Natur im Osterzgebirge

Neues von der Lithiumfront – was seit Dezember geschah

Auch über Weihnachten/Neujahr hat die im Jahresendblätt’l beschriebene Intensität der Auseinandersetzungen mit den gigantomanischen Bergbauplänen nicht abgenommen. Zugenommen hingegen hat der Optimismus, dass dies alles nicht umsonst ist. Möglicherweise könnte der ganze Spuk sogar bald ein Ende habe. Verflogen scheint die Euphorie bei Presse und Politikern, die noch vor einem Jahr die Rettung von Wirtschaft und Weltklima im Zinnwalder Untergrund verorteten.

„Strategisches Projekt“?

Zinnwald Lithium hat es wieder getan. Vor einem Jahr war das Möchtegern-Bergbauunternehmen leer ausgegangen, als die EU-Kommission den Status „Strategische Projekte“ (nach Critical Raw Materials Act) an mehrere Dutzend industrielle Vorhaben verteilte, darunter 22 Lithium-Projekte in Europa. Am 15. Januar 2026 nun ging die zweite Bewerbungsrunde zu Ende. Diesmal haben sich 160 Projekte beworben, darunter auch wieder ZL.

Wie schon im Herbst 2024 zum Ende des ersten „Calls“ der EU, kontern auch diesmal die Bürgerinitiativen mit einer umfangreichen Sammlung von Argumenten, die gegen die Zuerkennung des „strategischen Status'“ an Zinnwald Lithium sprechen. Unterstützt wird diese Initiative wieder vom Bundesverband der Grünen Liga, dem Landesverband des Naturschutzbundes, dem Ayni-Verein für Ressourcengerechtigkeit, und diesmal außerdem von der Denkfabrik PowerShift.

Das über die Feiertage gemeinsam erarbeitete, 48seitige Schreiben ging nicht nur an die zuständige Generaldirektion „Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum“ der EU-Kommission, sondern auch an viele Verantwortliche auf Landes- und Bundesebene. Vielleicht hat das der eine oder die andere Beamte/Abgeordnete doch zum Anlass genommen, mal etwas genauer hinter die ZL-Fassade zu schauen. So soll der zuständige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium kürzlich aus seinem linkedIn-Profil gelöscht haben, dass er die Bewerbung von Zinnwald Lithium unterstützt. Das hatte Stefan Rouenhoff wohl gepostet, nachdem er im Dezember im ZL-„Bohrkernlager“ im ehemaligen Altenberger Baumarkt zu Besuch war. Den zehn BI’lern, die in einer Art Mahnwache auf der Böschung neben dem ZL-Parkplatz standen (diesen zu betreten, war ihnen untersagt worden), bot Rouenhoff an, im Gespräch zu bleiben. Wir sind gespannt.

Das EU-Schreiben der Bürgerinitiativen und der Grünen Liga Osterzgebirge gibt es hier:
https://osterzgebirge.org/wp-content/uploads/2026/01/CRMA-Schreiben-2026.pdf

Foto: kleine Demo anlässlich des Besuchs von Staatssekretär Rouenhoff bei Zinnwald Lithium am 12. Dezember 25

„Explorationsstolln“

Im letzten Frühjahr kam an die Öffentlichkeit, dass ZL einen „Erkundungsstolln“ unter Zinnwald buddeln will – ausgehend von der ehemaligen Grenzzollanlage (GZA). Vorgeblich geht es darum, dass dem Unternehmen noch Material fehlt, um das geplante Verfahren der Lithiumgewinnung praxisreif zu bekommen. Ganz offenkundig ist aber auch, dass mit der vorgezogenen Errichtung des Hauptzugangs zum geplanten Bergwerk schon Fakten geschaffen werden sollen, bevor das eigentliche Genehmigungsverfahren („Rahmenbetriebsplan“ samt Umweltverträglichkeitsprüfung) überhaupt begonnen hat.

Da es sich offiziell nur um Erkundung handelt, war eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben „Explorationsstolln“ nicht vorgesehen. Immerhin war es dann der Beharrlichkeit der für Stellungnahmenarbeit zuständigen Mitarbeiterin des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz zu verdanken, dass zumindest die Naturschutzverbände für den Teil „Befreiung von den Ver- und Geboten des Landschaftsschutzgebiets Oberes Osterzgebirge“ von der Naturschutzbehörde die Gelegenheit für Stellungnahmen eingeräumt bekamen. Selbige fiel natürlich sehr fachlich-kritisch aus und wurde vom Landesverein am 4. Juni 2025 eingereicht.

