des tschechischen Staatsgebietes erfolgt im Besonderen:

– durch die detaillierte markscheiderische Zulegung und Kontrolle der grenznahen Grubenräume bei der Planung und Auffahrung unter Berücksichtigung des grenznahen risskundigen Altbergbaus auf tschechischer Seite

– durch Festlegung eines grenzparallelen Pufferbereiches (Mindestabstand) zur untertägigen Grenzlinie bzw. zum grenznahen risskundigen Altbergbau auf tschechischer Seite im geotechnischen Standsicherheitsgutachten,

– durch stringenten Versatzbetrieb der grenznahen Auffahrungen mit möglichst geringen offenen Standzeiten und Vollversatz (≥ 90 %).

3.3.9 Wirtschaft und Verkehr

Die Abfuhr der Aufbereitungsprodukte und der Anlieferverkehr zum Vorhabenstandort im Europark Altenberg erfolgen per LKW über das klassifizierte Straßennetz arbeitstäglich (montags bis freitags) in der Zeit von 06:00 – 22:00 Uhr (siehe Kapitel 3.3.1).

Im Gutachten zur Verkehrsanbindung (Anlage B 3.5) sind alle vorhabenbezogen anfallenden LKW-Fahrten (durchschnittlich bis zu 6 Fahrten/Stunde berücksichtigt.

3.4 Konfliktanalyse

Die zuvor genannten Auswirkungen des Vorhabens führen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen auf die zuvor genannten Schutzgüter. Die verbliebenen Beeinträchtigungen können durch technologische Maßnahmen (Reduzierung Lärm- und Staubemissionen) bzw. Vermeidungs- bzw. Verminderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen (Bauzeitenregelung, vorgezogene artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen, Ersatzpflanzungen etc.) entscheidend gemindert werden.

Stellungnahme der Grünen Liga Osterzgebirge zum Bergrechtlichen Betriebsplanverfahren für das

Bergwerk Zinnwald der Deutschen Lithium GmbH

Grundsätzlich steht die Grüne Liga Osterzgebirge als Umweltverein dem zunehmenden Ressourcenverbrauch gegenwärtigen Wirtschaftens sehr kritisch gegenüber. Gleichwohl wird anerkannt, dass Lithium als Batterie-Rohstoff wahrscheinlich unabdingbar ist, soll die Abkehr von fossilen Energieträgern gelingen. In diesem Fall ist es sicher besser, diesen Rohstoff unter Wahrung strengster Umweltnormen im eigenen Land zu gewinnen, als von fernen und kaum kontrollierten Quellen zu importieren.

Allerdings werfen die veröffentlichten Planungsunterlagen einige erhebliche „Fragezeichen“ auf, ob tatsächlich die Wahrung strengster Umweltnormen verlässlich gewährleistet werden kann.

  • Wo und wie soll die chemische Aufbereitung des gewonnenen Materials stattfinden?

Die Aussage „Die Weiterverarbeitung des Glimmerkonzentrats erfolgt an einem externen Standort.“ (S. 77) kann nicht zufriedenstellen. Im Gespräch waren bislang die Varianten „Schwarzheide“ und „Freiberg“, aber auch Altenberg selbst scheint nicht ausgeschlossen zu sein. Die Grüne Liga Osterzgebirge wendet sich entschieden gegen jegliche Form der „Salamitaktik“! Das Vorhaben muss in seiner Gesamtheit betrachtet, die verschiedenen Optionen hinsichtlich ihrer Umweltwirkungen analysiert werden. In die Betrachtung einfließen müssen dabei unter anderem auch die unterschiedlichen Verkehrsströme und ggf. notwendige Aufhaldungen am Bergbau- oder Aufbereitungsort.

  • Ist eine Wiederinbetriebnahme der Spülkippe/IAA Bielatal mit den vorliegenden Planungen jetzt ausgeschlossen?

In den letzten Jahren wurde in der öffentlichen Diskussion auch immer wieder die ehemalige Bielatal-Spülkippe in Zusammenhang mit den Lithiumabbauplänen gebracht. Aus den Planungsunterlagen scheint nun hervorzugehen, dass eine Zwischen- oder Enddeponie für irgendwelches nicht zu nutzendes Bergbaumaterial nicht erforderlich ist. Kann sichergestellt werden, dass das Material tatsächlich komplett wieder als Versatz ins Bergwerk eingebracht wird oder als Baustoff (ohne größere Zwischenlagerung) Abnahme findet? („Damit ist für die gesamte Menge von ca. 397.000 t/a Bergematerial eine vollständige Verwertung bereits gesichert.“ – S. 90)

Die ehemalige Spülkippe Bielatal hat sich seit ihrer Stilllegung zu einem höchst wertvollen Lebensraum zahlreicher gefährdeter Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Außerdem kommt dem Gebiet eine große Bedeutung für den Biotopverbund zwischen den Naturschutzgebieten Weicholdswald und Geisingberg (bzw. „Kohärenz“ zwischen den gleichnamigen FFH- und SPA-Gebieten) zu. Eine erneute bergbauliche Inanspruchnahme muss unbedingt unterbleiben!

  • Kann die Wasserqualität des Heerwassers und des RotenWassers tatsächlich sichergestellt werden?

Bezüglich der Bergwerksentwässerung wecken die Planungsunterlagen doch erhebliche Zweifel. Einerseits konstatiert das Hydrologische Gutachten bereits jetzt erhöhte Chloridgehalte sowie Schwebstoffe aus den Stolln-Mundlöchern (Hydrolog. Gutachten S. 30), und der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie erwähnt die Belastungen mit Arsen und Zink (Fachbeitrag WRRL S. 12). Die Einhaltung eines „guten chemischen Zustands“ gemäß WRRL wurde schon auf 2027 verschoben.

