Österreich macht es vor, die Thüringer machten es 2021 nach und seit November 2023 gibt es ihn auch in Sachsen. Den Reparaturbonus.
Der Reparaturbonus ist ein öffentlich finanziertes Förderprogramm zur Vermeidung von Elektroschrott. Damit sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, defekte Geräte in privater Nutzung nicht zu entsorgen, sondern reparieren zu lassen. Der Bonus wird gezahlt, wenn man das defekte Gerät (z. Bsp. Notebook, Smartphone, Tablet, aber auch Waschmaschinen und Geschirrspüler) bei einer gelisteten Werkstatt reparieren lässt. Die Erstattung eines Teilbetrages der angefallenen Reparaturkosten kann nach erfolgter Reparatur bei der SAB (https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus) beantragt werden.
Fördervoraussetzungen:
- Die Reparatur darf nicht vor dem 03. November 2023 begonnen worden sein.
- Die Reparatur wurde von einer gelisteten Werkstatt durchgeführt.
- Das reparierte Gerät befindet sich auf der Liste der geförderten Geräte.
- Eine bezahlte Rechnung liegt vor.
- Der Rechnungsbetrag beträgt mindestens 75 Euro.
Das Förderprogramm dient der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, der Förderung der Lebensdauer von Haushaltgeräten, der Umweltentlastung und Stärkung von lokalen Reparaturbetrieben. Somit lohnt es sich jetzt noch einmal mehr über den Neukauf eines Gerätes nachzudenken.