Natur im Osterzgebirge

Pflanzen

  • (S. 22 UVS unten) „Streng oder besonders geschützte Pflanzenarten“ wurden nicht registriert? Wohl mit Blindheit geschlagen? Es kommen mindestens vor:

– Breitblättrige Kuckucksblume Dactylorhiza majalis

– Gefleckte Kuckucksblume Dactylorhiza maculata

– Seidelbast Daphne mezereum

– Heide-Nelke Dianthus deltoides

– Wasser-Schwertlilie Iris pseudachorus

– Keulen-Bärlapp Lycopodium clavatum

– Fieberklee Menyanthes trifoliata

– Hohe Schlüsselblume Primula elatior

– Körnchen-Steinbrech Saxifraga granulata

(- Trollblume Trollius europaeus)

– Torfmoose Sphagnum

Dies sind alles Pflanzen, die nach Bundesartenschutzverordnung streng geschützt sind. Einige der Arten sind auch den Biologen des Planungsbüros, die das Gebiet erst (zu) spät im Jahr kartiert haben, aufgefallen. Sollen hier in diesem zusammenfassenden Kapitel der UVS einfach die Naturschutz-Hindernisse unter den Teppich gekehrt werden?

==> Aufgrund der planerischen Ignoranz gegenüber den tatsächlich betroffenen Arten und Biotopen ist die Kalkulationsgrundlage für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unzureichend ==> wesentlich größerer Umfang erforderlich!!!

  • (S. 45 UVS) Aussagen zu den erwartbaren Auswirkungen der Überflutungen bleiben sehr vage. Dies gilt insbesondere für den vorgesehenen Probestau, der bis zu 10 Tage dauern kann (bei Nichterreichung des Stauziels soll dann der Versuch abgebrochen werden. Wie oft der Versuch in einem Winter nacheinander wiederholt werden kann, dazu macht die Planung keine Vorgaben). Wurden beim Probestau in Lauenstein entsprechende Begleituntersuchungen durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Grobe Unterlassungssünde!
  • (S. 71 UVS) Probestau und längere Einstauereignisse werden Gehölze absterben lassen, „… bis neu gepflanzte, einstautolerantere Laubbäume aufgewachsen sind.“ – Sollen an den Hängen dann überall Weiden und andere Auengehölze gepflanzt werden? Die meisten Arten dürften in trockenen Jahren dort Probleme bekommen.
  • (S. 68 UVS) Auf dem Damm soll ein „Halbtrockenrasen“ entstehen? Das dürfte bei den hiesigen Niederschlägen kaum möglich sein und ist in dieser Höhenlage auch nicht unbedingt anzustreben. Die nächsten, echten Halbtrockenrasen (Fiederzwenken- oder Trespen-Halbtrockenrasen) finden sich fragmentarisch im Elbtal bzw. größerflächig im Böhmischen Mittelgebirge!) ==> Man merkt, daß die Planer aus Thüringen kommen! Laut Landschaftspflegerischen Begleitplan gehen die Planer davon aus, daß ihnen die Grüne Liga autochthones Saatgut aus Heudrusch zur Verfügung stellt. Dies wird nicht möglich sein, weil es in der Umgebung weit und breit keine echten Halbtrockenrasen gibt.
  • (S. 78 UVS, Auswirkungen auf NATURA 2000) „Die konzipierten Maßnahmen, die im LBP festgelegt werden, sind geeignet, die unvermeidlichen Beeinträchtigungen funktional sowie zeitlich der Baumaßnahme vorlaufend zu kompensieren und somit die Kohärenz zu sichern.“ ==> das kann ja nur heißen: es darf erst angefangen werden zu bauen, wenn die neu zu pflanzenden Bäume groß sind!
  • (S. 78 UVS, Auswirkungen auf NATURA 2000) „Kohärenz“ im Sinne der FFHRichtlinie ist nicht gewährleistet, wenn das Fließgewässer samt Erlensaum dauerhaft unterbrochen ist! (Daß die Vernichtung des Bachauewaldes eine „erhebliche Beeinträchtigung“ ist und einer Sondergenehmigung bedarf, wird auch in der FFHVerträglichkeitsprüfung festgestellt. Warum steht dann in der UVP solch ein Unfug?
  • Durch den Dammbau (bzw. dessen Zuwegungen) würden auch hochwertige Laubwaldbiotope am rechten Bielatalhang betroffen sein (Biotopnr. 60 – 62)! Selbst, wenn es gelingt, die Bäume nicht unmittelbar zu beschädigen, sind vor allem Buchen und Berg-Ahorne anschließend doch großer Rindenbrandgefahr ausgesetzt (siehe Lauenstein- Damm!)
  • (S.25 LBP) geplante Maßnahme V.12 Neophytenkontrolle): die absehbare Ausbreitung des Japanischen Staudenknöterichs läßt sich nicht einfach durch „Mahd vor Blühbeginn“ eindämmen. Dazu wäre mehrfache Mahd unumgänglich.
  • (S. 25/26 LBP) Bei mehreren Maßnahmen behaupten die Planer, die Grüne Liga würde „Spenderflächen“ für artenreiches Wiesensaatgut bereitstellen. Bisher wurde mit der Grünen Liga Osterzgebirge noch nicht darüber gesprochen (abgesehen von einer vagen In-Aussicht-Stellung von mir während des Scoping-Termins vor drei Jahren). Es ist also keineswegs gesichert, daß für die Maßnahmen tatsächlich das erforderliche regionale Saatgut zur Verfügung stehen wird – bisher ist das eher ein Wunsch der Planer als eine verläßliche Planungsgrundlage.