Ziemlich unerwartet kam jetzt am 20. Januar 2026 die Entscheidung der Naturschutzbehörde des Landkreises. Freilich versagt das Amt nicht seine Zustimmung, aber die Nebenbedingungen dürften ZL nicht gefallen. So kann mit „lärmintensiven Spreng- und Vortriebsarbeiten“ frühestens im September begonnen werden, zum Schutz der Brutvögel. Andererseits gilt die Befreiung von den LSG-Vorschriften „ausschließlich für den Betrieb des Explorationsstollens zu Erkundungszwecken“ – und ist deshalb bis 2027 befristet. Das Zeitkorsett dürfte ziemlich eng sein für ein derart kapitalschwaches Unternehmen wie Zinnwald Lithium (mit aktuell gerade noch 14 Mitarbeitern).

Die eigentliche Genehmigung für den Explorationsstolln durch das Oberbergamt war für Ende letzten Jahres erwartet worden, steht aber immer noch aus. Zwischenzeitlich brachte eine parlamentarische Anfrage des Grünen Landtagsabgeordneten Wolfram Günther wieder den Planfeststellungsbeschluss der Grenzzollanlage Zinnwald von 1998 zutage. Darin war eindeutig festgelegt worden: „Soweit der Bedarf für den Weiterbetrieb der Gemeinschaftszollanlage entfallen ist …, hat der Vorhabensträger die Gemeinschaftszollanlage … zurückzubauen und die Flächen zu rekultivieren.“ Mit der Fertigstellung der Autobahn A17 im Jahr 2006, spätestens aber mit dem Beitritt Tschechiens zum Schengener Abkommen ein Jahr später hat die riesige versiegelte Fläche als „Grenzzollanlage“ ausgedient (und wird stattdessen widerrechtlich teilweise anderweitig genutzt).

In seiner sogenannten „Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie“ (ein umfangreiches, offenbar großteils KI-generiertes Machwerk, das im Herbst erschien) stellt ZL auf einer Karte dar, wie später mehr als die Hälfte der GZA-Fläche für Bergbaueinrichtungen in Anspruch genommen werden sollen. Was eben den bislang weitgehend ignorierten Festlegungen des GZA-Planfeststellungsbeschlusses von 1998 zuwiderlaufen würde.

Wir sind gespannt, wie sich das weiterentwickeln wird – und hoffen, dass das geltende Recht nicht einfach beiseitegeschoben werden kann.

https://osterzgebirge.org/de/2025/12/12/grenzzollanlage-zinnwald-muss-rekultiviert-werden

Abb: Planungen für die Grenzzollanlagenfläche gemäß USVP

Raumverträglichkeitsprüfung

Am 12. Januar veröffentlichte die Landesdirektion Sachsen (LDS) das Ergebnis der RVP: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/anlagen/?ID=23344

Nach der Lektüre der 69 Seiten sehen sich die Kritiker des überdimensionierten Bergbauvorhabens in vielen Punkten von der Raumordnungsbehörde bestätigt.

Zwar finden sich bei weitem nicht alle Argumente wieder, die mit den Einwendungen der Umweltvereine, Bürgerinitiativen sowie rund 600 Privatmenschen bis zum 31. August 2025 bei der LDS eingegangen waren. So wurde zum Beispiel die Plausibilität der Angaben zur Standsicherheit von Zinnwald oder der Staubausbreitung von der Halde auf der Liebenauer Höhe kaum hinterfragt. Der Zugvogelkorridor findet ebensowenig Berücksichtigung wie die Kohärenz der Natura-2000-Gebiete.

Und dennoch: das, was jetzt von Amtswegen Schwarz auf Weiß festgestellt und festgelegt wurde, dürfte das Unternehmen vor große Probleme stellen.

