Natur im Osterzgebirge

Bürgermitsprache vor der Neufassung des Sächsischen Waldgesetzes

Online-Beteiligung bis 15. Oktober über https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smul/beteiligung/themen/1021168

Das SMEKUL (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft) plant eine Überarbeitung – “Novelle” – des Sächsisches Waldgesetzes. (Dessen aktuelle Fassung ist hier veröffentlicht: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5405-SaechsWaldG). Im Vorfeld können Waldbesitzer, Naturschützer und alle anderen interessierten Bürger ihre Ideen und Forderungen einbringen, was im neuen Waldgesetz dann wie geregelt sein sollte.

Das noch bis 15. Oktober geschaltete Onlineformular bietet die Möglichkeit zur Meinungsäußerung in den 5 Bereichen:

  • Wald als Wirtschaftsraum
  • Wald als Erholungsraum
  • Wald als Naturraum
  • Versuchs- und Forschungsaufgaben im Wald
  • Forstbehördliche Aufgaben

Weiterhin sind dann im Herbst Gesprächsrunden mit Vereinen und Verbänden vorgesehen. Die Ergebnisse der Online-Bürgerbefragung und der Konsultation der Interessensvertreter sollen dann ins weitere Verfahren zur Erarbeitung des Gesetzesentwurfs einfließen.

Aus Naturschutzsicht wichtige Themenbereiche wurden bereits 2014 in der Biodiversitätskonzeption “Sachsens Natur bewahren!” zusammengestellt, an der mehrere dutzend Naturschutzpraktiker aus dem ganzen Freistaat mitgearbeitet hatten. Die Initiative dazu ging damals von der Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus – derselben Partei, der heute mit dem Umweltministerium auf der Forstbereich untersteht. Nachfolgend einige nach wie vor aktuelle Forderungen aus der Biodiversitätskonzeption zum Themenblock Waldgesetz  (S. 135 – 141)

Eine stichpunktartige Zusammenstellung von Forderungen an das Sächsische Waldgesetz gibt es hier.

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