zur Pressemitteilung der Bürgerinitiativen:
https://baerenstein.org/lithiumprojekt-zinnwald-raumordnung-kritik

kleine Mahnwache am ZL-Bohrkernlager Altenberg anlässlich des Besuchs durch Staatssekretär Rouenhoff am 12.12.25
Mit Spannung hatten Bürgerinitiativen und Umweltschützer über Weihnachten und Neujahr auf die Ergebnisse der Raumverträglichkeitsprüfung gewartet. Am Montag, den 12. Januar, nun veröffentlichte die Landesdirektion Sachsen seine „Raumordnerische Stellungnahme“.
Nach der Lektüre der 69 Seiten sehen sich die Kritiker des überdimensionierten Bergbauvorhabens in vielen Punkten von der Raumordnungsbehörde bestätigt.
Zwar finden sich bei weitem nicht alle Argumente wieder, die mit den Einwendungen der Grünen Liga Osterzgebirge, des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz, des NABU-Landesverbands Sachsen, deutscher und tschechischer Bürgerinitiativen sowie rund 600 Privatmenschen bis zum 31. August 2025 bei der Landesdirektion eingegangen waren. So wurde zum Beispiel die Plausibilität der Angaben zur Standsicherheit von Zinnwald oder der Staubausbreitung von der Halde auf der Liebenauer Höhe kaum hinterfragt. Der Zugvogelkorridor findet ebensowenig Berücksichtigung wie die Kohärenz der Natura-2000-Gebiete.
Und dennoch: das, was jetzt von Amtswegen Schwarz auf Weiß festgestellt und festgelegt wurde, dürfte das Möchtegern-Bergbauunternehmen vor große Probleme stellen. Die öffentliche Pressemitteilung der Landesdirektion ließ zwar zunächst einigen Interpretationsspielraum, aber die von der PR-Abteilung von Zinnwald Lithium getextete Schlagzeile „Landesdirektion Sachsen bestätigt Raumverträglichkeit des Projekts“ erscheint jetzt doch wie Pfeifen im Walde.
In der abschließenden „Raumordnerischen Gesamtbeurteilung“ konstatiert die Behörde, dass das Vorhaben erhebliches Konfliktpotenzial birgt. „Das betrifft insbesondere
– den Aufbereitungsstandort bei Liebenau (u.a. Inanspruchnahme des Quellbereichs der Trebnitz),
– das Bergwerk (Abbau unter UNESCO-Welterbe und Erholungsort Zinnwald, Nähe zu Kurort Altenberg, potenzielle Entwässerung von Mooren und Nassstandorten, Beeinflussung von Grund- und Oberflächengewässern) und
– den … Fördertunnel Zinnwald-Liebenau (potenzielle Entwässerung und Beeinträchtigung der Wasserversorgung und grundwasserabhängiger Biotope, Beeinflussung von Grund- und Oberflächengewässern, potenzielle Gefährdung des HRB Lauenstein).“
Konfliktressource Wasser
Landschaftswasserhaushalt, Mindestwasserabfluss, Hochwassergefährdung, Trinkwassertalsperren, Rohwasserqualität, Grundwasserabsenkung, … Die Sorge um das immer unzuverlässiger zur Verfügung stehende Nass spricht aus nahezu jeder Seite der Raumverträglichkeitsprüfung.
Zum einen geht es um die Versorgungssicherheit der Trinkwasserspeicher. Selbstverständlich ist für ZL „eine Wasserbereitstellung aus der Talsperre Gottleuba ausgeschlossen.“ (Die Planer hatten tatsächlich darauf spekuliert!). Doch die Situation für die sächsischen Stauseen scheint noch dramatischer zu sein, als dies in der Öffentlichkeit bisher angekommen ist. Deshalb plant die Landestalsperrenverwaltung als wichtige „Klimaanpassungsmaßnahme“ die Überleitung von Wasser aus Hochwasserrückhaltebecken Lauenstein. Damit ist fürderhin die Entnahme von Prozesswasser für den Lithiumbergbau im Einzugsgebiet der Müglitz ebenso tabu wie in den schon bestehenden Trinkwasserschutzzonen der Gottleuba.
