- „Raumverträglichkeitsprüfung“ (RVP) durch die Landesdirektion Sachsen: erster offizieller Teil eines vielstufigen Genehmigungsverfahrens (hieß bis vor kurzem / heißt auch: „Raumordnungsverfahren“ ROV);
- erste Möglichkeit für alle Bürger (nicht nur die unmittelbar Betroffenen) zu Stellungnahmen, die behördlicherseits tatsächlich ernstgenommen werden müssen;
- Stellungnahmen und Einwendungen noch bis 31. August 2025 möglich: schriftlich an die Adresse der Landesdirektion, oder per e-mal an Raumordnung@lds.sachsen.de, oder im „Beteiligungsportal“ https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lds/beteiligung/themen/1055668
- Planungsunterlagen zum Herunterladen unter: http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung in der Rubrik Infrastruktur > Raumordnung
- Argumente und „Einwendungsbausteine“ unter osterzgebirge.org/raumordnungsverfahren-zl-2025
- Einwendungen sollten möglichst individuell verfasst und vorgebracht werden – gleichlautende Schreiben (oder Unterschriftslisten) werden als eine Einwendung gewertet.
Mitglieder und Unterstützer der „Lithium-Bürgerinitiativen“ verbringen aktuell einen Großteil ihrer Sommerferien mit intensiver Lektüre eines ziemlich chaotischen Konvoluts an Planungsunterlagen zum drohenden Großbergbau unter Zinnwald samt chemischer Großindustrie bei Liebenau. 36 verschiedene PDF-Dokumente! Bisher hatten wir uns ja immer beschwert, dass Zinnwald Lithium schriftliche Informationen der Öffentlichkeit vorenthält.
Jetzt erdrückt uns die schiere Masse an Lesestoff. Verfasst hat die Planungsunterlagen die Firma GICON, im Auftrag von Zinnwald Lithium. Urlaubsfreuden kommen dabei nicht grad auf – aber immer mehr entsetztes Kopfschütteln, je tiefer man in die Fantasy-Stories eintaucht.
Vieles von dem, was von Zinnwald Lithium erdacht und von GICON jetzt in Worte gegossen wurde, erscheint völlig absurd. Obwohl in den Antragsdokumenten alles in grünsten Farben dargestellt wird (was das weitgehende Fehlen irgendwelcher Konfliktpotentiale suggerieren soll): allein aus ökologischen Gründen dürfte das Vorhaben in diesen Dimensionen nie und nimmer genehmigungsfähig sein! Wichtiger aber noch: von einer ökonomischen Realisierbarkeit ist das Vorhaben weit, weit entfernt.
Die Gefahr besteht darin, dass am Ende die politische Prioritätensetzung so machtvoll wird, dass Steuermilliarden lockergemacht werden und Genehmigungsverfahren unter Druck geraten. Allzu gut passt erzgebirgischer Lithiumbergbau in die Narrative, dass die heimische Rohstoffbasis für die Wirtschaft erschlossen werden muss, dass E-Autos für die Energiewende ebenso unverzichtbar sind wie E-Kampfdrohnen für die Verteidigungsfähigkeit!
Deshalb die dringende Bitte an alle, denen die Natur des Ost-Erzgebirge am Herzen liegt: bitte verfasst eine Einwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Raumverträglichkeitsprüfung! Die Landesdirektion ist verpflichtet, jede einzelne Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und die darin vorgebrachten Argumente sachgerecht abzuwägen. Eine möglichst große Anzahl von Einwendungen wirkt darüber hinaus auch als Zeichen an „die Politik“, dass wir uns die Natur des Ost-Erzgebirges nicht zerstören lassen wollen, auch nicht für vermeintlich höhere Ziele.