Wenn alle vorgesehenen Maßnahmen noch so unklar sind, dann handelt es sich bei dem „LBP“ allenfalls um eine Vorstudie. Der Planfeststellungsbeschluß kann erst erfolgen, wenn der LBP verbindliche Festlegungen enthält!

  • (S. 33 LBP) samenreiches Mähgut von „Trocken- und Halbtrockenrasen“ für die Dammbegrünung kann die Grüne Liga osterzgebirge mit Sicherheit nicht liefern, weil es im Osterzgebirge natürlicherweise gar keine Trockenrasen gibt! Auch als „Halbtrockenrasen“ können allenfalls die magersten und am meisten wärmebegünstigten Ausbildungsformen der Pechnelken-Gesellschaft bezeichnet werden, von denen es im unteren Müglitztal noch Fragmente gibt. Unter den klimatischen Bedingungen des Bielatales ist die Anlage eines Trockenrasens natürlich ein völlig absurdes Planungsziel! (man könnte fast den Eindruck bekommen, daß die Macher des LBP überhaupt keine Ahnung von der Natur des Ost-Erzgebirges haben)
  • (S.27 LBP) Die als Kompensationsmaßnahmen zu pflanzenden Gehölze müssen zwingend autochthoner (gebietsheimischer) Herkunft sein! Dies steht zwar auch auch so in den Maßnahmeblättern, doch müssen die Planer im Vorfeld auch schon sicherstellen, daß zur Pflanzung dann auch tatsächlich gebietsheimisches Pflanzgut verfügbar ist! (Bislang gibt es in der Region (fast) keine autochthonen Sträucher zu kaufen.)
  • (S.28 LBP sowie Maßnahmeblätter) Mehrere der von den Planern zur Pflanzung vorgesehene Gehölzarten sind ganz und gar nicht gebietsheimisch im Bielatal, sonderneher wärmeliebende Arten: Flatter-Ulme, Feld-Ulme, Hainbuche, Feld-Ahorn, Mandel-Weide, Blutroter Hartriegel (liebe Planer, Schema F aus dem Thüringer Becken läßt sich hier leider nicht so einfach übertragen – etwas mehr Beschäftigung mit dem Gebiet wäre schon angebracht gewesen…)