Natur im Osterzgebirge

Mustereinwendungen

Mustereinwendung 1 (Familie aus Dresden)

Landesdirektion Dresden

Planfeststellungsverfahren

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

                                                                                                           Dresden, 16.3.2010

Einwendung im Planfeststellungsverfahren “HRB Bärenstein Bielatal”

Unsere Familie, als regelmäßige Urlauber im Bielatal, empfinden die vorgelegten Planungsunterlagen zum HRB Bärenstein im Bielatal als stark fehlerhaft, da die Eingriffe in die Natur systematisch falsch erfasst wurden und Alternativen falsch abgewogen wurden. Wir fordern deshalb, ausgehend von einer ordnungsgemäßen und daher neu durchzuführenden Erfassung des Istzustandes den Vergleich zwischen alternativen Maßnahmen erneut durchzuführen. Nach unserer Erfahrung sollte eine dezentrale Niederschlagsrückhaltung effektiver, kostengünstiger und im Gegensatz zur vorgelegten Planung mit EU-Recht vereinbar sein. Die vorgelegte Planung lehnen wir aus persönlicher Betroffenheit ab.

Wir sind eine Familie aus Dresden mit drei Kindern, die jedes Jahr am Heulager der Grünen Liga im Bielatal teilnimmt und sich dabei sowie bei weiteren Aufenthalten zu allen Jahreszeiten erholt. Unsere Erinnerungen würden durch das geplante Bauwerk erheblich gestört. Der Erholungswert für unsere künftigen Aufenthalte wäre stark eingeschränkt, da gerade das von uns im Urlaub gesuchte Gefühl der unverbauten Natur durch das geplante Bauwerk aufgehoben wäre. Wir befürchten eine stärkere Naturzerstörung insbesondere der Erlen-Bachauenwälder der ganzen Region als dies durch die systematisch fehlerhaften Planungsunterlagen prognostiziert wird, wodurch unsere Erholung stark gemindert würde. Unsere alljährlichen Wanderungen entlang lieb gewonnener Wege durch das untere Bielatal würden durch das Bauwerk in Zukunft verhindert werden.

Aus den Bauplänen entnehmen wir, dass der nach EU-Recht geschützte Erlen-Bachauenwald vor, unter und hinter dem Bauwerk verschwinden würde. Dies muss man sich im Zusammenhang mit den anderen baulichen und begradigenden Eingriffen entlang der Müglitz und deren anderen Seitentälern vorstellen, wodurch dieser Biotoptyp in dieser Region bereits stark beeinträchtigt wurde. Der Erlen-Bachauenwald im Planungsgebiet ist bislang intakt geblieben und konnte seine durch den FFH-Status bezweckten und geschützten Funktionen erfüllen, während andere Bachauen der Umgebung diese Funktion nicht mehr wahrnehmen. Das Bielatal fungiert als Rückzugsgebiet und Insel, von der aus sich die anderen Bachbereiche langfristig wieder entwickeln könnten. Der Eingriff im Bielatal kann deshalb nicht isoliert betrachtet werden, er hat Einfluss auf das ökologische Gleichgewicht dieses Biotoptypes in der gesamten Region. Wir vermissen in den Planungsunterlagen den Nachweis, dass das geplante Auslöschen des nach EU-Recht geschützten Erlen-Bachauenwaldes im unteren Bielatal keinen Dominoeffekt oder andere nichtlineare Auswirkungen in angrenzenden Tälern nach sich ziehen wird. Wir fordern die Erbringung dieses Nachweises oder die Einstellung des Vorhabens.

Ursächlich für diesen Mangel und weitere Fehler der Planungsunterlagen scheint die Gebietsunkenntnis der Sachbearbeiter gewesen zu sein. So geht aus den Unterlagen hervor, dass lediglich im August eine Biotopkartierung erfolgte. Diese Datengrundlage ist als systematisch verfälscht zu betrachten und daher erfolgte auch die Planung systematisch fehlerhaft. Wir fordern eine korrekte Biotopkartierung des Planungsgebietes ohne Verschweigen der zahlreichen Rote-Liste-Arten, an deren Anblick wir uns persönlich besonders im Frühsommer immer erfreuen. Weiterhin unzureichend sind die Auswirkungen auf Wasseramseln (Gefährdung des Biotopverbundes mit Dominoeffekt in Nachbartälern), Fledermäuse (insbesondere im Zusammenhang mit Höhlungen in Folge der historischen Bergbauversuche im Planungsgebiet) und Amphibien (insbesondere während des Probestaus) dargestellt.

Wir fordern, die oben beschriebenen systematischen Planungsfehler durch Neukartierung zu weiteren Jahreszeiten und umfassende Vorhersagen der oben beschriebenen Dominoeffekte zu korrigieren. Danach ist auf Grund der neuen Fakten ein erneuter Vergleich mit Alternativmaßnahmen durchzuführen.

Wir fordern, als Alternativmaßnahme zu untersuchen, wie die Flächenbewirtschaftung in der Region dem Ziel des Hochwasserschutzes angepasst werden kann. Welchen Beitrag können kleingliedrigere Ackerbauflächen oder Grünstreifen auf Ackerflächen zur Rückhaltung des Niederschlages in der Fläche leisten? Selbst ein kleiner prozentualer Beitrag würde bei großflächiger Ausnutzung den sigulären Effekt des Bauwerkes übertreffen. Die bewirtschaftete Fläche im gesamten Einzugsgebiet des geplanten Bauwerkes wirkt hier als Hebel. Maßnahmen in der Fläche (insbesondere auf Ackerflächen), wie das Anlegen von Gehölzstreifen senkrecht zur Abflussrichtung, Senken auf Feldern, Agrar-Anbaudiversifizierung zur Risikostreuung im Extremniederschlagsfalle und kleiner Dämme in Seitentälern hätten weit geringere negative Auswirkungen auf die Natur, verursachen geringere einmalige und laufende Kosten und würden unsere persönliche Betroffenheit abwenden. Wir fordern, diese konkreten Alternativmaßnahmen quantitativ zu untersuchen und mit dem geplanten HRB zu vergleichen.

Auch wir möchten, dass die Region vor Überschwemmungen geschützt wird. Wir befürchten aber, dass das vorgeschlagene Bauwerk indirekt das Risiko eher erhöhen wird, da die scheinbare Sicherheit zu noch ungezügelterer Flächenversiegelung und Agrar-Monokultur beitragen wird. Dann würde das HRB immer häufiger vollgestaut werden müssen, selbst bei normalen und entsprechend häufigen Niederschlagsereignissen. Wir sind überzeugt, dass die langfristige Lösung der Abflussverzögerung nur in der Fläche zu suchen ist. Wir möchten anbieten, persönlich auch weiterhin durch Biotoppflege (insbesondere Heulager) im Bielatal und Kommunikation mit Landwirten zur dezentralen Hochwasservermeidung beizutragen.

Mit freundlichen Grüßen,

Mustereinwendung 2 (Familie aus dem Ost-Erzgebirge)

                                                               Altenberg, am 20.03.2010

Planfeststellungsverfahren für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens Bielatal/Bärenstein, Einwendung gegen die Planungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Einsicht in die im Rathaus Altenberg ausliegenden Planungsunterlagen wenden wir uns hiermit mit Nachdruck gegen den geplanten Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens im Bärensteiner Bielatal, (im folgenden HRB genannt).

Grundsätzlich ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass die Naturzerstörung im Osterzgebirge, die sich nach der Flutkatastrophe 2002 in einer beispiellosen Versiegelung der Landschaft und in bisher nicht gekannten Baumfällaktionen entlang von Flüssen und Straßen, vor allem im oberen Osterzgebirge (also dort, wo durch Starkniederschläge die Ursachen für die Flut gesetzt wurden), nun durch den Bau von Hochwasserrückhaltebecken ihre Fortsetzung finden soll. Außerdem ist es für uns in Zeiten knapper Kassen des Bundes und der Länder kontraproduktiv, dass derartige hoch umstrittenen Investitionen, finanziert aus Steuergeldern, in Sachsen angepackt werden.