Was ist eine Raumverträglichkeitsprüfung?In einem dicht besiedelten Land sind die miteinander konkurrierenden Raumansprüche enorm groß – faktisch jeder Hektar Sachsen unterliegt Begehrlichkeiten unterschiedlichster Akteure: Industrie und Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Windkraft- und Photovoltaikanlagen, Wohnbebauung und Straßenbau, Tourismus und, ja, auch Naturschutz. Um alles unter einen Hut zu bringen, bedarf es räumlicher Prioritätensetzungen. Diese werden aller 10 bis 15 Jahre mit dem Landesentwicklungsplan aktualisiert, in größerer Detailschärfe dann untersetzt von Regionalplänen. (Der östliche Teil unserer Region gehört zur Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge; der westliche Teil zur Region Chemnitz) Dort sind zum einen generelle „Ziele und Grundsätze der Raumordnung“ definiert, zum anderen auf Karten für die einzelnen Sektoren „Vorrang- und Vorbehaltsgebiete“ festgelegt. Kommt dann ein neuer Akteur mit großen Raumansprüchen hinzu, die noch nicht in den Plänen berücksichtigt sind, dann schreibt das Raumordnungsgesetz eine „Raumverträglichkeitsprüfung“ (RVP) vor. Bis vor wenigen Jahren hieß das noch „Raumordnungsverfahren“. Die Landesdirektion als zuständige Planungsbehörde muss alle „Träger Öffentlicher Belange“ anhören, aber in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren auch alle interessierten Bürger. Deren Argumente werden dann geprüft und „abgewogen“, inwiefern sie dem neuen Vorhaben entgegenstehen – oder doch irgendwie alle unter einen Hut gebracht werden kann. Je nach politischem Druck und Investorenkraft kommen dann meist mehr oder weniger weiche Kompromisse heraus. Theoretisch kann aber die Landesdirektion auch feststellen, dass ein solches Vorhaben nicht raumverträglich ist (bzw. nicht durch Kompromisse raumverträglich gemacht werden kann). Wenn also die anderen, konkurrierenden Planungen – Land- und Forstwirtschaft, … Tourismus und Naturschutz, … – Vorrang haben. Dafür hilft es natürlich, wenn sich möglichst viele Bürger in diesem Sinne zu Wort melden. Aaaber: die Raumverträglichkeitsprüfung hat noch nichts mit dem eigentlichen bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zu tun. Dieses obliegt dem Sächsischen Oberbergamt. Selbst wenn die Planungen von Zinnwald Lithium jetzt als „nicht raumverträglich“ eingestuft werden sollten, könnte das Unternehmen dort irgendwann seinen Rahmenbetriebsplan zur Genehmigung einreichen. Die Chancen dürften dann jedoch gering sein. (Und ziemlich sicher werden potentielle Investoren ihr Geld lieber in andere Projekte stecken.) |
Erste wichtige Erkenntnisse aus der Lektüre der ZL-Dokumente
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Grundsätzliches
– Wirtschaftlichkeit: ZL hat weder die beantragte EU-Anerkennung als „Strategisches Projekt“ gemäß Critical Raw Materials Act bekommen, noch eine erhoffte Förderzusage des Bundes entsprechend der „Förderrichtlinie zur Stärkung von Batterie-Wertschöpfungsketten“; die Aktie des Unternehmens dümpelt im Keller; vermeintlich „wirtschaftlich“ wäre das Vorhaben (laut Vormachbarkeitsstudie) erst bei einem Lithiumpreis, der dreimal so hoch wäre wie gegenwärtig.
– Für die RVP wird jetzt eine Fördermenge von 1,5 Mio t/a beantragt (2019 noch: 0.52 Mio t/a); laut Vormachbarkeitsstudie soll aber bereits ab Betriebsjahr Sieben eine „Phase II“ einsetzen, mit dann 3,2 – 3,5 Mio t/a. Nur dann wäre offenbar erst ein wirtschaftlicher Betrieb denkbar => es droht ein typischer Fall von Salamitaktik (was eigentlich verboten ist).