Aber auch die Fließgewässer selbst fallen ja immer öfter trocken. „Seit Januar (2025) seien deshalb rund sieben Mio. m³ Wasser aus verschiedenen sächsischen Talsperren abgegeben worden, um die Wasserstände der Fließgewässer zu erhöhen.“ Von daher stellt die Raumverträglichkeitsprüfung generell fest, dass jegliche zusätzliche Entnahmen aus dem Grundwasser und aus Oberflächengewässern große Risiken für den Landschaftswasserhaushalt und den ökologischen Zustand der Fließgewässer bergen, vor allem in Trockenphasen. Egal, was ZL vorhat: In den Oberflächengewässern ist ein Mindestwasserabfluss einzuhalten, u. a. um die ökologische Durchgängigkeit zu gewährleisten und den ökologischen Zustand nicht zu verschlechtern.
Was nach dem Urteil der Landesdirektion auch überhaupt nicht geht: in den Quellbereich der Trebnitz eine Abraumhalde aufzuschütten! „Naturnahe Quellbereiche und Fließgewässer sind von jeglicher Bebauung und Verbauung freizuhalten, das betrifft insbesondere den Trebnitzbach.“ und „Der nach den Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie gute ökologische Zustand des Trebnitzbaches ist zu erhalten.“ Mit der bisherigen Standortplanung der 75 Hektar umfassenden, 60 Meter hohen Deponie wird das faktisch unmöglich.
Die Behörden teilen offenkundig auch die großen Befürchtungen der Naturschützer um den Wasserhaushalt in den Mooren um Zinnwald und Cínovec. So wie seit langem in den Stellungnahmen der Grünen Liga Osterzgebirge gefordert, wird Zinnwald Lithium jetzt verpflichtet, ein „unabhängiges hydrologisches Fachgutachten vorzulegen, das die Auswirkungen des Vorhabens auf den Landschaftswasserhaushalt prognostisch bewertet und kumulative Wirkungen mit dem Bergbauvorhaben auf tschechischer Seite berücksichtigt.“ Und noch wichtiger für die weiteren Genehmigungsverfahren: „Zulassungsentscheidungen dürfen nur auf Basis von Lösungen erfolgen, die erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftswasserhaushalts sicher ausschließen.“
Lebensraum, Kulturlandschaft und Welterbe
Erhebliche Vorbehalte lässt die Raumverträglichkeit auch deutlich werden, ob und wie sich das Bergwerksvorhaben samt Aufbereitungsfabrik und Abraumhalde mit der historischen Kulturlandschaft (schon gewusst? Kirche Liebenau ist der älteste Sakralbau der Region), der „Urlaubsregion Altenberg als umwelt- und naturbezogener Erholungsraum“ und dem Kurortstatus von Altenberg und Bad Gottleuba vereinbaren lassen. Es werden Beeinträchtigungen befürchtet, die „mit einem Imageschaden und ausbleibenden Gästezahlen“ einhergehen können. Denn: „In den letzten Jahrzehnten ist vor allem die touristische Entwicklung in diesem Raum als bedeutender Wirtschaftszweig forciert worden. Heute sind die Funktionen Tourismus, naturnahe Erholung, Sport und Gesundheit prägend für Altenberg bzw. das angrenzende Bad Gottleuba-Berggießhübel.“ Und weiter: „Im Sinne einer langfristig wettbewerbsfähigen und räumlich ausgewogenen Wirtschaftsstruktur darf vergleichsweise kurzfristiger Rohstoffabbau nicht die langfristigeren Standbeine in der Tourismus- und Gesundheitswirtschaft gefährden.“
Dabei geht es vor allem um die gigantischen Größenordnungen des Vorhabens: „Die Dimensionen von Aufbereitungsanlage und Depot stehen grundsätzlich nicht im Einklang mit dem historischen Siedlungsgefüge und können die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung beeinträchtigen.“
Berechtigterweise im Fokus steht die Unversehrtheit des UNESCO-Welterbegebiets „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“. Mehrfach heißt es in dem Dokument der Landesdirektion kategorisch: „Eine Gefährdung des Welterbes ist auszuschließen!“. Dafür sorgen soll eine „Erbe-Verträglichkeitsprüfung“ – absehbar ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Hürde. Es geht nicht nur um das Zinnwalder Schaubergwerk oder die Wasserführung im Aschergraben, sondern auch um die Sichtbeziehungen vom „Welterbegut Verwaltungszentrum Lauenstein“ (Schloss und Kirche). Wie kritisch solche Sichtbeziehungen seitens der Welterbekommission gewichtet werden, wurde spätestens beim Fall „Waldschlösschenbrücke“ in Dresden deutlich.