Nach unserem Dafürhalten wurden keinerlei landschaftsangepasste Alternativen zum HRB ernsthaft erwogen und natürliche Rückhaltemöglichkeiten im Einzugsgebiet der Müglitz nicht ausreichend untersucht bzw. ignoriert.

Nun zu den einzelnen Punkten:

Mensch, Erholung und Kultur

Als begeisterte Liebhaber des Bielatales und als Wanderer und Radfahrer fühlen wir uns durch dieses Vorhaben in unseren Rechten beeinträchtigt. Der Bau des HRB führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der touristischen Nutzung. Er nimmt uns als Erholungssuchende wichtige und gern genutzte Erholungsflächen, indem die Landschaft durch einen über 30 Meter hohen Damm, eine neue Straße zerschnitten und das Landschaftsbild durch den Damm und eine geplante  8 m hohe Brücke optisch negativ verändert wird und so dass Bielatal in seiner touristischen Nutzung stark beeinträchtigt wird.

Im Einzelnen sind wir wie folgt betroffen:

Wir wohnen im Altenberger Ortsteil Schellerhau und nutzen das Bielatal  oft zum Wandern und Radfahren. Diese Routen wären uns künftig durch das HRB mit all seinen Einzelkomponenten  verwehrt bzw. mit erheblichen Erschwernissen verbunden. Dies schränkt uns in unseren Grundrechten unangemessen ein. Für uns als Wanderer und Radfahrer verlängern und erschweren sich die Wander-/Fahrradstrecken erheblich und diese stellen bei einer wesentlich breiteren Straße ohne vorgesehenen Rad- bzw. Fußweg zugleich Gefahrenpotenziale dar, zumal breite Straßen motorisierten Verkehr anziehen und zu Rennpisten, u.a. für Motorradfahrer  (siehe am Lauensteiner Hochwasserschutzbecken) werden können.

Sicherheit

Die mit Altbergbauanlagen einhergehenden Sicherheitsrisiken wurden offensichtlich nicht bedacht. Zumindest geht die nicht aus den Unterlagen hervor. Bis noch vor wenigen Jahrzehnten befanden sich in Höhe des geplanten Dammes Berglöcher. Die Planer haben offensichtlich auch darauf verzichtet, ortsansässige Bürgerinnen und Bürger nach ihrem Erfahrungs- und Wissenstand hinsichtlich dieses Sachverhaltes zu befragen. In den Planungsunterlagen werden die mit Altbauberganlagen verbundenen Sicherheitsrisiken nicht behandelt. Scheinbar ist die Lage von Altbergbauversuchen den Behörden nicht bekannt, somit verbleibt ein großes Restrisiko.

Daher befürchten wir ein erhebliches Sicherheitsrisiko für uns und andere sowie für die Natur durch Erdrutsche, plötzliches Einbrechen des Untergrundes wegen vorher nicht bekannter Hohlräume oder eine Auswaschung der Dammverankerung. Dagegen erheben wir Einwand bezüglich der nicht oder zu wenig beachteten Sicherheitsrisiken.

Straßenneubau K 9061

Der Straßenneubau wird im erheblichen Maße den Erholungswert des Bielatales beeinträchtigen. Die von den Planern ermittelte Verkehrsbelastung mit rund 550 Fahrzeugen pro Tag rechtfertigt  keinen Straßenneubau, schon gar nicht einschl. Bankett in einer Breite von gesamt 8 Metern. Wir befürchten durch zunehmenden Verkehr eine zunehmende Verkehrslärmbelastung, vor allen an den Wochenenden durch die bereits oben genannten von der kurvenreichen Straße angezogenen Motorradfahrer. Dies schränkt unser Recht auf Ruhe und Erholung stark ein und ist nicht akzeptierbar.

Des weiteren wird durch die erhebliche Vergrößerung der im Winter zu streuenden Straßenfläche die Streusalzbelastung wesentlich zunehmen und damit ist von enormen Belastungen der Natur auszugehen. In den Planungsunterlagen fehlt jegliche Aussage zu den erwartenden Schädigungen an Pflanzen und Tieren. Dagegen erheben wir Einwand.

In den Planungsunterlagen wird davon ausgegangen, dass durch den Anstieg des Grundwassers keine Schadstoffe in das Grundwasser gelangen. Angesichts der Tatsache, dass die am Talschluss des Bielatales liegenden Wohngrundstücke durch Hausbrunnen versorgt werden, ist von einer Schadstoffbelastung dieser Grundstücke auszugehen.

Da auch die neue Straße nahezu doppelt so breit sein wird wie die bestehende Talstraße, ist mit einer Zunahme der Grundwasserverschmutzung durch Reifenabrieb, Streu- bzw. Tausalz und Unfälle zu rechnen.

Klima, Böden, Gewässer, Grundwasser, Landschaft

Der Straßenneubau geht einher mit einer zusätzlichen Flächenversiegelung von mindestens  2,4 ha. Wie bereits eingangs erwähnt, war der Grund für die verheerenden Hochwasserschäden im Jahr 2002 unter anderen auch der erhebliche Anteil  versiegelter Flächen, auf denen das Wasser keine Möglichkeit hat, im Boden zu versickern. Flächenversiegelung ist alles andere als Hochwasserschutz.

Die Anlieferung der Stahlteile soll sowohl über die Müglitz- als auch die Bielatalstraße erfolgen.

LKW-Transporte über die Bielatalstraße sind zwischen Hirschsprung und dem Abzweig zum jetzigen Steinbruch von Pro Stein nicht zugelassen. Das Gebiet Weicholdswald ist ein sensibles Naturschutzgebiet mit einmaligen Buchenbeständen und geschützten Tieren. Mit dem Anliefern von Stahlteilen per LKW wird gegen geltende Naturschutzbestimmungen verstoßen. Dagegen erheben wir Einwand.

Biotope, FFH-Lebensraum

Die zu Grunde gelegte flächendeckende Biotopkartierung fand lt. Unterlagen Ende August 2007 statt, ein ausgesprochen falscher Zeitpunkt, zudem Frühblüher und wertvolle Wiesenbestände, die zu diesem Zeitpunkt bereits abgemäht waren, überhaupt nicht erfasst werden konnten. Die daraus entstandenen Biotpoptypenkarte sowie Biotoptypenbeschreibung kann deshalb nur als mangelhaft eingeschätzt werden. Dagegen erheben wir Einwand und fordern unbedingt die Ergänzung um eine gründliche Frühjahrskartierung mit Neubewertung der Umweltverträglichkeit.

Die Liste der Beeinträchtigungen des geschützten FFH- und NATURA-2000-Gebietes ist sehr unvollständig, weil nur ein Teil der betroffenen FFH- und Vogelschutz-RL-Arten erfasst wurde. Dagegen erheben wir Einwand und fordern, die gesamte FFH-Verträglichkeitsstudie unter Hinzuziehung von Artexperten aus der Region noch einmal vollständig zu überarbeiten.

Pflanzen

In den Unterlagen wird mehrmals ausgeführt, dass streng geschützte Pflanzenarten im Eingriffsgebiet nicht festgestellt wurden. Das entspricht nicht der Wahrheit. Da wir als ehrenamtliche Helfer seit Jahren die Wiesenpflege im Bielatal unterstützen, kommen im Eingriffsgebiet mindestens folgende nach Bundesartenschutzverordung als streng geschütze Arten ausgewiesene Pflanzen vor:

Breitblättrige Kuckucksblume,

Fieberklee,

Heide-Nelke,

Hohe Schlüsselblume,

Keulen-Bärlapp,

Körnchen-Steinbrech,

Seidelbast,

Torfmoos,

Trollblume,

Wasserschwertlilie.

Dagegen erheben wir Einwand und fordern eine Neukartierung.

Insgesamt lehnen wir den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens Bielatal/Bärenstein nach den jetzigen Planungsgrundlagen ab.

