Natur im Osterzgebirge

Grünes-Amtsblätt’l 2020

Liebe Osterzgebirgler, die Lage ist besorgniserregend:

  • Der Klimawandel nimmt Fahrt auf. 2020 wird zumindest für Europa, vermutlich auch weltweit das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen werden. Wenig überraschend, denn die fünf bisherigen Rekordjahre waren 2016, 2019, 2015, 2017, 2018.
    Die Folgen sind auch in unserer Region inzwischen unübersehbar. Die Zahl der trocknisgeschädigten Bäume, die 2020 Borkenkäfern und anderen “Schädlingen” zum Opfer fielen, überstieg die schlimmsten Waldverluste in den 1980er/90er Jahren.
  • Im Jahr 2018 sind in Deutschland 20.200 über 65jährige an Hitzefolgen (“an oder mit Hitze”) gestorben.
  • 2020 wurde endgültig die Schwelle zum Anthropozän überschritten: laut einer im Dezember im “Nature”-Wissenschaftsjournal veröffentlichten Berechnung gibt es jetzt erstmals mehr menschengemachte Materie als Lebewesen-Biomasse auf der Erde (also mehr Gebäude, Straßen, Fahrzeuge, Maschinen und Verpackungen – als Pflanzen, Tiere, Pilze, Bakterien).
    Vielleicht sind wir im Ost-Erzgebirge davon noch ein gutes Stück entfernt,
    aber auch hier werden die (alten) Bäume weniger, die (neuen) Häuser rasant mehr.
  • Allein die Menge der jährlich produzierten Plaste wiegt so viel wie alle knapp 8 Milliarden Menschen dieser Welt zusammen (und diese 8 Milliarden Menschen bringen wiederum zehnmal so viel Biomasse auf die Waage wie alle wildlebenden Landwirbeltiere der Erde. Übertroffen wird die Menschenmasse nur noch von ihren Nutztieren – um den Faktor vier).
  • Entscheidend ist dabei nicht nur die Zunahme der menschengemachten Produkte, sondern auch die Abnahme der Mitgeschöpfe: 31 weitere Arten wurden mit der am 10. Dezember veröffentlichten überarbeiteten Roten Liste der IUCN für ausgestorben erklärt. Der globale Living Planet Index 2020 zeigt einen durchschnittlichen Rückgang von Säugetieren, Vögeln, Amphibien, Reptilien und Fischen um 68 Prozent seit 1970. Besonders erschreckender Trend auch in Deutschland: eine über 50 Jahre geführte
    Untersuchung bestimmter Insektengruppen am Randecker Maar belegt den Rückgang der untersuchten Populationen um bis zu 97 % seit 1970.

Dass die Menschheit entschlossen handeln kann wenn es wirklich wichtig ist, das haben wir haben wir während der Corona-Pandemie gezeigt, sozusagen geübt. Die “Risikogruppe” für die Folgen unserer Klimamanipulation und die rasante Ausdünnung des ökologischen Netzes indes ist viel, viel größer: sie betrifft alle unsere Kinder. Grund genug, mindestens ebenso entschlossen zu handeln wie bei Covid-19!


Liebe Miteulinnen und Miteuler,
der Klimawandel und die Zerstörung der Natur verändern zurzeit das Leben auf diesem Planeten dramatisch. Unsere Vorstellung von Normalität, von öffentlichem Leben, von sozialem Miteinander – all das wird auf die Probe gestellt wie nie zuvor.

Deswegen lassen Sie mich sagen: Es ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst.

Seit der Deutschen Einheit, nein, seit dem Zweiten Weltkrieg gab es keine Herausforderung an unser Land mehr, bei der es so sehr auf unser gemeinsames solidarisches Handeln ankommt.

Ich möchte Ihnen erklären, wo wir aktuell stehen in der Umweltkrise, was die Regierung und die staatlichen Ebenen tun, um alle in unserer Gemeinschaft zu schützen und den ökonomischen, sozialen, kulturellen Schaden zu begrenzen. Aber ich möchte Ihnen auch vermitteln, warum es Sie dafür braucht, und was jeder und jede Einzelne dazu beitragen kann.

