Natur im Osterzgebirge

Neue Förderrichtlinie „Insektenschutz und Artenschutz“

Seit Februar 2021 ist in Sachsen ein neues Förderprogramm am Start, um den Insektenschwund aufzuhalten. Das Instrumentarium der neuen Richtlinie Insekten und Artenschutz (ISA/2021) steht „Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren“ Agrarunternehmen offen – und beschränkt sich auf drei Maßnahmepakete:

  • Mehrjähriger Blühstreifen am Feldrand auf dem Acker
  • Mehrjähriger selbstbegrünender Brachestreifen am Feldrand auf dem Acker
  • Partielle Mahd auf dem Grünland – zweischürige Mahd

Finanziert wird es über Bundes- und Landesgelder, womit der Bürokratieaufwand etwas geringer sein sollte als bei „normaler“, EU-finanzierter Förderung von Agrarumweltmaßnahmen.

Noch gibt es keine praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Förderprogramm. Wer dieses in Anspruch nimmt und solche Erfahrungen sammelt, darf diese gern weitergeben …

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