Mit freundlichen Grüßen,

Mustereinwendung 3 (Bielatal-Bewohner)

Bärenstein, 21. März 2009

An die

Landesdirektion Dresden

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

Einwendung gegen das Vorhaben Hochwasserrückhaltebecken Bielatal/Bärenstein

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen meine entschiedene Ablehnung des geplanten Bauvorhabens mit-teilen und Sie auffordern, diese im laufenden Planfeststellungsverfahren gründlich zu berücksichtigen.

Ich bin Bewohner des Bielatales, habe hier auch meinen Unternehmenssitz (ich biete u.a. naturkundliche Wanderführungen in der Gegend) und engagiere mich darüber hinaus im regionalen Naturschutz, für den das Bielatal eine große Bedeutung hat.

1. Ich lehne die zunehmende Ver-Damm-ung der Osterzgebirgstäler aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

1.1. Das Hochwasserereignis vom August 2002 hat deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, den Gebirgsflüssen für den Fall extremer Abflussmengen ausreichend Raum zu geben. Doch seit­her wurde an fast allen Gewässerabschnitten genau das Gegenteil vollbracht: Noch breite­re Straßen, noch mehr Parkplätze und viele weitere Bebauungen haben die Müglitz – genauso wie alle anderen Bäche und Flüsse – eher stärker eingeengt als zuvor. Die Chancen, die sich nach dem Hochwasser ergaben, wurden leichtfertig vertan, allen hehren Absichtbekundungen zum Trotz. Heute ist es sicher ungleich schwieriger und teuerer, diese offenkundigen Fehler zu beheben. Dennoch wäre hier das Geld, das für die zahlreichen Dammbauvorhaben zur Ver­fügung steht, wesentlich sinnvoller verwendet. Beispielsweise sind die allermeisten Brüc­ken im Unterlauf der Müglitz nur für die Abflussmengen eines HQ 20, ja nicht selten sogar eines HQ5 ausgelegt (insbesondere in Dohna).

1.2. Das Hochwasserereignis vom August 2002 hat insbesondere den Glashütter Einwohnern weiterhin deutlich vor Augen geführt, wie trügerisch das Vertrauen auf technische Hochwas­serschutzmaßnahmen sein kann. Auch wenn im Nachhinein viele Gründe angeführt wurden, warum der Prießnitzdamm den Wassermassen nicht standhalten konnte, und dass die dort festgestellten Konstruktionsmängel beim Bau der heutigen Rückhaltebecken nicht auftretenwerden, so sind Baufehler keineswegs auszuschließen. Auch beim Bau der Kölner U-Bahn hätte keiner mit so eklatantem Versagen der Bauplaner, -firmen und -behörden gerechnet. Noch wichtiger: die künftige Wartung solcher großen Anlagen kann nicht für Jahrzehnte bzw. gar Jahr­hunderte gesichert werden – schon gar nicht angesichts der sich abzeichnenden, sicher sehr langanhaltenden Finanznot. Die Welle, die sich nach dem Bruch des Prießnitzdammes durch Glashütte wälzte, richtete große Zerstörungen an. Dabei handelte es sich „nur“ um 50.000 Kubikmeter. Die derzeit gebauten bzw. in Planung befindlichen Dämme werden ein mehr als 20faches Katastrophenpotential speichern.

Ein Beispiel für die unverantwortliche Sorglosigkeit der Dammplaner ist die Aussage auf S. 26 der Umweltverträglichkeitsstudie: „Die Datenbank des Sächsischen Oberbergamtes zeigt im Umfeld des projektierten Dammes keinen Altbergbau auf.“ Die Planer haben auch hierzu offenkundig keine Ortsansäs­sigen befragt. An der linken Talflanke, unter anderem auch in Hö­he des geplanten Dammes, befanden sich noch vor wenigen Jahrzehnten offene Berglöcher. Zwar setzt der Text fort: „Der überstaute Bereich liegt in einem Hohlraumverdachtsgebiet.“, doch in den Dammplanungen wer­den die mit den Altbergbauanlagen verbunden Sicherheits­risiken nicht behandelt!

Wesentlich weniger riskant als einige übergroße Hochwasserrückhaltebecken wären eine Viel­zahl von kleinen und kleinsten Speichern, die nicht nur Erosionsschlamm zurückhalten, son­dern andererseits auch in sommerlichen Trockenphasen wertvolles Wasser speichern könnten. In früheren Jahrhunderten gab es viel, viel mehr Teiche im Ost-Erzgebirge! Solche Kleinge­wäs­ser würden außerdem eine biologisch-ökologische Bereicherung darstellen – im Gegensatz zu den großen Dämmen.

1.3. Anstatt auf wenige große (und sehr riskante) Hochwasserrückhaltedämme zu setzen, soll­ten stattdessen die Potentiale der Landschaft im „Hochwasserentstehungsgebiet“ konsequent genutzt werden. Doch offenbar ist – von wenigen Modellprojekten der Deutschen Bundesstif­tung Umwelt abgesehen – seit 2002 eher das Gegenteil der Fall. Der Versiegelungsgrad der Landschaft hat zweifelsohne deutlich zugenommen, gerade im oberen Müglitztal durch zahl­reiche neu asphaltierte Wald- und Feldwege. Ganz besonders ist der unverzügliche Rück­bau der nicht mehr benötigten Grenzzollanlage Zinnwald-Georgenfeld zu fordern. Die­ser ist zwar auch im entsprechenden Planfeststellungsbeschluss verbindlich vorgesehen, nun aber wird ein großer Teil des (nur wenige Jahre betriebenen) Zollhofes als überdimensionaler Parkplatz für Biathlonfans genutzt. Beim Hochwasser 2002 zeigte sich sehr, sehr deutlich, welche verhee­ren­den Auswirkungen solche riesigen versiegelten und verdichteten Flächen nach sich ziehen.

Dies gilt ebenso für die Ackerflächen des Gebietes, deren Umfang aufgrund der verfehlten Landwirtschafts-Förderpolitik des Freistaates Sachsen gegenüber 2002 wieder deut­lich zuge­nommen hat (Flächen, die zwar schon lange als Grünland genutzt wurden, aber offiziell noch als Acker galten, verloren beträchtlich an Geldwert, wenn sie in den letzten Jahren nicht wie­der umgebrochen wurden!). Damit nicht genug: in zunehmendem Maße wird auch im Gebirge Mais angebaut. Wie erosionsintensiv diese Kultur ist, zeigt bereits jedes Sommer­gewitter, die Auswirkungen einer Vb-Wetterlage am Sommeranfang mag man sich gar nicht vorstellen!

Eine reich strukturierte Landschaft mit hohem Grünlandanteil, landwirtschaftlichen Dauerkul­turen, mit Feldgehölzen/Steinrücken und gesundem Mischwald wäre sicher auch nicht in der Lage, 50 Millionen Kubikmeter Niederschlag zu speichern (wie zwischen 11. und 13. August 2002 im Müglitzeinzugsgebiet niedergegangen sind). Aber die Erosion könnte deutlich ver­ringert werden. Wie sich jedem aufmerksamen Beobachter des Hochwasserereignisses (wozu leider die zuständigen Behörden nicht gehörten) überdeutlich zeigte, war für die mei­sten Zerstörungen nicht das Wasser selbst, sondern die mitgeführten Feststoffe verantwortlich. Diese Feststofffracht mit beginnt mit den nicht zurückgehaltenen Bodenteilchen der Maisäcker und Fichtenforste, die ihrerseits dann Steine aus dem Verbund reißen, die dann wiede­rum größere Gerölle in Bewegung setzen – und diese schließlich bringen Brücken, Ufermau­ern und Häuser zum Einsturz. Es wären dringend flächendeckende Maßnahmen erforderlich, die Erosionsgefahr in der Landschaft deutlich zu vermindern (die sogenannte „konservierende Bodenbearbeitung“ kann dies nicht allein – diese ist vor allem eine Umsatzförderungsmaßnah­me für Round Up).

