Vorbereitung auf das Raumordnungsverfahren Lithium-Bergbau
Arbeitstreffen („Workshop“) am Sonnabend, 22. Februar, in Bärenstein
Der angekündigte nächste Schritt auf dem Wege zur Genehmigung des Bergbauvorhabens der britischen Zinnwald Lithium Plc. wird wahrscheinlich in den kommenden Monaten (oder Wochen) mit dem Raumordnungsverfahren (ROV) beginnen. Damit sollte auch die erste offizielle Möglichkeit für Betroffene, Umweltgruppen und generell die Öffentlichkeit bestehen, ihre Bedenken und Einwendungen vorzubringen. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist per Gesetz verpflichtet, diese Einwendungen dann sorgfältig zu prüfen und ihre Entscheidungen justiziabel zu begründen.
Doch welche Optionen bietet das ROV ganz konkret? Vor allem in Zusammenhang mit dem antiquierten deutschen Bergrecht – und angesichts der Tatsache, dass es Ende 2023 Bergbauunternehmen gelungen ist, die wichtigsten Passagen des Regionalplans vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklären zu lassen?
Eine ziemlich komplizierte Gemengelage also. Doch wie gut wir die Herausforderung ROV meistern, wird wichtig sein für die weiteren Planungsschritte und ggf. dann auch den Rechtsweg. Für die Bewahrung der Osterzgebirgsnatur sollten wir deshalb fachlich und verfahrenstechnisch gut vorbereitet sein.
Am Sonnabend, den 22.2., wird es vormittags dazu ein Treffen der Bürgerinitiativen mit „Auskennern“ geben, die sich mit Planungsrecht beschäftigen. Naturfreunde, denen die Unzerstörtheit des Ost-Erzgebirges am Herzen liegt und die sich aktiv in die Auseinandersetzung mit den Bergbauplänen einbringen wollen, sind dabei herzlich willkommen.
Informationen und Anmeldung: jens/ät/osterzgebirge.org
Hintergrund Raumordnungsverfahren
In einem dicht besiedelten Land überlagern sich die unterschiedlichsten Ansprüche an die Flächen und Ressourcen auf vielfache Weise: Land- und Forstwirtschaft, Infrastruktur aller Art, Tourismus, Bauplanungen, Trinkwasserversorgung und Hochwasserschutz, um nur einige Bereiche zu nennen. Und ja, auch Naturschutz gehört dazu, ebenso wie Rohstoffgewinnung. Für Abwägung und Ausgleich dieser konkurrierenden Landnutzungsinteressen gibt es im Rechtsstaat das Instrumentarium der „Raumordnung“.
Sachsenweit gilt dafür Landesentwicklungsplan (LEP) in seiner 2013 vom Landtag beschlossenen Fassung – eine dicke Zusammenstellung von mehr oder weniger konkreten Festlegungen, was wo Vorrang haben soll. Auf Karten sind den unterschiedlichen Sektoren „Vorranggebiete“ und „Vorbehaltsgebiete“ zugeordnet.
Für weitere Detailtiefe sind die Regionalen Planungsverbände zuständig, Zusammenschlüsse von mehreren Landkreisen. Der „Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge“ hat 2020 den Regionalplan beschlossen, wiederum mit umfangreichen Kartenwerken.
Was darin noch nicht (ausreichend) berücksichtigt war: das neue „Berggeschrei“, der durch veränderte politische und weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen plötzlich gestiegene Druck auf heimische Rohstoffvorkommen. Im Raum Zinnwald beispielsweise ist von Rohstoffgewinnung noch keine Rede, stattdessen überlagern sich im Regionalplan u.a. die Umweltbelange:
– „Arten- und Biotoppschutz“,
– „Schutz des vorhandenen Waldes“,
– „Steinrücken-Heckenlandschaft“,
– „Hochwasserentstehungsgebiet“,
– „Gebiet mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung“
– „Gebiet mit erhöhter Versauerungsgefährdung des Bodens“
(in den Planungsgebieten Liebenau und Bärenstein sieht dies ähnlich aus).
Entsprechend konsterniert schienen die Vertreter von Zinnwald Lithium beim sogenannten Scoping-Termin im August 2023, als die Landesdirektion ein Raumordnungsverfahren ankündigte, bei dem geprüft werden soll, wie sich das neue Bergbauvorhaben mit den bestehenden Konkurrenzzielen vereinbaren ließe.
Aber (namentlich nicht genannte) Bergbauunternehmen gingen juristisch gegen den Regionalplan vor – und bekamen am 23. November 2023 vorm Oberverwaltungsgericht recht: die wichtigsten Passagen des Regionalplans wurden für ungültig erklärt. Damit haben wahrscheinlich die oben aufgelisteten ökologischen Konkurrenzaspekte ihre unmittelbare Vorrangstellung eingebüßt.
Aber der Landesentwicklungsplan, der den Rahmen vorgibt, gilt dennoch weiterhin. Insofern sollte es trotzdem noch wichtig sein, sich intensiv auf das Raumordnungsverfahren vorzubereiten. Der Workshop am 22. Februar wird ein wichtiger Schritt dazu sein.