– Es gibt offenbar nach wie vor keine Kooperation mit dem nebenan, auf der anderen Seite der Grenze, planenden Bergbauvorhaben Geomet; grenzübergreifende Betrachtungen der kumulativen Umweltauswirkungen? Fehlanzeige
– Eigentlich fordert das Raumordnungsgesetz die Prüfung verschiedener Varianten. Als Standort für die „Aufbereitungsanlage und Deponie“ hat sich das Unternehmen jetzt in den RVP-Unterlagen aber auf die Liebenau-Variante festgelegt. Andere denkbare Möglichkeiten bleiben unberücksichtigt (wie z.B. die Auslagerung der chemischen Prozesse an einen etablierten Chemieindustrie-Standort und der Abraumentsorgung in ein Tagebau-Restloch, wie es beim tschechischen Konkurrenzunternehmen geplant ist). Nur für den Transportweg zwischen Zinnwald und Liebenau gibt es eine Variantenuntersuchung.
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Bergwerk unter Zinnwald
– Es ist kaum zu glauben: Zinnwald Lithium bzw. GICON führen die Sprenggutachten von 2018/19 als Beleg und Planungsgrundlage an, dass von dem Bergwerk unter Zinnwald kein „Konfliktpotential“ für den darüberliegenden Ort ausgehen wird! Diese Gutachten (Müller 2018; Petzel 2019) gingen jedoch noch von einem Drittel der jetzt geplanten Fördermenge aus, außerdem von einem anderen (weniger rabiaten?) Abbauverfahren. Schweres Manko aber auch damals schon: die benachbarten Sprengungen beim tschechischen Konkurrenten blieben unbeachtet. Im schlimmsten Fall geht es am Ende nicht um 0,5 Millionen Tonnen pro Jahr (wofür die Gutachten 2018/19 den Persilschein ausgestellt hatten), sondern um fast 7 Millionen Tonnen (Zinnwald Lithium Phase I + II plus Geomet) – das Vierzehnfache! Nach den 2018/19 veranschlagten Werten würde Sprengungen in sechs- bis siebenminütigen Abständen bedeuten. Und das alles bei nur noch 25 m Sicherheitsabstand unter der durchlöcherten Altbergbauschicht.
Beileibe keine Panikmache: Die Existenz Zinnwalds steht auf dem Spiel!
– Wasserstress: Selbst wenn das Deckgebirge – wider Erwarten – halten sollte, was ZL verspricht, so besteht doch ein hohes Risiko für die darüberliegenden Wasserschichten samt Georgenfelder Hochmoor, Welterbeobjekt Aschergraben und all den anderen wasserabhängigen Biotopen. Kluftwasser sackt in die neuen Hohlräume untertage (womit ZL fest rechnet, um mit Grubenwasser seinen Prozesswasserbedarf zu decken) und wird an anderen Stellen in der Landschaft fehlen.
– Um sich einen raschen Zugang zur Ausbeutung des Lithiumerzes zu sichern, hat Zinnwald Lithium im Frühjahr bereits die Genehmigung eines „Explorationsstollns“ beantragt. Dieser soll von der ehemaligen Grenzzollanlage (die eigentlich seit 18 Jahren längst hätte zurückgebaut und renaturiert werden müssen) auf schnellstem Weg ins Bergwerk führen. Der Bau des Tunnels nach Liebenau wird viele Jahre dauern und vermutlich zig Millionen Euros kosten. Bis dahin drohen überreichlich Lkw-Transporte zwischen Zinnwald und Liebenau. Das steht freilich nicht so in den RVP-Unterlagen, das muss man zwischen den Zeilen lesen können.