Also: Es geht darum, den Treibhausgasanstieg und das Artensterben zu verlangsamen. Und dabei müssen wir, das ist existentiell, auf eines setzen: den Ressourcenverbrauch soweit es geht herunterzufahren. Natürlich mit Vernunft und Augenmaß, denn der Staat wird weiter funktionieren, die Versorgung wird selbstverständlich weiter gesichert sein und wir wollen so viel wirtschaftliche Tätigkeit wie unbedingt nötig bewahren.

Aber alles, was Menschen und Natur gefährden könnte, alles, was dem Einzelnen, aber auch der Gemeinschaft schaden könnte, das müssen wir jetzt reduzieren. Wir müssen das Risiko, dass die Toleranz der Natur überfordert wird, so begrenzen, wie wir nur können.

Und lassen Sie mich auch hier Dank aussprechen an Menschen, denen zu selten gedankt wird. Wer in diesen Tagen an einer Naturschutzfördermittelabrechnung sitzt oder -anträge stellt, der macht einen der schwersten Jobs, die es zurzeit gibt. Danke, dass Sie da sind für ihre Mitnatur und buchstäblich den Laden am Laufen halten.

Jetzt zu dem, was mir heute das Dringendste ist: Alle staatlichen Maßnahmen gingen ins Leere, wenn wir nicht das wirksamste Mittel gegen die zu schnelle Vernichtung der Lebensgrundlagen einsetzen würden: Und das sind wir selbst. So wie unterschiedslos jeder von uns vom Klimakollaps betroffen sein kann, so muss jetzt auch jede und jeder helfen. Zu allererst, indem wir ernst nehmen, worum es heute geht.
Nicht in Panik verfallen, aber auch nicht einen Moment denken, auf ihn oder sie komme es doch nicht wirklich an. Niemand ist verzichtbar. Alle zählen, es braucht unser aller Anstrengung.

Das ist, was eine ökologische Katastrophe uns zeigt: wie verwundbar wir alle sind, wie abhängig von dem rücksichtsvollen Verhalten anderer, aber damit eben auch: wie wir durch gemeinsames Handeln uns schützen und gegenseitig stärken können.

Es kommt auf jeden an. Wir sind nicht verdammt, Klimaerwärmung und Artensterben passiv hinzunehmen. Wir haben ein Mittel dagegen: wir müssen aktiv werden. Der Rat der Ökologen ist ja eindeutig: Kein Verfeuern von Kohle, Erdöl und Erdgas mehr, nur noch wirklich nachhaltige, umweltgerechte Produkte – und auch davon nur so viel, wie unbedingt nötig.

Ich weiß, wie schwer das ist, was da von uns verlangt wird. Dies ist eine historische Aufgabe – und sie ist nur gemeinsam zu bewältigen.
Gemeinsam schaffen wir das!


Achtung: 90 % Plagiat!

siehe: https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/fernsehansprache-von-bundeskanzlerin-angela-merkel-1732134


Allgemeinverfügung

zum Vollzug der Sächsischen Natur- und Klimaschutzverordnung anlässlich der Umweltkrise

Vom 17. Dezember 2020

 

§ 1 Grundsätze

(1) Jeder wird angesichts des drohenden Ökokollaps angehalten, seinen Ressourcenverbrauch auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand einzuhalten zu allen Einrichtungen, die zu überflüssigem Konsum verleiten können, und weitere Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung zu beachten.  Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, einschließlich Arbeitsstätten.

(2) Es wird dringend empfohlen, durch regelmäßige geistige Hygiene (z.B. Wandern, Fahrradfahren, Naturerleben) die Resistenz gegen Infektionen mit dem Consumerona-Virus zu stärken. Eltern und Sorgeberechtigte sollen Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen diese Empfehlungen einhalten.