Konfliktressource Nummer Eins ist das Wasser – in all seinen Facetten:  Landschaftswasserhaushalt, Mindestwasserabfluss, Hochwassergefährdung, Trinkwassertalsperren, Rohwasserqualität, Grundwasserabsenkung, … Die Sorge um das immer unzuverlässiger zur Verfügung stehende Nass spricht aus nahezu jeder Seite der Raumverträglichkeitsprüfung. Die Landesdirektion legt hier sehr hohe Hürden für den potentiellen neuen Großverbraucher auf:

  • – „In den Oberflächengewässern ist ein Mindestwasserabfluss einzuhalten, u.a. um die ökologische Durchgängigkeit zu gewährleisten und den ökologischen Zustand nicht zu verschlechtern.“ (Dies wäre in den meisten der vergangenen Sommer ein Ding der Unmöglichkeit gewesen!);
  • – „Naturnahe Quellbereiche und Fließgewässer sind von jeglicher Bebauung und Verbauung freizuhalten, das betrifft insbesondere den Trebnitzbach“ (dessen Quellbereich und Oberlauf ZL eigentlich unter der geplanten Riesenhalde verschwinden lassen will);
  • – „… Beeinträchtigungen grundwasserabhängiger Landökosysteme wie Moore und andere Nassstandorte … sind zu vermeiden.“ Dazu fordert die LDS ein „unabhängiges hydrologisches Gutachten“, das auch „kumulative Wirkungen mit dem Bergbauvorhaben auf tschechischer Seite berücksichtigt.“ (Dies ist eine der Kernforderungen der Grünen Liga Osterzgebirge!);
  • – „… umfassende Vorsorge …, dass eine Erhöhung der Hochwassergefährdung ausgeschlossen wird.“ (Das dürfte bei 75 ha Deponie feingemahlenen Lockermaterials ausgeschlossen sein)
  • – Wasser-„Entnahme ist auszuschließen aus allen Gewässern in bestehenden Einzugsgebieten von Trinkwassertalsperren und den für die Überleitung vorgesehenen Einzugsgebieten Weiße Müglitz/Müglitz und Mordgrundbach.“ (Offenbar ist die Trinkwasserversorgung für die Städte des Elbtals so angespannt, dass zusätzlich zum Gottleuba-Einzugsgebiet auch noch das der Müglitz angezapft werden soll – was für das Ökosystem Müglitz ohnehin Schlimmes befürchten lässt.)  „Eine Wasserbereitstellung aus der Talsperre Gottleuba ist ausgeschlossen.“

Weitere Hürden, die ZL bei ihrem Run auf das Lithium kaum ohne Regelverletzungen überwinden kann, errichtet die Raumverträglichkeitsprüfung in den Bereichen „Welterbe“, „Urlaubsregion“, „Kur- und Erholungsorte“ sowie – und das hatten auch wir noch gar nicht auf dem Schirm – das Seismologische Observatorium in Berggießhübel.

In einem weiteren, ganz wesentlichen Punkt sehen sich die Bürgerinitiativen und die Grüne Liga Osterzgebirge bestätigt: „Die Auswirkungen der geplanten Bergbauvorhaben an der grenzübergreifenden Lagerstätte sind kumulativ zu betrachten.“ (Also dürfen ZL und Geomet nicht weiterhin so tun, als ginge sie’s nichts an, was hinter der Grenze passiert). Mehr noch: „doppelte Infrastrukturen“ sollen vermieden werden.

Und was auch überhaupt nicht zulässig ist: dass ZL jenseits der offiziellen Genehmigungsanträge bereits mit einer Verdoppelung des Raubbaus kalkuliert („Phase 2“). „Aus Sicht der Raumordnungsbehörde sind … vor einer Zulassung alle Vorhabenbestandteile hinsichtlich ihrer Merkmale (z. B. Abbaumethode, Aufbereitungsverfahren, Wasserbedarf, Flächenbedarf), Standorten (ökologische Empfindlichkeit) sowie der möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu konkretisieren.“

Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der Raumverträglichkeitsprüfung gab es großes Aufatmen bei denjenigen, die sich gegen die Zerstörung des Ost-Erzgebirges zur Wehr setzen. Vor allem an den Schreibtischen der Wasserbehörden sitzen offenbar Fachleute, die sich nicht einfach durch schönen Lithiumschein blenden lassen.

https://osterzgebirge.org/de/2026/01/14/raumvertraeglichkeitspruefung-stellt-zinnwald-lithium-vor-hohe-huerden