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Transportvarianten Zinnwald-Liebenau: Tunnel oder Förderband
– Variante 1: Reichlich neun Kilometer langer Tunnel, 6,5 m Durchmesser, mit Tunnelbohrmaschine aufgefahren (teuer, technisch anspruchsvoll und zeitlich wahrscheinlich schwer kalkulierbar), knapp nördlich Löwenhain vorbei, unter Geising und unter dem Hochwasserrückhaltebecken Lauenstein hindurch, dort wahrscheinlich in geringer Tiefe;
– Variante 2: selber Tunnel, aber durch Sprengen aufgefahren, dazu zwei Mundlöcher erforderlich: zwischen Geising und Kohlhaukuppe sowie am Graupenweg zwischen Lauenstein und Löwenhain, von dort aus soll der Abraum per Lkw nach Liebenau gefahren werden;
– Variante 3: per 2,6 km Tunnel bis zur Hochfläche nördlich Löwenhain, von dort aus mit oberirdischem 6,3 km langem Förderband (samt 60 m hoher Brücke über die Müglitz sowie längerem Schlenker durch das Vogelschutzgebiet Fürstenau); in den Unterlagen zwar als die am wenigsten umweltverträgliche Lösung abgewertet, aber dennoch als die vermutlich mit Abstand schnellste und preiswerteste Option nicht auszuschließen.
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Chemiefabrik Liebenau
– chemisches Verfahren unklar: Zinnwald Lithium weiß offensichtlich immer noch nicht, wie sie aus dem Zinnwaldit-Glimmer (einem chemisch recht komplexen Mineral: KLiFeAl[AlSi₃]O₁₀[OH,F]₂) das Lithiumatom rausholen wollen. In der im März veröffentlichten Vormachbarkeitsstudie und der begleitenden PR-Kampagne werden die Vorzüge eines neuen, angeblich ressourcensparenden Verfahrens namens Alkalische Laugung gepriesen. In den Antragsunterlagen für die RVP ist wieder das alte Sulfat-/Gipsverfahren beschrieben. Die Unterschiede wären nicht unerheblich, auch hinsichtlich Wasser- und Energiebedarf, den nötigen Chemikalien(mengen) als Zuschlagstoffe und den damit einhergehenden Gefahrguttransporten.
– Wasserverbrauch: Der Wasserbedarf beträgt, laut Unterlagen, 143 m3/h – wobei die tatsächlichen Werte noch erheblich höher liegen dürften. Dem stünde eine vermutete (vermutlich sehr hoch geschätzte) Verfügbarkeit von 116 m3/h aus Bergwerks- und Tunnelentwässerung gegenüber. Abgesehen davon, dass dieses Gruben-/Tunnelwasser ja nicht zusätzlich im Berg entsteht und an anderer Stelle in der Landschaft/den Bächen fehlen wird, wird ZL nicht umhin kommen, weitere Quellen anzuzapfen. Im Blick hat es dazu den Hochwasserschutzdamm Lauenstein und die Trinkwassertalsperre Gottleuba (in den Unterlagen verschleiernd als „Sammelbecken“ bzw. „Hochwasserrückhalte- und Wasserversorgungsdamm“ bezeichnet).
Um Abwasser zu vermeiden, plant Zinnwald Lithium lauf Vormachbarkeitsstudie, selbiges zu verdampfen. Damit wären natürlich alle Beteuerungen, das Prozesswasser im Kreislauf zu führen, obsolet.
– Die Chemiefabrik plus Abraumhalde sollen auf dem Wasserscheiden-Knotenpunkt von Trebnitz, Seidewitz und dem Gottleuba-Zufluss Nasenbach errichtet werden. Unmittelbar angrenzend liegt das Trinkwasserschutzgebiet Gottleuba. In den Tälern aller drei Gewässersysteme befinden sich bedeutende NATURA-2000-Gebiete, in denen die jeweiligen Fließgewässer prägende und wertgebende Lebensraumtypen sind.