(3) Es wird empfohlen, auf pauschaltouristische Reisen zu verzichten. Dies betrifft Flugreisen (insbesondere innereuropäische Flüge, für die Bahnalternativen bestehen), Kreuzschiffreisen und Fahrten mit Privat-Pkw zu Zielen außerhalb des eigenen Landkreises. Es wird außerdem dringend empfohlen,  auf konsumorientierte Ausflüge, sogenannte Shoppingtouren, zu verzichten.

 

§ 2 Kontaktbeschränkung

Abstandsgebot zu Ressourcenvernichtern jeglicher Art

(1) Jeder wird angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu Kraftfahrzeugen auf ein unumgängliches Maß zu minimieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und sind weitere Maßnahmen zur Vermeidung geistiger PS-Infizierung zu beachten.

  1. Die Benutzung eigener Kfz ist nur noch maximal einmal pro Woche zulässig.
  2. Für den Zeitraum 23. bis 26. Dezember sind Besuche naher Verwandter mit Kfz erlaubt, falls die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachweisbar nicht möglich ist.
  3. Ausgenommen vom Kontaktverbot sind: öffentliche Verkehrsmittel; Rettungsfahrzeuge, Transportfahrzeuge für ökologisch erzeugte Produkte zu Bioläden und Naturmärkten.
  4. Grundsätzlich untersagt ist die Nutzung von Geländefahrzeugen, insb. sog. Sports Utility Vehicles (SUV), außer wenn zur Berufsausübung unverzichtbar.

 

(2) Ein generelles Abstandsgebot von 1,5 km gilt für alles, was größeren Schaden für die Biologische Vielfalt zur Folge hat als Nutzen (nach menschlichen Maßstäben.

  1. Grünland-Mulchgeräte, Häcksler, Garten-Rasenmäher, Laubgebläse;
  2. Pestizide jeglicher Art, einschließlich chemische Produkte auf Privatgrundstücken;
  3. Quads, Motorschlitten, Motorräder und andere Freizeitmaschinen mit Verbrennungsmotoren.

 

(3) Internetverbindungen sind mit zertifizierten Firewalls auszustatten, die bei Nutzung kommerzieller Angebote zum Verbrennen der Finger auf Touchscreens oder Tastaturen führen.

 

§ 3 Augen-Ohren-Bedeckung

(1) Um die Ansteckungsgefahr mit Corommerz- und Consumerona-Viren zu minimieren, sind in allen Räumen, die geschäftsmäßiger Werbung für nicht-umweltgerechte Produkte und Dienstleistungen ausgesetzt sind, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, deren Immunsystem noch keinen ausreichenden Schutz gegen derartige Infektionen bietet. Persönlicher Infektionsschutz ist vor allem erforderlich:

  1. in Städten und entlang von Straßen während der Übergangszeit, bis die Betreiber von Außenplakatierung ihrer Pflicht zur Beseitigung aller kommerzieller Werbeflächen nachgekommen sind,
  2. in allen Verkaufseinrichtungen (außer solchen für regionale und ökologisch erzeugte Produkte sowie Umweltbildungsbedarf) sowie an deren Schaufenstern und Außenfassaden,
  3. im Internet während der Übergangszeit, bis Provider und Betreiber von online-Angeboten ihrer Pflicht zur Deaktivierung aller kommerzieller Werbung (Banner- und Pop-up-Advertising, Verbal Placement, Prestitials, Affiliate Marketing u.a.) nachgekommen sind.

 

(2) Die Pflicht zur Augen-Ohren-Bedeckung gilt grundsätzlich nicht für Aufenthalte in und Beschäftigungen mit der Natur. Hier sind im Gegenteil verstärkte Anstrengungen erforderlich, um Scheuklappen abzulegen.