Ein wesentliches Argument, was wir noch nicht auf dem Schirm hatten: In Berggießhübel ist das Erdbeben-Observatorium untergebracht: „Aufgrund der Nähe des geplanten Standortes der Aufbereitungsanlage und des Depots bei Liebenau lasse sich eine Beeinträchtigung der Datenqualität in der Station BRG nicht ausschließen. Problematisch könnten insbesondere Aufbereitungsmaschinen zur mechanischen Zerkleinerung des geförderten Gesteins sein, da sie als schwere Maschinen über längere Zeit andauernde Erschütterungen verursachen.“
Ganzheitlich, vorausschauend und grenzüberschreitend planen!
In einem weiteren, ganz wesentlichen Punkt sehen sich die Bürgerinitiativen und die Grüne Liga Osterzgebirge bestätigt: Es ist völlig inakzeptabel, dass am gleichen Erzkörper zwei konkurrierende Unternehmen planen, ohne ihre Planungen aufeinander abzustimmen und die jeweiligen Folgen jenseits der Staatsgrenze zu beachten. Die Landesdirektion fordert unmissverständlich: „Die Auswirkungen der geplanten Bergbauvorhaben an der grenzübergreifenden Lagerstätte sind kumulativ zu betrachten.“ Und mehr noch: „doppelte Infrastrukturen“ sollen vermieden werden.
Es widerspricht dem Ressourcenschutz, „dass bei der grenzüberschreitenden Lagerstätte Zinnwald/Cínovec parallele Vorhaben durchgeführt werden (jeweils mit Infrastruktur, Flächenbedarf und Eingriffen in Natur und Landschaft an verschiedenen Standorten)“
Der Horizont der ZL-Planer endet nicht nur an der Staatsgrenze, sondern auch bei „Phase 1“. Seit der „Vormachbarkeitsstudie“ im letzten Frühjahr wissen wir, dass die Ressourcengier von Zinnwald Lithium nicht bei der ohnehin schier unvorstellbaren Fördermenge von 1,5 Millionen Tonnen Erz pro Jahr endet. Bereits nach wenigen Jahren Betriebszeit soll eine „Phase 2“ mit noch mindestens genauso viel Erzförderung zusätzlich aufgesattelt werden. (Außerdem laufen auch noch Erkundungslizenzen für weitere Gebiete der Umgebung.)
Doch in den bisherigen Anträgen gegenüber den Genehmigungsbehörden ist von einer „Phase 2“ keine Rede. Typische Salamitaktik, von Seiten der BI’s seit langem heftig kritisiert. Geht so nicht, meint nun auch die Landesdirektion und fordert eine vorausschauende Gesamtplanung. „Aus Sicht der Raumordnungsbehörde sind … vor einer Zulassung alle Vorhabenbestandteile hinsichtlich ihrer Merkmale (z. B. Abbaumethode, Aufbereitungsverfahren, Wasserbedarf, Flächenbedarf), Standorten (ökologische Empfindlichkeit) sowie der möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu konkretisieren.“
Die Raumverträglichkeitsprüfung stellt Zinnwald Lithium vor einige sehr, sehr hohe Hürden. Wir hätten uns noch einige mehr vorstellen können, aber auch so dürfte es für das Möchtegern-Bergbauunternehmen ungemein schwierig werden, diese Hürden zu überwinden. Vermutlich werden sie auch weiterhin versuchen, sich mit Planungsunterlagen voller unbelegter Behauptungen und falscher Daten irgendwie drumrumzumogeln, unterstützt durch schönfärberische Propaganda-PR. Noch immer fallen viel zu viele Politiker und Presseleute darauf herein.
Doch es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass auch bei den Behörden fachkompetente Menschen arbeiten, die genau hinschauen. Die Laien der Bürgerinitiativen, die „dank“ der Bergbaupläne in mancherlei Hinsicht selbst zu Freizeit-Fachleuten geworden sind, fühlen sich durch das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung in ihrer Zuversicht bestärkt:
Ressourcenraubbau in diesen Dimensionen wird es im Ost-Erzgebirge niemals geben!

Festlegungen der Raumverträglichkeitsprüfung (gelb hinterlegt: eigene Hervorhebungen)