Unterschutzstellung: Beschluss des Rates des Kreises Pirna vom 11.10.1979
Gemarkung: Markersbach
Größe: 0,3 ha
Lage: 1 km westlich Markersbach, südwestlicher Rand von Neubau
Kurzbeschreibung: Beiderseits des Höhenweges zwischen Bad Gottleuba und Markersbach wurden zwei durch frühere Abgrabungen entstandene Hohlformen inmitten monotoner Forste unter Schutz gestellt. Der südlich des Weges gelegene Teil diente später als Schießplatz und wurde durch diese Sekundärnutzung künstlich offengehalten, so dass sich ein Niedermoorcharakter ausbilden konnte. Der in den 1970er Jahren hier beobachtete Sonnentau ist bei inzwischen fortgeschrittener Sukzession zum Kiefern-Moorbirkenwald heute verschwunden. Der nördlich des Waldweges gelegene Tümpel ist ein örtlich bedeutsames Laichgewässer für Erdkröte und Grasfrosch.
Pflege und Entwicklung: stärkere Freistellung des Laichgewässers; Sicherung des Wasserstandes
Quelle: Staatliches Umweltfachamt Radebeul (1999): Flächenhafte Naturdenkmale im Landkreis Sächsische Schweiz; Broschüre