 

§ 4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten mit übermäßigem Ressourcenverbrauch

(1) Untersagt ist der Betrieb von:

  1. jeglichen Produktionsstätten, deren Erzeugnisse nicht systemrelevant sind und die nicht ausschließlich mit regenerativer Energie und recyceltem Material produzieren;
  2. kommerziellen Sport- und Freizeiteinrichtungen, deren Betrieb mit hohem Flächenverbrauch verbunden ist, Lärm und Abgase produziert oder andere negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft nach sich zieht sowie auf hohem Ressourcenverbrauch (insb. Wasser und Energie) beruht;
  3. Verkaufseinrichtungen für Erzeugnisse, die auf nicht umweltgerecht-nachhaltiger Produktion beruhen und für eine klimagerechte, naturverträgliche Gesellschaft nicht systemrelevant sind;
  4. Infrastrukturbereiche mit hoher Bodenversiegelung, insb. Autobahnen und sonstige Straßen über 6 m Breite, Parkplätze im öffentlichen Raum und vor Verkaufseinrichtungen (max. ein Stellplatz pro 100 m2 Verkaufsfläche)

 

(2) Während einer Übergangsfrist bis 24.12.2020 können Verkaufseinrichtungen gemäß Abs. 1, Satz 3 ihre nicht aus umweltgerecht-nachhaltiger resultierende Lagerware gemeinnützigen Zwecken zukommen lassen.

 

§ 5 Einrichtungen und Angebote mit Systemrelevanz

(1) Als “systemrelevant” vom Schließungsgebot ausgenommene Einrichtungen sind insbesondere:

  1. nachweisbar natur- und umweltgerecht wirtschaftende Betriebe der Land- und Forstwirtschaft;
  2. Biotoppflege- und Naturschutzeinrichtungen;
  3. Bioläden, Hofläden, Naturmärkte und andere Verkaufsstätten für regionale bzw. zertifiziert-ökologische Produkte;
  4. Gaststätten und andere gastronomische Orte mit ausschließlich regionalen oder ökologisch erzeugten Zutaten (behördlich genehmigte Speisekarte);
  5. Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, mit Umweltbildungskonzept;
  6. Universitäten, Hochschulen, Berufsausbildung und andere Bildungsorte/-angebote, deren Ausbildungsziele nicht auf ressourcenverbrauchende oder naturzerstörende ausgerichtet sind;
  7. Gesundheitseinrichtungen mit zertifizierter Unabhängigkeit von profitorientierten Pharmakonzernen;
  8. Museen, zoologische und botanische Gärten, natur- und klimaschutzgerecht betriebene Begegnungsangebote;
  9. öffentliche Verkehrsmittel;
  10. ortsansässige Handwerksunternehmen und andere Betriebe, die zur Aufrechterhaltung der unter Satz 1 bis 9 genannten Einrichtungen erforderlich sind.

(2) Um als systemrelevant gemäß Abs. 1 eingestuft zu werden, haben die Einrichtungen bis 31.1.2020 ein Umweltkonzept vorzulegen und behördlich beglaubigen zu lassen. Als Umweltkonzept gelten:

  1. Öko-Zertifizierung nach den Regeln eines anerkannten Verbandes des ökologischen Landbaus bzw. der ökologischen Lebensmittelwirtschaft,
  2. Naturschutz-Audit durch einen unabhängigen Umweltverband mit regionaler und fachlicher Kompetenz,
  3. Umweltbildungskonzept (im Falle von Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen, einschließlich Museen, zoologischen und botanischen Gärten), beglaubigt von einem Umweltverband mit regionaler und fachlicher Kompetenz;
  4. Stufenpläne zur Erreichung von Klimaneutralität und 100 % Umweltverträglichkeit bis 2025 durch Träger (Zweckverbünde) öffentlicher Verkehrsmittel.

 

(3) Das Umweltkonzept benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort für die Einhaltung und Umsetzung des Umweltkonzepts, der geltenden Kontaktbeschränkungen zu Ressourcenvernichtern sowie der Augen-Ohren-Bedeckung.

(4) Produktbezogene Daten sind zur Nachverfolgung von Lieferketten sind durch den Betreiber von Einrichtungen, Angeboten und Betrieben, die nicht nach §4 Abs. 1 verboten sind, zu erheben und aufzubewahren.

