Natur im Osterzgebirge

Wir sind drin!

Atomare Endlager Ost-Erzgebirge?Am Montag, dem 28. September 2020 wurde durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) der Zwischenbericht Teilgebiete veröffnetlicht. Dieser listet alle Gebiete auf, in denen nach den bislang vorliegenden Daten eine Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen unterirdisch möglich sein könnte. Untersucht wurden Salzstöcke, Ton- und kristalline Formationen. Insgesamt sind es wohl 54 Prozent des Bundesgebietes, die in diesem ersten Abschnitt der Suche nach einem Endlager für die Hinterlassenschaften der AKWs weiter betrachtet werden. Das Ost-Erzgebirge ist davon großflächig betroffen. Das hatten wir befürchtet.

Das identifizierte Teilgebiet trägt den wenig poetischen Namen 194_00IG_K_g_SO und ist über 32000 km² groß – es reicht bis Baden-Würtemberg. Im Zwischenbericht Teilgebiete ist das auf den Seiten 162 bis 164 zu finden. Das bedeutet noch nicht, dass das deutsche Endlager ins Ost-Erzgebirge kommt  – aber es kann auch nicht ausgeschlossen werden.

Karte des Teilgebiets im Ost-Erzgebirge

Versuche der genauen Lokalisierung des Teilgebiets im Ost-Erzgebirge. Kartenbasis Teilgebiet: Bundesgesellschaft für Endlagerung, Hintergrundkarte Openstreetmap.org
Beide Karten lassen sich nicht komplett in Übereinstimmung bringen – daher gibt es im Detail Abweichungen

Und heißt es: Aufmerksam sein und sich einbringen. Das Suchverfahren ist vergleichsweise partizipativ angelegt. Da scheint der Gesetzgeber etwas aus dem ersten Versuch eines Endlagers in Gorleben gelenrt zu haben.  Im nächsten Schritt gibt es eine Fachkonferenz Teilgebiete, deren Auftakt am 17./18.10. in Kassel ist. Zu dieser Konferenz kann man sich noch bis 6.10. 2020 anmelden, die 250 Teilnahmeplätze werden verlost, eine Online-Teilnahme ist möglich – hier ist die Anmeldefrist der 16.10.2020. Weitere Veranstaltungen sind dann im kommenden Jahr.

Aufmerksamkeit braucht auch der ganze sich noch über viele Jahre andauernde Suchprozess. Bei allen partizipativen Elementen besteht die Gefahr, dass er durch Vorgaben der Ämter in eine gewünschte Richtung gelenkt wird. Hauptkritikpunkt aber ist, dass das Ergebnis des langen teilpartizpativen Prozesses am Ende vom Bundestag bestätigt werden muss. Der ist aber überhaupt nicht an diese Vorgaben gebunden und kann ganz anders entscheiden.

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