Natur im Osterzgebirge

Stand der Dinge Lithiumaufbereitung in Bärenstein

Der Winter bringt eine Stille mit sich, die wir alle zu schätzen wissen. Jetzt heißt es ruhen und inne halten bis der Frühling uns aufs Neue lockt. Auch in Bärenstein scheint es ruhiger geworden zu sein, die Demonstrationsplakate sind in Schnee eingehüllt, doch es brodelt weiterhin gewaltig in der 900 Seelen Gemeinde bei Altenberg. Ein Termin der Bürgerinitiative Bärenstein mit der Zinnwald Lithium GmbH im Oktober 2023 brachte die Erkenntnis, dass die Zinnwald Lithium an den zwei bisherigen Varianten am Standort Bärenstein festhält und keine Alternative in der Raumverträglichkeitsprüfung präsentiert.

Laut Raumordnungsgesetz ( §15 Abs. 1 REVOSax ) sollen auch ernsthaft in Betracht kommende Standort- oder Trassenalternativen Gegenstand der Prüfung sein. Bereits im Scoping-Termin am 22.08.2023 hatten sich derart viele Konflikte um den Standort Bärenstein aufgetürmt, dass dem bergamtlichen Planfeststellungsverfahren eine Raumverträglichkeitsprüfung vorausgestellt wurde. Raumschonender sollte ein alternativer Standort sein zum Beispiel beim An- und Abtransport der Materialien. Warum puzzelt die Zinnwald Lithium also weiter auf der Bärensteiner Höhe ohne den Blickwinkel zu erweitern?

Eine bittere Pille kommt aktuell mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen im November 2023 daher. Die Landesdirektion Dresden informierte die Bürgerinitiative Anfang Dezember bei einem ersten gemeinsamen Treffen, dass 3 Kieswerke gegen den regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge geklagt hatten. Augenmerk lag auf den Kapiteln: Freiraumentwicklung und Umwelt sowie Wasserversorgung. Das Gericht war der Auffassung, dass der Regionalplan von 2020 „verfahrensfehlerhaft zustande gekommen“ ist. Die Freiraumbezogenen Ziele der Raumordnung sind nichtig, Vorranggebiete entfallen. Das Urteil gilt selbstverständlich für alle bergbaulichen Vorhaben, nicht nur für den Abbau von Kies.

Allerdings kann Bergrecht noch immer kein EU-Recht brechen, hier gilt ein Verschlechterungs- und Flächenverkleinerungsverbot wenn Lebensraumtypen wie beispielsweise Bergwiesen betroffen sind. Die Bundesrepublik Deutschland wurde mehrmals durch gerichtliche Urteile verwarnt. Die Verwirklichung einer Aufbereitungsanlage und Deponie auf der Bärensteiner Höhe kann eine EU-Klage gegen das Bundesland Sachsen zur Folge haben.

Die Raumverträglichkeitsprüfung für die Pläne der Zinnwald Lithium könnte laut Landesdirektion Anfang 2025 starten. Allein vier Wochen bleiben den relevanten Behörden, Verbänden und der Bevölkerung nach öffentlicher Bekanntgabe erneut Stellung zu beziehen. Bisher hat die Zinnwald Lithium ein Inhaltsverzeichnis für die Prüfung erarbeitet. In 2024 werden extern beauftragte Unternehmen durch Untersuchungen das Verzeichnis füllen. Die Bürgerinitiative wird diese Zeit ebenfalls nutzen um alle relevanten Institutionen und die Bürger zu informieren und bittet um personelle Unterstützung, gerne via Mail an bi@baerenstein.org.

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