 

§ 6 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer  vorsätzlich die Kontaktbeschränkungen zu Ressourcenvernichtern gemäß §2 missachtet oder Einrichtungen bzw. Angebote mit übermäßigem Ressourcenverbrauch gemäß § 4 betreibt;

(2) Als Ordnungswidrigkeit gelten weiterhin fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen die Vorschriften zur Augen-Ohren-Bedeckung in werbeinfizierten Bereichen gemäß § 3 sowie die unterlassene oder mangelhafte Erstellung und Umsetzung eines Umweltkonzepts gemäß § 5, Abs. 2.

 

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Grünen Amtsblätt’l in Kraft.

(2) Die Verordnung tritt außer Kraft, sobald der Welt-Ressourcenverbrauch den kritischen Inzidenzwert von 1,2 unterschreitet. Dies ist gleichbedeutend mit einem Datum des  Erdüberlastungstags (Earth Overshoot Day) 1. November.*

 

* Der Earth Overshoot Day wird alljährlich von der Organisation Global Footprint Network ermittelt. Nach diesen – sehr umfangreichen – Berechnungen waren im Jahr 2020 weltweit am 22. August alle Ressourcen aufgebraucht, die das Ökosystem Erde nachhaltig (ohne langfristige Schäden) bereitzustellen vermag. Wegen der Corona-Beschränkungen ist dieser Erdüberlastungstag erstmalig seit Beginn der Erhebungen wieder um 24 Tage Richtung Jahresende gerückt. Die Menschheit hat mithin dieses Jahr “nur” 1,56 “Erd-Einheiten” verbraucht – im Jahr zuvor waren es 1,74 (Erdüberlastungstag 2019: 29. Juli).

Auf den Ressourcenverbrauch Deutschlands berechnet, lag der Erdüberlastungstag dieses Jahr bereits am 3. Mai. Das heißt, unser fairer und nachhaltiger Anteil an den Weltressourcen hätte bei unserem Lebensstil bis zum Frühjahr gereicht – alles, was danach kam, war Verschwendung, Leben auf Kosten unserer Kinder.

 


Amtliche Nachrüchten

Bekanntmachung über Testverfahren

Aufgrund des stark überdurchschnittlichen Ressourcenverbrauchs in der Region (insbesondere im sogenannten “Speckgürtel” der Landeshauptstadt) wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eingeräumt, ihren persönlichen ökologischen Fußabdruck zu überprüfen.
In den Testzentren der Umweltämter stehen nunmehr zur Verfügung:

  • Antiklima-Schnelltest: Das auch CO2- Check genannte Prüfverfahren ermittelt anhand biochemischer Parameter den Klimagasausstoß, der mit der Produktion der im persönlichen Besitz befindlichen materiellen Güter einherging. Mit wenigen Angaben können Informationen zum laufenden Energiekonsum hinzugefügt werden. Vorteil ist die schnelle Verfügbarkeit der Ergebnisse (innerhalb weniger Minuten), wesentlicher
    Nachteil ist die Unvollständigkeit. Die Reduktion des “ökologischen Fußabdrucks” auf allein klimawirksamen Ressourcenverbrauch wird der dramatischen Gesamtsituation nicht gerecht.
  • PCR-Tests (Personal Consumer Responsibility = persönliche Konsumentenverantwortung): Für dieses umfassendere und realitätsnähere Analyseverfahren werden Abstriche von allen materiellen Gütern im Besitz der Probanden entnommen, konserviert und in Speziallaboren auf enthaltene Materialien untersucht. In die Berechnung des Testergebnisses fließen unter anderem ein: indirekter Ressourcenverbrauch im Zusammenhang mit der Herstellung der Materialien (Bergbau, Transport, Produktionsprozesse), Alter des Materials Recyclingquote (wie oft bereits wiederverwendet), Reparatur und Recyclingtauglichkeit; bisheriger Instandhaltungsaufwand, rückstandslose Kompostierfähigkeit.

Der daraus resultierende Gesamtwert wird mit der sogenannten “ökologischen Tragfähigkeit” der Erde, geteilt durch Anzahl der Erdenbewohner, verglichen. Werte oberhalb dieses Grenzwertes gelten als “positive Testwerte”, unterhalb als “negative Testwerte”. Positiv getestete Personen sollen sich unmittelbar in Ressourcenreduktionsquarantäne begeben.

