Natur im Osterzgebirge

Schutzgebiete [erkunden]

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Besonders geschützte Gebiete und Objekte in der Natur des Ost-Erzgebirges

Die Zahl der Gebietskategorien nach Naturschutzrecht ist groß – und für Leute, die nicht täglich damit zu tun haben, sicher nur schwer zu durchschauen. Dies betrifft sowohl den deutschen wie den tschechischen Teil des Ost-Erzgebirges. Es gibt (mehr oder weniger) strenge Kategorien, aber auch solche, die Naturzerstörungen kaum verhindern können. Zuständig sind in der Regel auf deutscher Seite die sogenannten Unteren Naturschutzbehörden (UNB) der Landratsämter Mittelsachsen bzw. Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, im Südteil die Agentur für Natur- und Landschaftsschutz (AOPK) der Tschechischen Republik.

Folgende Übersicht soll das Verständnis für die unterschiedlichen Schutzgebiete erleichtern.

Nationalpark / Národní park (NP):

strengste und höchste Schutzkategorie, nach § 24 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) müssen Nationalparks

1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sein;

2. überwiegend die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen;

3. überwiegend wenig von Menschen beeinflusst sein bzw. einen möglichst ungestörten Ablauf natürlicher Dynamik gewährleisten. (“Natur Natur sein lassen”)

Im Ost-Erzgebirge gibt es keinen Nationalpark, auch wäre diese Schutzgebietskategorie für solch eine Kulturlandschaft ungeeignet. Demhingegen sind Teile des Elbsandsteingebirges als Nationalpark Sächsische Schweiz sowie NP České Švýcarsko (Nationalpark Böhmische Schweiz) unter Schutz gestellt.

Biosphärenreservate (BR)

sind – im Gegensatz zum Nationalpark – für die Erhaltung besonders vielfältiger und artenreicher Kulturlandschaften geeignet. §25 BNatSchG stellt als Mindestanforderungen:

1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch;

2. in wesentlichen Teilen NSG-würdig, im Übrigen den anforderungen an ein LSG entsprechend;

3. ornehmlich zur Erhaltung/Entwicklung von Landschaften, die aus vielfältiger Nutzung hervorgegangen sind und deshalb eine hohe Arten- und Biotopvielfalt beherbergen;

4. beispielhaft für besonders naturschonende Wirtschaftsweisen sind.

In der Regel sollen sich Biosphärenreservate ins weltweite Schutzgebietsnetz “Mensch und Biosphäre” der UNESCO einfügen.

In Sachsen gibt es bislang nur das BR Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft. Weite Teile des Ost-Erzgebirges entsprechen jedoch wahrscheinlich in hervorragender Weise den Ansprüchen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Mensch-und-Biosphäre-Programms der UNESCO. Es gibt seit längerem Bestrebungen zur Ausweisung eines (möglichst grenzüberschreitenden) Biosphärenreservats an der Ostflanke des Erzgebirges.

Naturschutzgebiete (NSG) / Přírodní Rezervace (PR)

bilden faktisch das “Grundgerüst” des Schutzgebietssystems. Laut § 23 BNatSchG dienen NSG u.a.:

1. der Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten;

2. wissenschaftlichen oder landeskundlichen Zwecken;

3. der Bewahrung besonders seltener, charakteristischer oder schöner Naturgebiete.

Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltigen Störung des NSG führen, sind verboten. Die genauen Ge- und Verbote legt in der Regel eine spezifische Schutzgebietsverordnung fest. Diese NSG-Verordnungen liegen bei den Unteren Naturschutzbehörden in Dippoldiswalde und Freiberg bzw. der AOPK in Ústí n.L. vor.

Das tschechische Naturschutzgesetz sieht außerdem die Kategorie Nationales Naturschutzgebiet / Národní přírodní rezervace (NPR) vor. Dazu gehört das NPR Jezerka (Johannesberg), welches sich allerdings schon im Mittleren Erzgebirge befindet.

Eine Übersicht über die NSG des Naturraumes Ost-Erzgebirge gibt es unter Naturschutzgebiete.

Flächennaturdenkmal (FND) / Přírodní památka (PP):

Das deutsche Naturschutzrecht (§ 28 BNatSchG) sieht die Kategorie “Naturdenkmäler” für “Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 Hektar” vor, die:

1. aus wissenschaftlichen oder landeskundlichen Gründen oder

2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit

unter Schutz gestellt werden können.

In der Regel handelt es sich entweder um Baum-Naturdenkmale (siehe folgenden Abschnitt) oder flächenhafte Naturdenkmale (FND). Letztere wiederum lassen sich in geologische sowie botanisch-zoologische Naturdenkmale untergliedern.

Eine Übersicht über die FND im Naturraum Ost-Erzgebirge (sowie teilweise in dessen unmittelbarem Umfeld) gibt es hier

Baumnaturdenkmale (Baum-ND) / Památné stromy

sind als Naturdenkmal ausgewiesene Einzelgehölze oder (kleinere) Gehölzgruppen. In der Regel gibt es für diese Sammelverordnungen, die ebenfalls bei den Unteren Naturschutzbehörden geführt werden.

Geschützte Biotope:

Neben den durch spezielle behördliche Verordnungen unter Schutz gestellten Gebieten und Naturgebilden, gilt für eine Reihe besonders wertvoller/gefährdeter/seltener Biotoptypen per Gesetz automatisch ein Schutzstatus, der sie vor Zerstörungen oder Beeinträchtigungen bewahren soll. Im Unterschied zu den anderen Schutzgebieten/-objekten bedarf es hier nicht der Kennzeichnung durch eine “Naturschutz-Eule”. Verzeichnisse der geschützten Biotope werden bei den Landratsämtern (UNB) geführt, aber auch bei bislang nicht erfassten/bekannten Objekten, die den im Gesetz genannten Kriterien entsprechen, sind Zerstörungen oder Beeinträchtigungen untersagt.