2. Die der Planung des Hochwasserrückhaltebeckens Bielatal zugrundeliegenden Unterlagen sind inakzeptabel.

2.1. Als hauptsächliche – und weitgehend einzige – Rechtfertigung berufen sich die Planer des Hochwasserrückhaltebeckens Bielatal auf das Hochwasserschutzkonzept Müglitztal. Diese Hochwasserschutzkonzepte wurden nach 2002 unter hohem politischen Druck nahezu am Fließband produziert (47 HWSK innerhalb von 2 Jahren!) und genügen in keiner Weise den fachlichen Anforderungen an einen integrierten Hochwasserschutz. Der Schwerpunkt lag fast ausschließlich auf technischen Maßnahmen. Ökologische Aspekte wurden so gut wie nicht berücksichtigt, Hochwasserschutz im Einzugsgebiet mit wenigen lapidaren Abschnitten abge­tan. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgte nur sehr ungenügend (kurzzeitige Möglich­keit, die zahlreichen Ordner in der Landestalsperrenverwaltung Pirna einzusehen), kritische Einwendungen wurden abgebügelt.

Dabei wäre es durchaus lohnenswert gewesen, die Erfahrungen von Menschen zu berücksich­tigen, die das Hochwasserereignis 2002 selbst erlebt und mehr oder weniger gründliche Be­obach­tungen angestellt hatten, warum sich das Wasser – und das Geröll! – an welcher Stelle wie verhalten hat. Die mit dem HWSK beauftragten Planungsbüros und deren Auftraggeber gehörten ganz offensichtlich nicht dazu. Da auch kaum zuverlässige Messwerte zur Verfügung standen, weil die meisten Pegel ausgefallen waren, beruht das Hochwasserschutzkonzept für das Müglitztal fast ausschließlich auf kaum nachvollziehbaren Computersimulationen.

Schließlich ist anzumerken, dass für das Hochwasserschutzkonzept keine Strategische Um­welt­prüfung vorgenommen wurde. Diese war zwar von Seiten der Europäischen Union zu diesem Zeitpunkt längst verbindlich vorgeschrieben, die Umsetzung dieser europäischen Rechtsnorm aber vom Freistaat Sachsen immer wieder verzögert worden (wie bei vielen an­de­ren EU-Umweltrichtlinien ja auch). Nach europäischem Recht ist das Hochwasserschutz­konzept Müglitztal demzufolge als Planungsgrundlage für massive Eingriffe wie Hochwasser­rückhaltedämme unzulässig.

Ich fordere hiermit eine grundlegende Neufassung eines integrierten Hochwasserschutz­konzeptes für das Müglitztal (sowie für alle weiteren Täler im Ost-Erzgebirge), in dem der Schwerpunkt auf landschaftsangepassten Maßnahmen zur Abflussbremsung und Erosionsminimierung im Hochwasserentstehungsgebiet sowie auf die Sicherung maxi­mal möglicher Abflusskapazität in breiten, naturnahen Flussbetten gelegt wird.

2.2. Auch die für die Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschriebenen Varianten­untersuchungen bestätigen den Eindruck, dass der Bau des Bielataldammes von vornherein feststand. Eine echte Abwägung von unterschiedlichen Möglichkeiten zum Hochwasserschutz hat es nicht gegeben, stattdessen wurde nur dargelegt, warum ausgerechnet dieser Damm ge­baut werden soll. Dabei erscheinen die Fakten zurechtgeboten bis hin zur Aussage, der Biela­damm böte kein technisch-soziales Konfliktpotential(S. 8 UVS). Die Kosten für zwei klei­nere Dämme an Großer und Kleiner Biela wurden gar nicht erst berechnet. Dies hätte wegen des eingesparten Straßenbaus – sowie der zusätzlichen, dauerhaften Straßenunterhal­tungs­ko­sten – womöglich nicht ins Schema gepasst. Gänzlich unberücksichtigt blieb die Variante, im Oberlauf der Großen Biela (Riesengrund) mehrere kleine, teichartige Stauanla­gen zu schaffen. Auch oberhalb der Spülkippe (südlicher Begrenzungsdamm) bietet sich noch Raum für eine kleinere Wasserrückhaltung. Ich fordere, die Summenwirkung von allen, bautechnisch und aus Naturschutzgründen möglichen Kleinspeicheranlagen im Bielaeinzugsgebiet in die Variantenuntersuchung mit einzubeziehen.

2.3. Nicht nur als Anwohner und Freund der Natur des Ost-Erzgebirges, sondern auch als Steuerzahler erhebe ich Bedenken gegen das geplante Dammbauvorhaben. In einer Vorstudie wurden für verschiedene Standorte von Hochwasserrückhaltebecken die Kosten kalkuliert (dargestellt in Ordner 1, Heft 1, S. 25). Demnach wurden für das HRB Biela ursprünglich 12,2 Mio. Euro veranschlagt, was damals schon deut­lich teurer war als etwa ein Damm im Tal des Roten Wassers (mit 7,6 Mio. Euro kalkuliert). Tatsächlich aber wird nun von Baukosten für den Bieladamm von 31,4 Mio. Euro ausgegan­gen – eine Kostensteigerung auf 257 %! Damit ist die Vorauswahl kaum noch zu rechtferti­gen und muss neu ermittelt werden!

Davon abgesehen, sind die veranschlagten 31 Millionen mit Sicherheit noch nicht die End­sum­me, die das Projekt verschlingen wird. Allein die fälschliche Annahme der Planer, dass im Baufeld nicht mit Altbergbau zu rechnen ist, wird enorme Zusatzkosten verursachen.

Gänzlich unberücksichtigt bleiben die volkswirtschaftlichen Kosten eines – nicht auszu­schließenden – Dammbruches. Wird das Hochwasserrückhaltebecken versichert? Wenn ja, zu welchen Konditionen?

2.4. Bemerkenswert ist die den Unterlagen (versehentlich?) beigeheftete Stellungnahme des Referats 21 (Wassermenge) der Landstalsperrenverwaltung zu den „Hydrologischen Unter–suchungen zum HRB Bärenstein / Biela“ (Unterlage A.1.1.4.pdf). Diese beinhaltet reichlich Kritik an den Annahmen, die das beauftragte Planungsbüro der Dammplanung zugrunde ge–legt hat. Unter anderem steht darin: „Grundsätzlich wird ein wirklicher, diskussionsfähiger Steuervorschlag für das HRB Bärenstein vergebens gesucht“. Und weiter: „Eine Steuerung auf den Pegel Dohna, gekoppelt mit einer akzeptablen, sicheren Abflussprognose, ist aus heu­tiger Sicht der Wissenschaft nicht oder nur sehr ungenau möglich.“ Weiterhin: „Die Abfluss­welle mit dem höchsten Scheitel bringt nie die höchste Abflussfülle. Die im Text stehende Behauptung ist falsch.“ Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Planung des Bielataldam­mes sehr fragliche Berechnungsgrundlagen zugrundeliegen, da noch nicht einmal klar ist, wie der Hochwasserabfluss dann gesteuert werden soll. Wenn die Planer nicht einmal die hy­dro­logische Berechnung des technischen Hochwasserschutzes beherrschen, ist auch gegenüber allen anderen Planungsgrundlagen großes Misstrauen angebracht.