Im Moment stehen leider nur begrenzte Testkapazitäten zur Verfügung, so dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger sofort bedient werden können.

Priorität kommt dabei folgenden Personengruppen zu:

  • Menschen mit einem Jahresfleischkonsum von mehr als 20 kg (ausgenommen landschaftspflegegerecht erzeugte Produkte aus dem Ost-Erzgebirge);
  • Autofahrer mit mehr als 5.000 km Jahresfahrtstrecke;
  • Nutzern elektronischer Medien (insb. Internet, sog. soziale Medien, Fernsehen) von mehr als 2 Stunden pro Tag – entspricht ca. 1 kWh Energieverbrauch (direkt und indirekt);
  • Konsumenten von mehr als 5 neuen Kleidungsstücken pro Jahr (ausgenommen Selbstgestricktes und aus regionalen Naturmaterialien erzeugt).

Bürgerinnen und Bürger, die zu einer der genannten Personengruppen gehören, werden aufgefordert, sich innerhalb von zwei Wochen bei einem der Testzentren zu melden. Die umfassende Kenntnis des eigenen Ressourcenverbrauchs ist eine wichtige Voraussetzung für
umweltgerecht-nachhaltig-solidarische Lebensweise.


Ausschreibung von Renaturierungsleistungen
Auf der Grundlage der Gemeinschaftsinitiative “Wiedergutmachung von Naturzerstörungen – für eine lebenswerte Zukunft” werden folgende Projekte ausgeschrieben:

Los 2021-1: Grenzzollanlage Zinnwald
Kurzbeschreibung: Komplett-Entsiegelung und naturnahe Wiederherstellung eines artenreichen Bergwiesen-Biotopkomplexes (Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Dresden von 1998)
Größe: 12 ha Entsiegelungsfläche, ca. 20 ha umgebende Entwicklungsflächen
Einzelmaßnahmen: Entfernung aller künstlich eingebrachten Baustoffe und Zuführung zu umweltgerechtem Recycling; Baugrundsanierung und Dekontaminierung der umgebenden Flächen von Schadstoffen (insb. Reifenabrieb, Auftausalze, Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle); Bergwiesenentwicklung durch Aufbringen von diasporenreichem Mähgut aus einem Schutzgebiet der nahen Umgebung (5 km Umkreis), 20 Jahre Pflege durch Handmahd und Heugewinnung; Anlage einer naturnahen Steinrücke; Einrichtung eines Gedenkortes “Naturzerstörung durch Lasterverkehr”
Vergabe: öffentliche Ausschreibung, regionale Anbieter bevorzugt, Projektsteuerung durch ein orts- und fachkundigen Naturschutzverband;
Frist: 29.2.2021

Los 2021-2: Bobbahn Oberbärenburg
Kurzbeschreibung: Abriss des sog. ENSO-Eiskanals und zugehöriger Gebäude, Entsiegelung und Wiederaufforstung
Größe: 1.413 m Betonrinne + 5 Bauwerke im Start- und Zielbereich + Park und andere Versiegelungsflächen, gesamt ca. 9 ha
Einzelmaßnahmen: Abriss von 1413 m Betonrinne sowie Gebäudekomplexe und Tribünen im Start- und Zielbereich; fachgerechte Entsorgung der Kältemittel und anderer umweltgefährdender Stoffe; Aufforstung mit standortgerechten, gegen Klimaextreme toleranten Gehölzen (mind. 10
verschiedene Arten); Umbau des Kältemaschinenhauses zum Energieschleudermuseum; grundhafte Sanierung der Klärgrube zwecks Verhinderung weiterer Schadstoffeinträge in die Biela
Vergabe: beschränkte Ausschreibung, Ausschluss von hochleistungssportfanatisierten Bewerbern; Frist: 31.01.2021