– Lärm: Die GICON-„Experten“ glauben mit ihren Ausbreitungsberechnungen belegen zu können, dass für die Wohnbebauungen von Liebenau und Breitenau (Walddörfchen scheint nicht zu existieren) „Konflikte nicht zu erwarten sind“. Tatsächlich wird allein die exponierte Lage auf der Liebenauer Höhe (mit 40 m hohen Chemiefabrikgebäuden) für eine sehr weiträumige Verlärmung der Landschaft sorgen – wo ohnehin in vielen Bereichen der Krach der Autobahn-Laster an die Schmerzgrenze geht.
– Völlig unterrepräsentiert in GICONs Konfliktanalysen bleibt das Thema Lichtverschmutzung. Die flächen- und höhenmäßig enormen Industrieanlagen (Vergleichbare Fabriken gibt es im ganzen Ost-Erzgebirge nicht!) werden auch nachts voll beleuchtet sein (müssen). Dies kann nicht ohne Auswirkungen auf die nachtaktive Fauna bleiben.
– Betroffen ist damit auch einer der wichtigsten Vogelzugkorridore Mitteleuropas. auf ihrem Weg in den Süden orientieren sich vielen Zugvögel zunächst am Lauf der Elbe, schwenken dann aber nach Süden, um das Erzgebirge an seiner waldarmen Ostflanke zu überqueren (die geschlossenen Waldgebiete der Sächsisch-Böhmischen Schweiz werden natürlicherweise gemieden, um potentiellen Prädatoren aus dem Weg zu gehen). Die Hochflächen um Liebenau werden von vielen Arten als wichtige Rastgebiete genutzt. Nach der bereits sehr kritischen Beschneidung durch den Bau der Autobahn A17 sind weitere Zerstörungen unbedingt zu verhindern! Ein Großteil des Vogelzugs findet nachts statt. Ein hell beleuchtetes Areal von mehreren dutzend Hektar (35 ha Chemiefabrik + ca. 75 ha Abraumhalde) würde den Vogelzugkorridor vermutlich für viele Arten komplett unbenutzbar machen.
– Höchst fragwürdig sind die Angaben zum Energieverbrauch. In den RVP-Unterlagen wird von der Verbrennung von Erdgas in der „Größenordnung kleiner 10 MW“ ausgegangen. Die wenige Monate zuvor veröffentlichte Vormachbarkeitsstudie betrachtete einen Erdgasanschluss von 65 MW als ausreichend für Phase I des Projekts – mehr als das Sechsfache!
Bei der Verbrennung von 65 MW Erdgas entweichen pro Stunde (!) 13 Tonnen Kohlendioxid. Das ist mehr als der jährliche (!) Pro-KopfAusstoß eines Durchschnittsdeutschen! Die Energie- und Klimabilanz des Batterierohstoffes Lithium erscheint damit sehr fragwürdig! (zumindest mit diesem Verfahren und bei derart niedrigen Lithium-Gehalten im Erz)
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Abraumhalde
– Wer über die 75 Hektar bei Liebenau wandert, die für die Halde vorgesehen ist, und sich dabei einen Dreckberg von 60 Metern Höhe vorstellt, bekommt eine Ahnung von den gigantischen Dimensionen. Doch was wir zuvor selbst schon mal überschlagen hatten, bestätigte die Vormachbarkeitsstudie: die Deponie ist noch viel, viel zu klein bemessen, um all den Abraum aufnehmen zu können, der nicht als Versatz zurückgeschickt werden kann in die Unterwelt von Zinnwald! Der Pre-Feasibility Study zufolge sollte die Halde für 18 Jahre „Phase I“ reichen (also mit den jetzt bei der RVP beantragten 1,5 Mio Tonnen Jahresförderung) – bei einer im Jahr 7 einsetzenden Phase II (3,5 Mio t/a) dann nur 11,5 Jahre. Wenn man sich nochmal an einer etwas genaueren Kegelstumpf-Volumenberechnung versucht, erscheinen selbst die 18 Jahre als überaus optimistisches Wunschdenken der Planer.