2.5. Das mit der Umweltverträglichkeitsstudie, der FFH-Verträglichkeitsstudie sowie dem Landschaftspflegerischen Begleitplan beauftragte Erfurter Planungsbüro offenbart immer wie­der seine eklatante Ortsunkundigkeit. Viele Umweltaspekte wurden nicht oder sehr ungenü­gend berücksichtigt. Ganz deutlich wird dies bei den Gewässerbelastungen der Kleinen Biela. Diese werden zwar konstatiert, aber nur vage dem „Altbergbau“ zugeschrieben. Ein Besuch der Zinnerz-Spülkippe hätte den Planern vielleicht Anhaltspunkte gegeben, wo die Ursachen dafür liegen. Neben den geogen bedingten, hier aufkonzentrierten Schwermetallen belasten Schadstoffe aus der Flotationstechnologie die Kleine Biela. Höchst problematisch sind sicher auch die in den 1990er Jahren auf der Spülkippe und im angrenzenden Steinbruch verkippten Bodenschlämme aus der Vorsperre Malter. Im Einstaufall werden diese Schadstoffe in der Landschaft verteilt und belasten Böden, Vegetation, Nahrungsketten. Laut UVS sei eine „Quantifizierung“ nicht möglich. Es wird allerdings nicht einmal der Versuch einer halbquantitativen Abschätzung unternommen und das Problem einfach einer nachfolgenden „Be­weissicherung“ überlassen. Dies ist in höchstem Maße unverantwortlich und ent­spricht nicht den Mindest-Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsstudie! (Was passiert, wenn das „Monitoring“ ergibt, dass das Problem größer ist als es im Vorfeld herunter­gespielt wurde? Wird dann der Damm wieder abgerissen?)

Keine Erwähnung finden die potentiellen Gefahren, die von der Bobbahn im Kohlgrund aus­gehen. Im Falle einer Havarie könnten dort große Mengen Ammoniak austreten. Es wäre schon schlimm genug, wenn diese Giftwolken das Bielatal hinabzögen, doch am Bielatal­damm würden sie sich stauen und höchst gefährliche Konzentrationen erreichen.

Insbesondere auch als Anwohner, der sehr viel in der Natur des Bielatales unterwegs ist und hier auch arbeiten muss, fordere ich, dass die Gefahren für Umwelt und Gesundheit in diesem ohnehin schon vorbelasteteten Gebiet gründlich analysiert werden!

2.6. Auch bei der Bewertung von Flora, Fauna und Biotopen zeigt sich, dass sich die Planer im Projektgebiet gar nicht auskennen und offenbar nur selten vor Ort waren. Der Zeitrahmen, der den beauftragten Kartierern/Biologen  zur Verfügung gestellt wurde, war der Schwere des Eingriffes in die Natur in keiner Weise angepasst (Dabei soll die fachliche Qualifikation der Biologen gar nicht in Zweifel gezogen werden – im Gegenteil, es ist erstaunlich, was die Kol­le­gen trotz der wahrscheinlich miserablen Arbeitsbedingungen noch so alles erfasst haben! Ich kenne die Kar­tierer übrigens nicht persönlich.)

Die Biotopkartierung erfolgte Ende August. Damit ist klar, dass eine Vielzahl von hier vor­kom­menden Pflanzen, darunter etliche seltene und geschützte Arten, nicht mehr kartiert wur­den. Dazu zählen auch die individuenstarken Orchideenbestände, für deren Pflege und Erhalt alljährlich rund einhundert Naturfreunde ins Bärensteiner Bielatal kommen. Ich bin einer der Organisatoren des „Heulagers“ und weiterer Naturschutzeinsätze im Bielatal, für die die Grüne Liga Osterzgebirge bereits den Sächsischen Umweltpreis sowie einen Förderpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt bekommen hat. Jeder Ortskundige hätte dies dem Pla­nungs­büro erzählen können. Stattdessen versteigen sich die „Björnsen Beratende Ingenieure“ in der UVS (S. 22) zu der Aussage: „Streng oder besonders geschützte Pflanzenarten wurden nicht registriert.“ Resultiert das nur aus Unkenntnis der Sachlage oder gar bewusster Irrefüh­rung? Auf alle Fälle ist dies Beleg dafür, dass das beauftragte Planungsbüro nicht in der Lage ist, die ökologischen Auswirkungen eines solchen Projektes sachgerecht zu werten!

Ich hatte übrigens im Jahre 2007 eine recht umfangreiche Dokumentation der vorkommenden, besonders schützenswerten Pflanzenvorkommen an das Planungsbüro geschickt (unentgelt­lich, aus eigenem Antrieb, ohne von dem Planungsbüro dafür eine Eingangsbestätigung, ge­schweige denn ein Dankeschön zu bekommen).

Ich fordere hiermit eine komplette Überarbeitung der Biotopkartierung mit Schwer­punkt auf einer umfassenden Dokumentation des Frühlingsaspektes!

2.7. Für die faunistischen Gutachten wurden die falschen Artengruppen ausgewählt. Obwohl der Damm in ein Waldgebiet gebaut wird und viele Hektar Wald dafür weichen müssen, wur­den bei den Wirbellosen nur Artengruppen erfasst (Tagfalter, Heuschrecken), die von dieser Waldvernichtung profitieren dürften! Sinnvoller wäre es gewesen, z.B. Ameisen, holzbewoh­nen­de Käfer und gehölzgebundene Nachtfalter zu untersuchen!

Auch mehrere Tierarten der FFH-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie wurden nicht oder nur ungenügend berücksichtigt. Besonders schwer wiegt die Ignoranz gegenüber der Uhu-Population des Müglitztales. Die Feststellung: „Für das FFH-Gebiet ‚Müglitztal’ liegen

keine Nachweise des Uhus vor“ ist schlichtweg falsch. Neben dem stabilen Brutvorkommen am Bärensteiner Rollefelsen hat sich in den letzten Wintern auch regelmäßig mindestens ein Uhu im Steinbruch Bielatal aufgehalten.

Auch hier gilt: Eine Konsultation mit ortsansässigen Naturkennern hätte die Kenntnisdefizite verringert. Aber das Planungsbüro hat darauf verzichtet, seit Jahren im Gebiet aktive Ornitho­logen, Herpetologen, Botaniker und praktische Naturschützer zu Rate zu ziehen (übrigens eben­sowenig wie die hier lebende Bevölkerung). Geschah dies aus Arroganz oder mit der Ab­sicht, nur ja keine Informationen aufnehmen zu müssen, die dem Projekt hinderlich werden könnten?

Ich fordere die Überarbeitung der faunistischen Gutachten unter Einbeziehung von Gebietskennern sowie die Untersuchung von Artengruppen, die durch den Dammbau besonders bedroht sein würden.

3. Der Bau des Bielataldammes sowie der geplanten Umgehungsstraße werden einen schwerwiegenden Eingriff in den wertvollen, jedoch sehr sensiblen Naturraum dar­stellen, der nicht kompensiert werden kann.

Abgesehen von meiner allgemeinen Besorgnis um den Zustand der Natur im Ost-Erzgebirge verdiene ich hier als freiberuflicher Unternehmer einen Teil des Lebensunterhaltes meiner Familie mit naturkundlichen Wanderführungen und Umweltbildungsveranstaltungen für Kin­der wie für Erwachsene. Ein Hochwasserrückhaltebecken mit über 30 Meter hohem Damm bringt nicht nur schlimme Landschaftszerstörung mit sich, sondern beeinträchtigt auch die Grundlage meiner wirtschaftlichen Aktivitäten. Darüber hinaus engagiere ich mich in meiner Freizeit für die Natur des Bielatales und bin außerdem als ehrenamtlicher NATURA-2000-Schutzgebiets­betreuer mitverantwortlich für die „Erhaltung eines guten ökologischen Zustan­des“ des FFH-Gebietes Müglitztal. Auch aus diesen Gründen lehne ich den Bau des Bielataldam­mes ganz entschieden ab:

3.1. Durch den Bau des Dammes und der in diesem Zusammenhang mitgeplanten neuen Stra­ße wird in erheblichem Maße das FFH-Gebiet Müglitztal beeinträchtigt. Dies betrifft die Ver­nich­tung von FFH-Lebensraumtypen, insbesondere des prioritär zu schützenden Erlen-Bach­aue­waldes sowie des Baches selbst mitsamt seiner Lebensgemeinschaften. Die vorge­schrie­­be­ne Kohärenz zwischen Müglitztal und dem Seitental der Biela wird vollständig und nach­haltig zerstört. Da hilft auch kein tageslichtabhängig beleuchteter Tunnel etwas, dessen postulierte Wirkung für die Ziel-Tierarten eher der Hoffnung der Planer als tatsächlicher Sachkenntnis entspringt.