Los 2021-3: Südumfahrung Pirna
Kurzbeschreibung: Entwicklung Biotopverbundkorridor mit integriertem Radweg
Größe: ca. 3,8 km lange Trasse mit zwei Großbrücken (70 m / 920 m) und einem 315 m langen Tunnel
Einzelmaßnahmen: nach Baustopp komplette Neuplanung des Projekts;
Fertigstellung als Radweg, beiderseits begleitet von zwei 10 m breiten Feldheckenstreifen (gebietsheimische Gehölze) + 10 m breiten Saumbereichen (Mahd aller zwei Jahre im Wechsel, 20 Jahre Pflegepflicht);
Fertigstellung des Kohlbergtunnels als Fledermausquartier, Entwicklung von Umweltbildungsangeboten
Vergabe: beschränkte Ausschreibung, Nachweis ökologischer Qualifikation erforderlich, Straßenbauunternehmen ausgeschlossen;
Frist: 01.04.2021


Polizeibericht:
Rückbau der A17 – Blockadecamp der Renaturierungsgegner im Harthe-Wald beendet

In den ökologisch besonders vordringlichen Bereichen Seidewitztal und Heidenholz konnte die sächsische Polizei die weitere Dekonstruktion der bisherigen Autobahn A17 absichern und ein
Durchbrechen von teils militant auftretenden Demonstranten durch die Sicherheitsabsperrungen verhindern. Die mutmaßlich der radikalen AfDAC-Szene und Querlenkerbewegung zuzuordnenden Protestierer riefen straftatrelevante, naturfeindliche Parolen und bewarfen die Einsatzkräfte mit Radkappen und Starterkabeln. Es wurden Platzverweise ausgesprochen und Ermittlungsverfahren aufgenommen.

Die seit Erlass der Autobahnrückbauverordnung angespannte Situation im im Bereich Harthe stellte die Einsatzkräfte erneut vor erhebliche Herausforderungen. Die sogenannten Leitplankenbesetzer hatten hier in der Nacht zuvor ihre Barrikaden mit Kotflügeln und Stoßdämpfern verstärkt. Mehrfache Aufforderungen zum Verlassen des Renaturierungsgebiets wurden ignoriert. Daraufhin sah sich die Polizei, in grenzüberschreitender Kooperation mit den tschechischen Kollegen an der benachbarten Sattelbergflanke, zum Einsatz von Deeskalationswasserwerfern gezwungen.

Im Verlaufe des Nachmittags gelang es, die Blockaden zu räumen und damit den letzten Abschnitt der ehemaligen A17 für Entbetonisierung und Wiederbegrünung freizugeben. In der Bilanz wurden in diesem Bereich 23 Renaturierungsgegner in Gewahrsam genommen und 94 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Martin S. Horn, Polizeipräsidium, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Nächste Kreistagssitzung

Der Kreistag berät am Freitag, den 1. Januar, 7.00 Uhr,
Biotoppflegebasis Bielatal, in 01773 Altenberg, Bielatalstraße 28
in öffentlicher Sitzung über folgende Tagesordnungspunkte:

  1. 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. 2. Einwohnerfragestunde
  3. 3. Beschlussfassung Biotopverbundkonzept für den Landkreis (Erarbeitung und Umsetzung)
  4. 4. Satzung Versiegelungssteuer und Verwendung der Einnahmen für Entsiegelungsinitiative
  5. 5. Antrag: “Regionale und ökologische Lebensmittel für Kantinen landkreiseigener Einrichtungen”
  6. 6. Gebührensatzung Lkw-Maut auf Kreisstraßen
  7. 7. Renaturierungsinitiative Gewässer zweiter Ordnung
  8. 8. Finanzierung von 20 Schutzgebiets-“Rangern” über die Naturschutzstation Osterzgebirge e.V.
  9. 9. Gründung grenzüberschreitender Zweckverband “Biosphärenpark Ost-Erzgebirge / Východní Krušné hory”
  10. 10. Vorbereitung Feierlichkeiten zum 30. Jahr des Wirkens der Grünen Liga Osterzgebirge

 


Impressum Herausgeberin:

Grüne Liga Osterzgebirge e.V.
Große Wassergasse 9,
01744 Dippoldiswalde
v.i.S.d.P.: Jens Weber

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