Natur im Osterzgebirge

Raumordnungsverfahren (ROV) / Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) zu Zinnwald Lithium (07-08/2025)

Raumverträglichkeitsprüfung – Öffentlichkeitbeteiligung

Übersichtskarte (Quelle: https://buergerbeteiligung.sachsen.de)

  • „Raumverträglichkeitsprüfung“ durch die Landesdirektion Sachsen: erster offizieller Teil eines vielstufigen Genehmigungsverfahrens (hieß bis vor kurzem: „Raumverträglichkeitsprüfung“);
  • erste Möglichkeit für alle Bürger (nicht nur die unmittelbar Betroffenen) zu Stellungnahmen, die behördlicherseits tatsächlich ernstgenommen werden müssen;
  • Stellungnahmen und Einwendungen noch bis 31. August 2025 möglich: schriftlich an die Adresse der Landesdirektion, oder per e-mal an raumordnung@lds.sachsen.de, oder im „Beteiligungsportal“ https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lds/beteiligung/themen/1055668
  • Betreff „RVP Lithium Altenberg“
  • Planungsunterlagen zum Herunterladen unter: http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung in der Rubrik Infrastruktur > Raumordnung
  • Einwendungen sollten möglichst individuell verfasst und vorgebracht werden – gleichlautende Schreiben (oder Unterschriftslisten) werden als eine Einwendung gewertet.

Zinnwald Lithium Plc/GmbH hatte seine Unterlagen so bei der Landesdirektion eingereicht, dass die Öffentlichkeitbeteiligung möglichst still und leise während der Sommerferien abgehandelt hätte werden sollen. Nach einigem Bürgerunmut wurde die Einwendungsfrist bis 31. August 2025 ausgedehnt.

Doch auch bis dahin werden wohl die wenigsten Bewohner und Besucher des Ost-Erzgebirges genügend Zeit und Nerven haben, 36 verschiedene pdf-Dokumente durchzuarbeiten. Das, was drinsteht, lässt einen den Kopf schütteln. Mitglieder der Bürgerinitiativen und der Grünen Liga Osterzgebirge haben sich durch das Konvolut gewühlt, den größten Teil der Widersprüche, Halb- und Unwahrheiten herausgefiltert.

Die wichtigsten und bedrohlichsten Aspekte werden hier nachfolgend aufgelistet. Über jeden Stichpunkt lassen sich detailliertere Argumente anklicken. Das soll Betroffenen und Freunden des Ost-Erzgebirges helfen, daraus eine eigene, individuelle Einwendung zusammenzustellen.

Einwendungsbausteine Raumverträglichkeitsprüfung ZL

1. Grundsätzliches
2. Bergwerk unter Zinnwald
3. Tunnel / Transport nach Liebenau
4. Chemiefabrik Liebenau (Aufbereitungsanlage)
5. Abraumhalde Liebenau
6. Zusammenfassung

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Stellungnahme der Grünen Liga Osterzgebirge e.V.

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Was ist eine Raumverträglichkeitsprüfung?

In einem dicht besiedelten Land sind die miteinander konkurrierenden Raumansprüche enorm groß – faktisch jeder Hektar Sachsen unterliegt Begehrlichkeiten unterschiedlichster Akteure: Industrie und Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Windkraft- und Photovoltaikanlagen, Wohnbebauung und Straßenbau, Tourismus und, ja, auch Naturschutz. Um alles unter einen Hut zu bringen, bedarf es räumlicher Prioritätensetzungen. Diese werden aller 10 bis 15 Jahre mit dem Landesentwicklungsplan aktualisiert, in größerer Detailschärfe dann untersetzt von Regionalplänen. (Der östliche Teil unserer Region gehört zur Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge; der westliche Teil zur Region Chemnitz) Dort sind zum einen generelle „Ziele und Grundsätze der Raumordnung“ definiert, zum anderen auf Karten für die einzelnen Sektoren „Vorrang- und Vorbehaltsgebiete“ festgelegt.

Kommt dann ein neuer Akteur mit großen Raumansprüchen hinzu, die noch nicht in den Plänen berücksichtigt sind, dann schreibt das Raumordnungsgesetz eine „Raumverträglichkeitsprüfung“ (RVP) vor. Bis vor wenigen Jahren hieß das noch „Raumordnungsverfahren“. Die Landesdirektion als zuständige Planungsbehörde muss alle „Träger Öffentlicher Belange“ anhören, aber in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren auch alle interessierten Bürger. Deren Argumente werden dann geprüft und „abgewogen“, inwiefern sie dem neuen Vorhaben entgegenstehen – oder doch irgendwie alle unter einen Hut gebracht werden kann. Je nach politischem Druck und Investorenkraft kommen dann meist mehr oder weniger weiche Kompromisse heraus.

Theoretisch kann aber die Landesdirektion auch feststellen, dass ein solches Vorhaben nicht raumverträglich ist (bzw. nicht durch Kompromisse raumverträglich gemacht werden kann). Wenn also die anderen, konkurrierenden Planungen – Land- und Forstwirtschaft, … Tourismus und Naturschutz, … – Vorrang haben. Dafür hilft es natürlich, wenn sich möglichst viele Bürger in diesem Sinne zu Wort melden.

Aaaber: die Raumverträglichkeitsprüfung hat noch nichts mit dem eigentlichen bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zu tun. Dieses obliegt dem Sächsischen Oberbergamt. Selbst wenn die Planungen von Zinnwald Lithium jetzt als „nicht raumverträglich“ eingestuft werden sollten, könnte das Unternehmen dort irgendwann seinen Rahmenbetriebsplan zur Genehmigung einreichen. Die Chancen dürften dann jedoch gering sein. (Und ziemlich sicher werden potentielle Investoren ihr Geld lieber in andere Projekte stecken.)