Neben der direkten Zerstörung durch das Bauwerk und das Baugeschehen sind weitere gra­vierende Schäden im NATURA-2000-Gebiet durch den Einstau zu befürchten. Bei 10 Tagen Überstauung ist mit ziemlicher Gewissheit mit „erheblichen“ negativen Auswirkungen zu rechnen – Sauerstoffmangel in der Vegetation, Schadstoffbelastung der Böden ausgehend von der Kleinen Biela, Entwicklungsimpuls für Neophyten, insbesondere Drüsiges Springkraut und Staudenknöteriche (letztere sind nicht einfach durch frühe Mahd in den Griff zu bekom­men, wie die Planer mehrfach suggerieren – vermutlich haben die das selbst noch nie pro­biert!).

Große Schäden wird voraussichtlich auch der vorgesehene Probestau verursachen. Nach den Planungsunterlagen soll dieser im Winterhalbjahr stattfinden und abgebrochen werden, wenn das Stauziel inner­halb von 10 Tagen nicht erreicht werden kann. Da die Starkniederschlags­ereignisse bei uns ja fast aus­schließlich im Hochsommer passieren, ist mit diesem Fall zu rechnen. Wie oft im Win­ter soll dann der Probestauversuch wiederholt werden, und wie lange wird dann das Bie­latal insgesamt unter Wasser stehen? Hier wäre eine verbindliche Höchst­zahl an Stautagen pro Jahr das Mindeste gewesen, was man im Interesse der sensiblen Natur erwarten sollte.

3.2. Sehr bedenklich wird sich der Eingriff auf die Laichgewässer von Großer und Kleiner Biela auswirken, die bei weitem nicht ausreichend analysiert wurden. Zum einen betrifft dies das FND „Teich an der Großen Biela“, der im Vollstau des HRB mit überflutet werden soll. Hier erwähnt die Planung eine „entsprechende Bauwerksertüchtigung“ (S. 54 UVS), ohne auf Details einzugehen. Wie soll diese Bauwerksertüchtigung aussehen, wann soll sie erfolgen, wer wird das bezahlen? Gibt es dazu verbindliche Planungen, die den damit verbundenen (erneuten) Eingriff in das FND bilanzieren?

Von den Planern kaum berücksichtigt wurden die „ehem. Teiche im Tal der Kleinen Biela“, also das frühere (Natur-)Schwimmbad von Bärenstein. Die bis auf kleine, temporäre Pfützen völlig verlandeten Mulden wurden nach 2002 von freiwilligen Helfern der Grünen Liga Ost­erz­­gebirge in extrem mühevoller Handarbeit wieder zu nutzbaren Laichgewässern vertieft. Ich selbst habe hier viele Stunden mitgeschachtet, damit sich nun wieder alljährlich mehrere hun­dert (bis 1000?) Erdkröten und zahlreiche Grasfrösche paaren können. Diese stellen übrigens auch eine wichtige Futtergrundlage für die Schwarzstörche dar, die auf den Auewiesen der Biela eine ihrer wichtigsten Nahrungsflächen haben. Ein Horstplatz befindet sich vermutlich im benachbarten Schilfbachtal – insofern würde nicht nur der Damm, sondern insbesondere auch die neue Straße den Habitatverbund (die „Kohärenz“ im Sinne von NATURA 2000) erheblich beeinträchtigen.

Anders als in den Planungsunterlagen dargestellt, gehört auch die Bielaaue am Standort des geplanten Dammbauwerkes und unterhalb zum Lebensraum von Grasfrosch und Erdkröte, die sich hier in Bachauskolkungen fortzupflanzen versuchen. Beweis für deren Anwesenheit sind im Frühjahr immer etliche überfahrene Exemplare auf der Bielatalstraße.

Bei dem Waldbestand in der Bachaue handelt es sich ja auch nicht um einen reinen Fichten­forst, wie fälschlicherweise geschrieben, sondern um einen potentiellen Schwarzerlen-Bach­auewald. Auch wenn derzeit außerhalb der Ufergalerie nur wenige Erlen stehen, finden sich hier viele naturnahe, für Amphibien geeignete Strukturen.

Ich fordere hiermit, den Damm nicht im FFH-Gebiet Müglitztal zu errichten. Wenn dies nicht durchsetzbar sein sollte, dann muss wenigstens die Größe (Breite) des Dammes deutlich reduziert werden. Wie auf S. 40 des Faunistischen Gutachtens richtig erkannt wur­de: „Nach Schwevers et al. 2004 sind Durchlässe von mehr als 50 m Länge, unabhängig von der Qualität ihrer Sohlenbeschaffenheit, nicht mehr uneingeschränkt durchwander­bar.“ Geringere Dammhöhe würde auch geringere Dammbreite bedeuten. Anstatt eines „ta­ges­lichtabhängig beleuchteten Tunnels“ könnten dann Bach und Straße im Einschnitt geführt und damit die Eingriffe deutlich vermindert werden. (Wie schon erwähnt: als Ausgleich für die auf Dammbauwerke fixierten Hochwasserverant­wort­lichen des Freistaates sollten stattdes­sen im Oberlauf der Großen Biela sowie oberhalb der Spülkippe noch kleinere Rückhalteanla­gen in Betracht gezogen werden.)

3.3. Kaum weniger schlimm als die Zerstörungen durch den Damm werden die durch den Straßenneubau sein. Bis jetzt ist das Bielatal außerhalb der Arbeitszeit des Steinbruches, also am Wochenende, im Winter und nach Feierabend, eine faktisch „verkehrsberuhigte Zone“ – was vor allem auch den sehr engen Straßenverhältnissen zu verdanken ist. Bereits die illegale Straßen­verbreiterung im Naturschutzgebiet Weicholdswald (unterhalb Hirschsprung) nach dem Hoch­wasser 2002 hat zu einer deutlichen Zunahme des Verkehrs mit entsprechenden „Kollateral­schäden“ (z.B. überfahrener Baummarder) geführt. Weil das Bielatal von vielen Tierarten auch als Migrationskorridor zwischen Müglitztal und Weicholdswald (bzw. im weiteren Zusammenhang: zwischen Elbtalgebiet und Erzgebirge) genutzt wird, muss alles vermieden werden, was hier zu einer Verkehrszunahme führen kann. Gerade aber die neue, sechs + zwei Meter breite Straße wird in beträchtlichem Maße Freizeitverkehr induzieren. Besonders PS-starke Motorradfahrer lassen sich in großer Zahl von neuen, kurvenreichen Pisten anziehen. Einen Eindruck davon kann sich die Planfest­stellungsbehörde gern zu Pfing­sten (oder an einem beliebigen anderen Frühlingswochenende) in Lauenstein verschaf­fen. Auch dort hatten die Naturschutzvereine vehement vor den Folge­wirkungen eines solchen „Liebenauer Brenners“ gewarnt. Damals glaubte die Planfeststellungs­behörde aber leider den Planern, für die natürlich eine Verkehrszunahme infolge Straßenbaus völlig ausgeschlossen war.

Dass der Straßenneubau mit 2,4 ha Neuversiegelung einhergehen wird, wirft ein bezeichnen­des Licht auf die im Freistaat Sachsen herrschende Hochwasserschutzphilosophie („Wenn wir den Regen hinter großen Dämmen zurückhalten, können wir uns in den Tälern alle  hochwas­serrelevanten Zerstörungen leisten…“).

Die neue Straße wird zu einem viel stärkeren Verbrauch von Tausalzen – sicher noch ein Mehr­faches der gegenwärtigen winterlichen Straßenpökelungen – führen. Diese Tausalze fließen in die Biela und werden dort zur weiteren Beeinträchtigung der Gewässergüte führen. Und dies wird wiederum eine Schädigung der Fauna nach sich ziehen. Beispielsweise reagie­ren Feuersalamanderlarven sehr empfindlich auf Tausalzbelastungen. Anders als in den Pla­nungsunterlagen geschrieben, gibt es im Tal der Großen Biela noch eine kleine Population von Feuersalamandern (der Größe nach allerdings recht alte Tiere – umso wichtiger ist es, keine weiteren Lebensraumverschlechterungen zuzulassen.