Andererseits wird erwartet: „Mit der bergbaulichen Belüftung des Gebirges“ (infolge des neuen Bergwerkes) „wird sich … die Schwermetallbelastung … erhöhen.“ Weiterhin lässt sich vermuten, dass die geplante Verwendung von Braunkohlefilterasche als Versatz-Bindemittel nicht ohne Ausspülungen kritischer Substanzen vonstatten gehen wird: „Überschüssiges Wasser wird nicht abbinden und aus dem Hohlraum entwässern.“ (Rahmenbetriebsplan, S. 85). Unklar ist außerdem, wie sich das „als Endprodukt der externen chemischen Prozessierung entstehende gelaugte Röstprodukt“ zusammensetzen und auswirken wird, dass „gleichfalls als Bergversatz in der Grube zum Einbau kommen“ soll. (S. 80)

Die Fachplaner kommen im Hydrologischen Gutachten (S. 39) und im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (S. 16) zu dem wörtlich identischen Schluss: „Ob es zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung der Wasserqualität im … Heerwasser kommt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.“

Für die Lösung des Problems bleiben die Planungsunterlagen verdächtig vage: „Zusätzlich … ist das Wasser … in einer noch genauer zu definierenden Abwasserbehandlungsanlage zu reinigen.“ (S. 16 WRRL Fachbeitrag). Weiter unten ist von der „Anwendung einer aktiven Grubenwasserbehandlung“ (S. 29) die Rede, ohne dass irgendwo näher darauf eingegangen wird. Damit stellen sich die Fragen: Wie soll diese „aktive Grubenwasserbehandlung“ funktionieren? Wo soll diese erfolgen (im Bergwerk oder in einer Art Kläranlage außerhalb des Stolln-Mundlochs)? Welche Dimensionen sind erforderlich? Und vor allem: kann damit tatsächlich sichergestellt werden, dass keine zusätzlichen Schadstoffe ins Heerwasser und die unterhalb anschließenden Gewässer gelangen?

Es ist nicht nachvollziehbar, wie die Gutachter ohne Analyse konkreter Maßnahmen zur Wasserreinhaltung zu dem Schluss gelangen: „Unter Einhaltung aller technischen Vorschriften und Regeln erfolgt kein Schadstoffeintrag ins Gewässer und eine Betroffenheit ist nicht gegeben.“ (S. 28). Das klingt doch sehr nach schöngeredeter Unwissenheit!

  • Sollen die Aussagen des Landschaftspflegerischen Begleitplans tatsächlich abschließend sein?

Generell scheinen dem LBP sehr dürftige Daten zugrunde zu liegen. Fanden die Vor-Ort-Begehungen der Planer tatsächlich nur im Spätsommer/Herbst 2018 statt? (7.8., 30.9., 7.10. und 14.10. 2018; Fachbeitrag Artenschutz S.7). Dies würde erklären, dass sich die Untersuchung nahezu ausschließlich auf Wirbeltiere bezieht, und die Gutachter keine geschützten/gefährdeten Pflanzen oder Insekten gefunden haben! Zur Erinnerung: der Sommer/Herbst 2018 war extrem trocken, viele Pflanzenarten hatten schon sehr zeitig ihre Vegetationsperiode abgeschlossen und/oder waren vertrocknet. Das hatte natürlich auch erhebliche Auswirkungen auf die Wirbellosenfauna.

Tatsächlich ist davon auszugehen, dass auf den Ruderalflächen des ehemaligen Bergbaugeländes zahlreiche seltene und gefährdete Arten nachgewiesen werden können. Im Frühjahr 2019 muss unbedingt eine Nachuntersuchung durch qualifiziertes Personal stattfinden!

Ebenfalls unverständlich ist, dass der knapp außerhalb des Untersuchungsgebiets gelegene Schwarze Teich als wichtiges Amphibiengewässer offenbar nicht mit berücksichtigt wurde. Gleiches gilt für die nahegelegenen, außerordentlich wertvollen Biotope des FND „Schwarzwasserwiese“ sowie auf den Terrassen der Schwarzwasserhalde.

  • Wurden die Auswirkungen auf die Schwarzwasserhalde untersucht?

Aus den vorliegenden Unterlagen geht dies nicht hervor. Insbesondere das Sprenggutachten scheint unberücksichtigt zu lassen, dass es sich bei der Schwarzwasserhalde sehr wahrscheinlich um eine relativ instabile Konstruktion handelt. Darauf wies unter anderem stets der ehemalige Geologe bei Zinnerz Altenberg, Gerhard Hedrich, mit großem Nachdruck hin. Die beim Auffahren der Rampe vorgesehenen Sprengungen könnten die Standfestigkeit der Terrassen gefährden.

Abgesehen vom unausdenkbaren worst-case-Szenario bei einer Schädigung der Dämme der Schwarzwasserhalde hätte bereits ein Austrocknen der Terrassen (Ablaufen der Wassers durch Risse, die bei der Sprengung entstehen könnten) beträchtliche Folgen für Flora und Fauna. Auf diesen sekundären „Feuchtbiotopen“ hat sich eine sehr artenreiche Vegetation mit seltenen und gefährdeten Arten entwickelt. Im Rahmen des Schellerhauer Naturschutzpraktikums hat sich hier die Grüne Liga Osterzgebirge auch hier bereits bei Biotoppflegearbeiten engagiert.

Die Grüne Liga Osterzgebirge erwartet, dass diese offenen Fragen noch geklärt werden, bevor der Betriebsplan des Bergwerks genehmigt werden kann. Nur wenn tatsächlich alle Umweltnormen in größtmöglicher Zuverlässigkeit eingehalten werden, lässt sich die Ausbeutung von Rohstoffen in Mitteleuropa heute ökologisch rechtfertigen.