Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 1 „IndustriePark Oberelbe“ des Zweckverbandes Industrie-Park Oberelbe beginnt am Montag und erfolgt vom 29.06.2020 bis 14.08.2020 in den beteiligten Kommunen Heidenau, Pirna und Dohna und im Zweckverband IndustriePark Oberelbe.
- Geschäftsstelle ZV IPO, Breite Straße 4, 01796 Pirna
- Stadt Pirna:
Mehrzweckraum 0.01, Eingang Stadthaus (gegenüber vom Rathaus),
Am Markt 1/2, 01796 Pirna
- Stadt Heidenau
Bauamt, Nordstraße 27, 1. OG, 01809 Heidenau - Stadt Dohna
Sekretariat der Stadtverwaltung Dohna (Rathaus) Zimmer B204,
Am Markt 10/11, 01809 Dohna
Zu den allgemeinen Geschäftszeiten und im Internet unter https://www.zv-ipo.de/daten können sich alle Bürger mit den umfangreichen Planungsunterlagen vertraut machen. Dazu zählen auch Kinder und Jugendliche.
Jeder, der eine Einwendung schreiben möchte, kann sich in ca. 14 Tagen auf der Internetseite der Bürgervereinigung Oberelbe IPO Stoppen https://ipo-stoppen.com/ zu den Knackpunkten der Planungsunterlagen informieren und sich seine eigene individuelle Einwendung zusammenstellen.
Besonders möchten wir die derzeitigen Inhaber der Flächen des IPO auf die Offenlegung des B-Plans aufmerksam machen, welche unbedingt eine Einwendung benötigen, um sich die Möglichkeit einer eventuellen Klage offen zu halten. Die Satzung des Zweckverbandes IPO sieht auch ausdrücklich Enteignungen der Eigentümer vor.
Der Zweckverband Industriepark Oberelbe wird am Montag, dem 6.7. von 16 Uhr bis 19 Uhr in der Herderhalle in Pirna alle Unterlagen noch einmal in größerem Stil präsentieren. Dazu sind alle Interessierten und Betroffenen herzlich eingeladen! Sie können dort den Planern der verschiedenen Sachbereiche Fragen zum IPO stellen.
Birgit Biermann
Bürgervereinigung Oberelbe IPO Stoppen