Auch aus Naturschutzgründen fordere ich, auf den geplanten Straßenneubau unbedingt zu verzichten! Sollte es nicht gelingen, den Damm selbst zu verhindern, so muß die Straße im Tal durch den Damm hindurchgeführt werden (wie im Pöbeltal)!

Die von den Planern ins Feld geführten Mehrkosten könnten durch eine deutliche Verkleine­rung des Dammes kompensiert werden.

3.3. Geradezu grotesk mutet über weite Passagen das Ausgleichskonzept der Planer an, mit denen die ökologischen Schäden kompensiert werden sollen. Wie bereits erwähnt, werden nur wenige FFH-relevante Tiere den beleuchteten, 135 Meter langen Tunnel als Wanderkorridor annehmen. Da sich oberhalb des Dammes insbesondere in den Nacht- und frühen Morgen­stun­den – der Hauptaktivitätszeit vieler Arten – oft Kaltluft stauen wird, kommt es im Tunnel selbst zu starken Kaltluftströmen. Wechselwarme Amphibien meiden in jedem Fall kalte Zug­luft, und auch die meisten anderen Tierarten werden sich davon wohl kaum angezogen fühlen, den Damm zu unterqueren. Und dass Wasseramseln oder Eisvögel einen solchen langen Tun­nel durchfliegen werden, das glauben die Planer doch hoffentlich selbst nicht. Man bekommt den Eindruck, dass ihnen das Absurdeste nicht absurd genug war, um das riesige Hochwasser­rückhaltebecken irgendwie als FFH-kompatibel zu­rechtzuargumentieren.

3.4. Bei mehreren Maßnahmen behaupten die Planer, die Grüne Liga würde „Spenderflächen“ für artenreiches Wiesensaatgut bereitstellen. Bisher wurde mit der Grünen Liga Osterzgebirge noch nicht darüber gesprochen (abgesehen von einer vagen In-Aussicht-Stellung von mir wäh­rend des Scoping-Termins vor drei Jahren). Es gab seither keinerlei Anfragen zur Menge und Qualität des zur Verfügung stehenden Mähgutes. Auch dazu hielten es die Planer nicht für nötig, mit den Menschen der Region zu sprechen. Es ist also keineswegs gesichert, dass für die Maßnahmen tatsächlich das erforderliche regionale Saatgut zur Verfügung stehen wird – bisher ist das eher ein Wunsch der Planer als eine verlässliche Planungsgrundlage.

Samenreiches Mähgut von „Trocken- und Halbtrockenrasen“ für die Dammbegrünung kann die Grüne Liga Osterzgebirge mit Sicherheit nicht liefern, weil es im Ost-Erzgebirge natür­licherweise gar keine Trockenrasen gibt! Auch als „Halbtrockenrasen“ mag man allenfalls die magersten und am meisten wärmebegünstigten Ausbildungsformen der Pechnelken-Gesell­schaft bezeichnen, von denen es im unteren Müglitztal noch Fragmente gibt. Unter den klima­tischen Bedingungen des Bielatales ist die Anlage eines Trockenrasens natürlich ein völlig ab­surdes Planungsziel! Die nächsten, echten Halbtrockenrasen (Fiederzwenken- oder Tres­pen-Halbtrockenrasen) finden sich fragmentarisch im Elbtal bzw. größerflächig im Böh­mi­schen Mittelgebirge. Oder eben im Thüringer Becken – man hat den Eindruck, dass die Erfur­ter Macher des LBP überhaupt keine Ahnung von der Natur des Ost-Erzgebirges haben.

Wenn alle vorgesehenen Maßnahmen noch so unklar sind, dann handelt es sich bei dem „LBP“ allenfalls um eine Vorstudie. Der Planfeststellungsbeschluss kann erst erfolgen, wenn der LBP verbindliche Festlegungen enthält!

3.5. Gleichermaßen künden die Pflanzvorschläge des Planungsbüros nicht gerade von guten Kenntnissen der regionalen Vegetation und Flora, sondern scheinen eher einem „Schema F“ aus dem Thüringer Becken zu entstammen. Wärmeliebende Arten wie Flatter-Ulme, Feld-Ulme, Feld-Ahorn, Blutroter Hartriegel sind im Oberen Müglitztal nicht zu Hause, und auch die natürlichen Vorkommen der Hainbuche enden in 400 Metern Höhenlage.

Anstatt eine solche Florenverfälschung herbeizuführen, müssen die pflanzenden Gehölze zwin­gend autochthoner Herkunft sein! Dies steht zwar auch so in den Maßnahmeblät­tern, doch müssen die Planer im Vorfeld auch schon sicherstellen, dass zur Pflanzung dann auch tatsächlich gebietsheimisches Pflanzgut verfügbar ist! Bislang gibt es in der Region (fast) keine autochthonen Sträucher zu kaufen.

In diesem Sinne sind die Ausführungen auf S. 78 der UVS interessant: „Die konzipierten Maßnahmen, die im LBP festgelegt werden, sind geeignet, die unvermeidlichen Beeinträch­tigungen funktional sowie zeitlich der Baumaßnahme vorlaufend zu kompensieren und somit die Kohärenz zu sichern.“ Übersetzt kann das ja nur bedeuten, dass mit der Baumaß­nah­me erst begonnen werden kann, wenn die neu zu pflanzenden Bäume eine Mindestgröße und die Pflanzungen eine Mindest-Biotopqualität erreicht haben.

3.6. Entschieden abgelehnt werden müssen die geplanten Standorte der Treibholzsperren. Schon im Falle eines geringfügig erhöhten Wasserabflusses ist mit deren Verstopfung und dem Ausufern der beiden Bielas zu rechnen. Das zieht die Überspülung von wertvollen Lebensräumen nach sich, die mit (überwiegend freiwilligen) Naturschutzkräften gepflegt werden (FND Orchideenwiese Bielatal, Biotopkomplex Berg- und Feuchtwiesen im Tal der kleinen Biela).

Ein Umfluten der Treibholzsperre an der Großen Biela würde größere Mengen Geröll und Treibholz auf die vom Förderverein für die Natur des Osterzgebirge betreute FND-Wiese spülen und zumindest die Pflege des individuenreichen Orchideenhabitats erheblich erschweren. Weiterhin ist eine Unterspülung der angrenzenden Altlastenverdachtsfläche nicht auszuschließen, wodurch Schadstoffe auf das Flächennaturdenkmal gelangen könnten. Und schließlich befindet sich unterhalb der Brücke die Ansaugstelle für das Wasser des Feuerlöschteiches hinter dem Gebäudekomplex Bielatalstraße 28 (hier auch mein Büro).

Eine Treibholzsperre an der Kleinen Biela zwischen den beiden Wanderwegbrücken wiede­rum stellt eine Gefährdung des Grundstückes Bielatalstraße 25 dar, wo meine Familie und ich wohnen. Betroffen wäre auch unser privater Garten, der unter anderem auch zur Anzucht von autochthonen Gehölzen für Naturschutzprojekte genutzt wird. Unter anderem wurden im an­grenzenden Fichtenforst junge, autochthone Weißtannen gepflanzt, die eine Überspülung noch nicht vertragen dürften.

Ein Überfluten der unterhalb angrenzenden, von freiwilligen Helfern gepflegten Nasswiesen („Mädesüßwiese“) muss unbedingt auch wegen des hier befindlichen Hausbrunnens vermie­den werden, von dem aus die komplette Trinkwasserversorgung der Bewohner von Bielatal­straße 25 und 28 erfolgt. Wie bereits erwähnt, ist die Kleine Biela stark schadstoffbelastet.

Besonders schlimm würde sich das Brechen einer Verklausung an der Treibholzsperre der Kleinen Biela auswirken. Dann wäre höchstwahrscheinlich auch unsere Wohnung in der Bielatalstraße 25 gefährdet.