Zumal selbst die 75 Hektar fragwürdig sind. Überträgt man die Koordinaten in das Kartenwerk des Geoportals Sachsen, dann ergibt dies einen wesentlich größeren Flächenbedarf für die Chemiefabrik und entsprechend weniger Fläche für die Halde (nämlich jeweils 54 ha).
Sehr unrealistischer Zweckoptimismus ist auch die Vorstellung von Zinnwald Lithium, einen Großteil der „sandartigen Reststoffe“ verkaufen zu können. Nicht nur das Zinnwaldit ist höchst komplexer Natur, auch all die anderen Minerale des Zinnwalder Granitstocks ein knappes Drittel des Periodensystems der Elemente. Im Abraum werden daher so viele verschiedene chemische Verbindungen stecken, dass eine Zulassung als Baustoff ausgeschlossen werden kann.
Der fehlende Nachweis ausreichender Deponieflächen sollte ein k.o.-Kriterium im Raumordnungsverfahren sein!
– Ohnehin irreführend ist die Bezeichnung der Reststoffe als „sandartig“. Im Unterschied zu natürlicherweise vorkommenden Sanden entstehen durch die Zerkleinerung des Ausgangsgesteins kleine, extrem scharfkantige Splitter. Von diesen geht – unabhängig von der potentiellen Toxizität chemischer Inhaltsstoffe – ein hohes Gesundheitsrisiko aus („Silikose“). Normalerweise muss das Material immer feucht sein, um nicht verblasen zu werden, so wie dies z.B. bei der Zinnerz-Spülkippe im Bielatal versucht wurde (allzuoft erfolglos wegen Wassermangel).
Eine Trockendeponie für derartiges Material ist kaum vorstellbar. Die RVP-Unterlagen geben keine Hinweise darauf, wie Zinnwald Lithium diese Herausforderung bewältigen will (ebensowenig wie alle anderen bisher von ZL veröffentlichten Dokumente).
– Bei dem feingemahlenen Material ist von einer umso weiträumigeren Verwehung auszugehen, je höher die Halde in aufgeschichtet wird. Bereits weit unter der veranschlagten Maximalhöhe von 60 m verhindern keine Bäume mehr das Verblasen. Das Ausmaß hängt auch von den Windgeschwindigkeiten ab. Und diese können hier auf der Liebenauer Hochfläche, in der Hauptschneise des „Böhmischen Windes“, erfahrungsgemäß besonders heftig sein. In diesem Zusammenhang wirkt es schon wie bewusste Manipulation seitens der GICON-Gutachter, wenn als Grundlage für die Ausbreitungsberechnung die Werte der Wetterstation Dresden Klotzsche genommen werden anstatt das naheliegende Zinnwald-Georgenfeld. (Interessanterweise bezieht man sich für die Abschätzung der vorhandenen Immissionsvorbelastungen dann doch wieder auf Zinnwald und sogar die Station Schwartenberg, um zu belegen, dass hier noch viel Raum für zusätzlichen Dreck ist. Neben Liebenau verläuft die A17 mit hohen Emissionswerten, aber das bleibt unerwähnt).
– Mindestens so inakzeptabel ist der Eintrag kontaminierter Sickerwässer in den Boden, in Grund- und Oberflächengewässer. Die Halde soll im Quellgebiet der Trebnitz aufgeschüttet werden und die obersten ca. 500 m Bachlauf zerstört. Das in kompletter Länge bisher unverbaute Fließgewässer gehört talabwärts zu den wenigen Bächen der Region, die über einen guten ökologischen Zustand gemäß Wasserrahmenrichtlinie verfügen. Ein Großteil gehört zum FFH-Gebiet „Trebnitztal“, mitsamt zahlreicher Lebensraumtypen in der Bachaue.
