Natur im Osterzgebirge

Förderrichtlinie “Natürliches Erbe”

Das sächsische Umweltministerium kofinanziert Naturschutzvorhaben über die Förderrichtlinie “Natürliches Erbe”. Das höchst komplexe Förderinstrumentarium besteht aus etlichen einzelnen Geldtöpfen, die wiederum größtenteils mit EU- und Bundesmitteln gefüllt sind. Entsprechend verschiedenen sind auch die bürokratischen Prozeduren, wenn man was davon haben möchte für seine Naturschutzmaßnahmen.

Das SMEKUL hat jetzt mitgeteilt, dass seit 15. April jetzt die digitale (!) Antragstellung zu folgenden Förderbausteinen möglich ist:

  • Biotopgestaltung
  • Studien zur Dokumentation von Artvorkommen
  • Technik und Ausstattung
  • Naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit

Für letzteres gibt es einen sogenannten Förderaufruf mitsamt Einreichungsfrist: 15. August 2024.

Detailliertere Infos gibt es unter: https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-natuerliches-erbe-frl-ne-2023-12469.html.

Viel Vergnügen!

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