Zu diesen nach §30 BNatSchG sowie §21 SächsNatSchG “Gesetzlich geschützten Biotopen” gehören unter anderem:

– Moore, Sümpfe, Nasswiesen, Quellen;

– natürliche Blockhalden, Zwergstrauchheiden, Borstgrasrasen, Schwermetallrasen;

– Sumpf- und Auwälder, Schlucht- und Blockhaldenwälder;

– magere Frisch- und Bergwiesen;

– höhlenreiche Bäume;

– Serpentinitfelsfluren;

– Streuobstwiesen, Stolln früherer Bergwerke, Steinrücken, Hohlwege, Trockenmauern.

Landschaftsschutzgebiete (LSG)

stellen in der Praxis eine recht schwache Schutzgebietskategorie dar. §26 BNatSchG bestimmt lediglich, dass hier “nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten sind, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen”. Weder der Bau der Autobahn A17 noch pestizidintensive Raps-Mais-Agrarwirtschaft noch Baumfrevel an historischen Straßen und Wegen stehen offenbar dem Schutzzweck von Landschaftsschutzgebieten entgegen.

Die entsprechende tschechische Schutzgebietskategorie Chráněná krajinná oblast (CHKO) ist demgegenüber etwas strenger. Die in der Regel viele Quadratkilometer großen Landschaftsschutzgebiete in Tschechien verfügen in der Regel sogar über eigene Schutzgebietsverwaltungen. Südlich des Ost-Erzgebirges erstreckt sich das CHKO Česke Středohoří / Böhmisches Mittelgebirge.

Die LSG in Sachsen können hingegen von sehr unterschiedlicher Größe sein. 15 LSG beinhalten etwa zwei Drittel des sächsischen Ost-Erzgebirges.

Naturpark /  Přírodní park

ist – sowohl in Tschechsien wie in Deutschland – eher eine touristische Kategorie. Laut §27 BNatSchG können Naturparke ausgewiesen werden für großräumige Gebiete, die “sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird”. Zwischen Olbernhau und Frauenstein greift der Naturpark Erzgebirge / Vogtland auf das Ost-Erzgebirge über (endet an der Kreisgrenze).

Im tschechischen Ost-Erzgebirge existieren die beiden Naturparke

– Přírodní park Východní Krušné Hory (“Östliches Erzgebirge”, zwischen Cínovex/Böhmisch-Zinnwald und Petrovice/Peterswald) sowie

– Přírodní park Loučenská hornatina (“Wieselstein-Bergland”, zwischen Livínov/Oberleutensdorf, Hrob/Klostergrab und der Staatsgrenze)

 

Darüberhinaus gibt es noch die beiden Gebietskategorien des Europaischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000:

FFH-Gebiete /

Evropsky významná lokalita (EVL) / Sites of Community Importance (SCI)

Die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU von 1992 (RL 92/43/EWG) verlangt von den Mitgliedsstaaten, für bestimmte Arten und Lebensraumtypen (die in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie detailliert aufgeführt sind) Schutzgebiete auszuweisen, um einen “günstigen Erhaltungszustand” dieser Arten und Lebensraumtypen sicherzustellen. Im Naturraum Ost-Erzgebirge wurden insgesamt 36 FFH-Gebiete deklariert. Diese umfassen überwiegend die relativ naturnahen Talzüge, aber auch Buchenwald-, Bergwiesen- und Moorkomplexe im oberen Gebirge sowie Bergbauteiche. Auf der tschechischen Seite gehört der größte Teil der Wälder am Südhang des Ost-Erzgebirges als EVL Východní Krušnohoří zum Natura-2000-System.

Innerhalb der Gebiete sind die Lebensraumtypen (LRT) sowie die Habitate der FFH-Arten flächengenau abgegrenzt. Für die sächsischen FFH-Gebiete wurden umfangreiche Managementpläne mit detaillierten Maßnahmenfestlegungen für jede LRT-Fläche und jedes FFH-Arthabitat erstellt. Allerdings sind diese Maßnahmenfestlegungen nur für staatliche Akteure bindend, nicht jedoch für private Flächeneigentümer/-nutzer.

Zur Übersicht über die FFH-Gebiete im Ost-Erzgebirge geht es hier.

EU-Vogelschutzgebiete

/ Ptačí oblasti / Special Protected Area (SPA)

Bereits 13 Jahre vor der FFH-Richtlinie stand der Schutz bedrohter Vogelarten auf der Agenda der Europäischen Gemeinschaft, die dafür 1979 die sogenannte Vogelschutz-Richtlinie (RL 79/409) beschloss. Gewöhnlich wird für die Gebiete, die zum Schutz bestimmter, ebenfalls in einem Richtlinien-Anhang genannter Vogelarten ausgewiesen wurden, die englische Abkürzung SPA verwendet. Im Naturraum Ost-Erzgebirge erstrecken sich insgesamt 14 SPA-Gebiete, die überwiegend die Gebirgstäler sowie die kammnahen Hochflächen umfassen. So gehört Bereich zwischen Erzgebirgskamm und Staatsgrenze zum 164 Quadratkilometer großen Vogelschutzgebiet Východní Krušné hory.

Zur Übersicht über die SPA-Gebiete im Ost-Erzgebirge geht es hier.

 

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