 

Expertenanhörung im Sächsischen Landtag

Doch auch seitens der Politik scheint die zwischenzeitlich von Zinnwald Lithium geschickt lobbyierte Euphorie ganz schön abgekühlt zu sein. Dies zeigte sich beispielhaft bei der Expertenanhörung am 20. Januar im Landtag. Diese war anberaumt worden wegen eines Antrags der Grünen-Fraktion mit dem Titel „Osterzgebirge bewahren – Lithiumgewinnung nur unter höchstem Schutz von Mensch, Natur und Region“. https://redas.landtag.sachsen.de/redas/download?datei_id=44521

Von verschiedenen Fraktionen waren als Experten eingeladen worden:

  • – Dr. Monika Dittrich (Wuppertal Institut), die vor allem zu Wirtschaftlichkeitsfragen Auskunft gab. „Sagen wir es so: die wirtschaftliche Einschätzung in den Unterlagen (von ZL) ist ausgesprochen ’spannend‘, ich wäre da vorsichtiger.“
  • – Dr. Falk Ebersbach (Oberbergamt) erläuterte das bergrechtliche Zulassungsprozedere und die begrenzten Kapazitäten der Behörden, ein derart komplexes Vorhaben zu bearbeiten. In 27 Monaten, wie vom Critical Raw Materials Act vorgegeben wäre (wenn ZL die Anerkennung als „Strategisches Projekt“ bekäme), sei das kaum zu schaffen. Noch liegen auch keine Antragsunterlagen für das Rahmenbetriebsplanverfahren vor.
  • – Dr. Michael Trinkler (unabhängiger Bergbaugutachter aus der Region), hatte sich intensiv mit der Vormachbarkeitsstudie und anderen ZL-Dokumenten befasst – und untermauerte fachlich einige seit langem von den Bürgerinitiativen vorgebrachten Argumente. So einiges davon hatten wir, mangels bergbautechnologischen Sachverstands, bisher aber auch noch nicht in dieser Deutlichkeit verstanden. Das betrifft vor allem die Problematik, wie die entstehenden Riesen-Hohlräume wieder mit „Versatz“ stabilisiert werden sollen.
  • – Marko Uhlig (Zinnwald Lithium): keine Ahnung, welche Fraktion den Geschäftsführer des Verursacherunternehmens als „Sachverständigen“ eingeladen hat, aber es war wiedermal ein typischer Uhlig-Auftritt, über weite Strecken wohlabgewogenes Nichtssagen. Amüsant seine Antwort auf die AfD-Frage „Gibt es Bestrebungen, ausländische Unternehmen zu begrenzen?“: die beste Möglichkeit laut Uhlig wäre, jetzt ZL-Aktien zu kaufen, wo der Preis niedrig ist, dann könne man später als Miteigentümer Einfluss nehmen. Er erzählte auch wieder, dass eine Milliarde investiert werden soll; paar Sätze später dann, dass bisher keine staatlichen Förderungen für ZL in Aussicht stehen (weil dafür größere Mengen Eigenmittel erforderlich wären), dass das Unternehmen stattdessen ganz auf die Privatwirtschaft setzt, dort auch schon 40 Millionen eingesammelt hätte und weiteres Investitionsgeld einsammelt … (Leider hinterfragt niemand die Lücke zwischen 40 und 1000 Millionen – wobei selbst hinter den 40 Mio ein großes Fragezeichen stehen muss).

Das Fazit der Veranstaltung: von den ca. zwanzig anwesenden Landtagsabgeordneten wird jetzt vermutlich niemand ZL-Aktien kaufen. Auf der Besuchertribüne saß nicht ein Pressevertreter (sondern nur zwei Leute der BI’s und der PR-Mensch von ZL). Nach euphorischem „Berggeschrey“ sieht das ganz und gar nicht mehr aus!

https://baerenstein.org/anhoerung-zinnwald-lithium-landtag

Und trotzdem heißt es für alle, denen die Natur des Ost-Erzgebirges wichtig ist: Wachsam bleiben!

Bitte vormerken: 4. bis 6. September „Wieviel Bergbau verträgt die Erde“ – internationale Veranstaltung + Vernetzung in Schmiedeberg und Altenberg

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