Die einzige Aussage in den Planungsunterlagen, die sich zu dem Problem finden lässt: „Bei der Planung wird derzeit eine Basisabdichtung geprüft.“
Aus der Erfahrung mit Zinnerz Altenberg und dessen Spülkippe im Bärensteiner Bielatal wissen Osterzgebirgler, welche Schlammmassen sich von industriellen Bergbauhalden die Bachtäler entlangwalzen können! Und dieser Schlammassel ist auch hochgradig toxisch. Für viele Millionen Euro wird derzeit am Fuße des Spülkippendammes eine Arsen-Rückhalteanlage gebaut.
– Sowohl die Abraumhalde als auch die Chemiefabrik sollen in einem ausgeprägten Hochwasserentstehungsgebiet (nach 2002 auch offiziell als solches ausgewiesen) errichtet werden. Zeitweilig war sogar im Trebnitzgrund ein Hochwasserschutzdamm geplant, um der aus dem Einzugsgebiet drohenden Gefahr zu begegnen!
– Das Gebiet hat für den landesweiten Biotopverbund eine sehr hohe Bedeutung. Hier auf der regionalen Wasserscheide grenzen die Quell-/Einzugsgebiete von drei sehr bedeutenden, naturnahen Fließgewässerökosystemen aneinander. Für Tierarten, die entlang der Bachtäler wandern (insbesondere Fischotter, aber wahrscheinlich auch verschiedene Kleintiere) können die von einem Moorbirkenwäldchen-Feuchtbiotop-Offenland-Mosaik geprägten Flächen als Knotenpunkte gelten. Das Gleiche gilt möglicherweise auch für Fledermäuse, die sich auf ihrem Weg zwischen Teilhabitaten an langgestreckten Landschaftsstrukturen (z.B. die Waldränder oberhalb der Taleinschnitte) orientieren.
Hinzu kommt die nahegelegene Steinrückenlandschaft, die laut Landesentwicklungsplan zum Verbindungskorridor „Steinrücken im Komplex mit frisch-feuchtem Grünland sowie Restwäldern und Heiden“ zugeordnet wurde. Dass dieser Korridor nicht durchgängig bis zum Oelsengrund definiert ist, liegt einzig und allein an der zerschneidenden Wirkung der Autobahn. Das ökologische Problem A17 darf aber keinesfalls als Rechtfertigung für noch mehr Biotopzerschneidung herhalten!
– Die Naturschutzbedeutung wird durch ein dichtes Netz von FFH- und Vogelschutzgebieten unterstrichen. Vermutlich hatte Zinnwald Lithium gezielt nach Lücken in diesem Netz gesucht und glaubt, diese auf der Liebenauer Hochfläche gefunden zu haben. Doch laut FFH-Richtlinie sind nicht nur Zerstörungen innerhalb der NATURA-Gebiete verboten, sondern auch solche, die die darin geschützten Arten und Lebensräume von außen schädigen können. Ein hohes Gewicht wird außerdem der Kohärenz zwischen den Gebieten zugemessen, die durch eine monströse Abraumhalde plus Chemiefabrik unterbunden würde.
Mitglieder von Grüner Liga Osterzgebirge und den Bürgerinitiativen werden auch den restlichen Sommer noch viel Zeit und Kraft aufbringen müssen, all die fragwürdigen und teilweise höchst manipulativ wirkenden Angaben in der Unterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung zu analysieren, nachzurechnen, Vergleichswerte zu recherchieren. Unterstützung ist sehr willkommen, vor allem von Leuten, die sich mit Bergbau und Chemieindustrie auskennen.
Aber ganz, ganz wichtig ist, dass sich Normalnaturfreunde nicht von zu viel technischem Kram abschrecken lassen. Unbedingt sollte jede und jeder eine Einwendung schreiben! Und sei es, darin auszudrücken, dass man gern im Ost-Erzgebirge wandern geht und keine industrielle Landschaftsverschandelung haben will. Alle Wortmeldungen, die bis 31. August eingehen, müssen von der Landesdirektion aufgenommen und sorgfältig geprüft werden.
Jens Weber.