Ich fordere, dass die Treibholzsperre allenfalls unterhalb des „Biotopkomplexes an der Kleinen Biela“ errichtet wird, am besten unterhalb des ehemaligen Bades, wo sich bis zum Hochwasser 2002 eine Brücke mit Wanderweg befand.

4. Eine Abriegelung des Bielatales durch einen Hochwasserdamm sowie der durch den Straßenneubau induzierte Verkehr werden die Lebensqualität von mir, meiner Familie und unseren zahlreichen Gästen stark beeinträchtigen.

Wir sind vor 15 Jahren wegen der hier besonders vielgestaltigen und artenreichen Natur ins Bielatal gezogen, wo wir uns seither auch für den Erhalt dieser Artenvielfalt engagieren.

4.1. Seit 1996 organisieren meine Frau und ich im Bielatal alljährlich das „Heulager“ (zwei­ein­halb Wochen im Juli) sowie mehrere Wochenend-Naturschutzeinsätze. Diese werden von vielen Naturfreunden aus Nah und Fern besucht, viele unserer Freunde und Heuhelfer kom­men aus Dresden oder noch weiter entfernten Städten. Fast alle reisen mit der Müglitztalbahn an und laufen vom Bahnhof Bärenstein zu uns oder kommen mit dem Fahrrad. Darunter sind auch in zunehmenden Maße Familien mit kleinen Kindern. Eine halbe Stunde weitgehend ebene, nur etwa 200 Meter etwas stärker ansteigende, wenig befahrene Straße sind für viele das Maxi­mum, was sie an Anmarschweg auf sich nehmen können. Durch eine neue, längere, stei­lere und wesentlich stärker frequentierte Straße würde die Erreichbarkeit des Bielatales für unsere Unterstützer deutlich abnehmen. Es ist zu befürchten, dass wir dann mit weniger Hel­fern versuchen müssten, die Artenvielfalt zu erhalten – was eine nicht zu bewältigende Mehr­belastung für mich und meine Familie bedeuten würde. Da aufwendige Biotoppflege heute ganz und gar nicht mehr kostendeckend gefördert wird, könnten wir das natürlich nicht mit gewerbsmäßigen Arbeitskräften ausgleichen. Das Bielatal würde biologisch (und ästhetisch!) verarmen, was wiederum den Anreiz weiter verminderte, hier als freiwilliger Helfer aktiv zu werden.

Zusätzlich ist mit stark steigender Wochenendverlärmung durch Freizeitverkehr zu rech­nen, der durch die neue, breite, kurvenreiche Straße angezogen wird (genauso, wie dies in Lauen­stein geschehen ist). An Erholung wird unter solchen Umständen kaum noch zu denken sein.

Im Interesse der weitgehend von ehrenamtlichen Helfern gepflegten Arten- und Biotopvielfalt im Umkreis um die „Biotoppflegebasis Bielatal bei Bärenstein“ ist alles zu unterlassen, was die Attraktivität des Tales für freiwillige Naturschützer beeinträchtigen könnte. Ich fordere deshalb auch aus diesem Grund, Hochwasserschutzmaßnahmen im Bielatal auf ein Minimum zu begrenzen und von jeglichen Straßenneubauten unbedingt abzusehen!

4.2.  Die Abschneidung des Bielatales durch einen überdimensionierten Hochwasserdamm würde uns auch ganz persönlich vor gravierende Probleme stellen. Wir sind in unserer Mobili­tät in hohem Maße auf öffentliche Verkehrsmittel und Fahrrad angewiesen. Ich selbst lege im Jahr beruflich und privat ca. 3000 Kilometer Radstrecke in unserer Region zurück, wohlge­merkt als Fortbewegungsart des Alltags, nicht als Freizeitsport. Eine Verlängerung des Weges zum Bahnhof Bärenstein würde meinen Zeitfonds zusätzlich belasten, von den körperlichen Anstrengungen auf der neuen Steigung und den Gesundheitsgefahren durch den induzierten Motorrad- und Kfz-Verkehr ganz zu schweigen. Im Winterhalbjahr, wenn ich meist zu Fuß zum Bahnhof und zurück laufe, dürfte der zeitliche Mehraufwand mindestens 50 % betragen. Dies ist dann kaum noch machbar. Doch ein zweites Auto können wir uns nicht leisten.

Meine Frau muss unseren Kleinwagen benutzen. Wie viele andere Anlieger des Bielatales be­fürchten wir, dass sich die winterlichen Straßenverhältnisse auf der neuen Straße gegenüber dem Istzustand der Talstraße deutlich verschlechtern werden. Zum einen sind auf der Feile Schneeverwehungen viel eher an der Tagesordnung als im geschützten Bielatal. Noch gefähr­li­cher aber wird sich der morgendliche Kaltluftstau vor dem Bielataldamm auswirken. Insbe­sondere auf der geplanten Brücke über die Große Biela (die übrigens ebenfalls ein sehr häss­licher Fremdkörper würde) ist mit reichlich Glatteis zu rechnen. Wenn meine Frau früh die Strecke benutzt, ist in der Regel noch kein Winterdienst unterwegs.

4.3. Am schlimmsten aber wäre eine längere, steilere und von schnelleren, zahlreicheren Kraft­fahrzeugen frequentierte Straße für unsere Kinder. Weil im Bielatal kein Schulbus fährt, müssen wir sie entweder mit dem Auto zum Bahnhof bringen (von wo aus sie mit dem Zug zum Gymnasium Altenberg fahren). Oder aber, weil dies nicht immer möglich ist (wie gesagt, wie wollen und können uns kein zweites Auto leisten), fahren sie mit dem Fahrrad bis zur Müglitztalbahn. Im Sommerhalbjahr ist das sehr oft der Fall. Eine deutlich verlängerte Fahrt­strecke mit Steigung dazwischen ist den Kindern früh kaum zuzumuten.

Vor allem jedoch ist dies mit einer erheblichen Gefährdung der Kinder verbunden. Im Gegen­satz zur engen Talstraße mit Ausweichstellen und Zwangswartepunkt auf der Talsohle würde auf einer neu gebauten, breiten Straße nicht nur mehr, sondern vor allem schnellerer Verkehr rollen. Ebenso kritisch ist die vorgesehene Anbindung der geplanten Bielatal-/Feilenstraße an die Müglitztalstraße zu bewerten. Da darf keinem Radfahrer die Bremse versagen! Aus die­sem Grunde werden wir unseren Kindern dann nicht mehr erlauben, mit dem Fahrrad zum Bahnhof zu fahren.

Auch aus diesen ganz persönlichen Erwägungen fordere ich Sie auf, den Straßenneubau zu unterlassen und stattdessen alles zu unternehmen, damit die Talstraße in ihrer beste­henden Form erhalten werden kann. Andernfalls erwarte ich von Ihnen eine praktikable Lösung, wie unsere Kinder in Zukunft ihrer Schulpflicht nachkommen können.

Zusammenfassung:

Ich fordere mit dieser Einwendung:

  • auf den Bau des Bielatal-Dammes zu verzichten und stattdessen konsequent Maßnahmen eines naturverträglichen, landschaftsangepassten Hochwasserschutzes umzusetzen;
  • die völlig unzureichenden Planungsunterlagen komplett zu überarbeiten, einschließlich des Hochwasserschutzkonzeptes Müglitz, und damit Planungsbüros zu beauftragen, die der Auf­gabe fachlich gewachsen sind, sich in der Region auskennen und sich nicht den Kon­tak­ten mit der Bevölkerung verweigern;
  • wenn der Bau dennoch unumgänglich sein sollte, das Hochwasserrückhaltebecken Biela viel kleiner zu errichten und dafür besser mit mehreren dezentralen Maßnahmen zu ergänzen;
  • auf die Neutrassierung einer Umgehungsstraße unbedingt zu verzichten und stattdessen die bestehende Bielatalstraße durch den (möglichst viel kleineren) Damm hindurchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen, Jens Weber