Überblick über das Bauvorhaben Bielataldamm:
- ca. 800 m oberhalb der Bielamündung in die Müglitz, 100 – 300 m unterhalb des Zusammenflusses von Kleiner und Großer Biela
- Steinschüttdamm mit Asphaltbetondichtung drin, 33 m hoch, 280.000 Kubikmeter
- Kronenlänge 205 m, Dammfußbreite 153 m
- überstaute Fläche bei Vollstau: 21,75 ha (im Tal der Kleinen Biela bis an den untersten Zipfel der Heulager-Wiesen, im Tal der Großen Biela bis über den FND-Teich)
- Gewässerdurchlass: Tunnel von 135 m Länge, 4,50 m Höhe und 6 m Breite, tageslichtabhängig beleuchtet (um Fischen und Fischottern das Durchwandern zu ermöglichen)
- Betriebsgebäude an der Dammkronenzufahrt
- neuer Steinbruch („Seitenentnahme“) am Wanderweg Bielatal – Bärenstein, 3,35 ha, 100 – 400 m von Dammbaustelle entfernt
- neue Umgehungsstraße über den linken (westlichen) Talhang: 1,22 km lang, 8 m breit
- je eine Treibholzsperre an der Großen Biela (vor der Brücke an der FND-Wiese) und der Kleinen Biela (vor der Brücke oberhalb der Heulagerwiesen, ehem. Melkhütte)
Die Landestalsperrenverwaltung hat auf einer eigenen Internetseite weitere Informationen zur Verfügung gestellt: www.hrb-baerenstein-biela.de
Der Zeitplan:
öffentliche Auslegung: Vom 16. Februar bis 15. März besteht für jedermann die Möglichkeit, sich die Planungsunterlagen in den Rathäusern von Altenberg und Glashütte während der Öffnungszeiten anzuschauen. Im Rathaus Altenberg ist dies im Zimmer 41 zu folgenden Zeiten möglich: Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr, Mo + Do 13.00 – 16.00 Uhr, Di 13.00 – 18.00 Uhr, Mi 13.00 – 15.00 Uhr
- Einwendungsfrist: Dann kann jeder, der sich in irgendeiner Weise vom Vorhaben betroffen fühlt (und sei es, daß man gern im Gebiet spazieren geht), seine Argumente gegen das Vorhaben in eine „Einwendung“ schreiben und bis spätestens 28. März an die Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden schicken. Danach eintreffende Briefe werden von der Behörde nicht mehr berücksichtigt.
- Erörterungstermin: Voraussichtlich im Sommer (oder später, wenn viele Leute eine Einwendung schreiben) wird es dann einen öffentlichen „Erörterungstermin“ geben. Dort kann man seine Argumente noch einmal vorbringen und von den Planern Rechenschaft fordern.
- Planfeststellungsbeschluß: Anschließend erstellt die Landesdirektion (als formell unabhängige) Behöder den Planfeststellungsbeschluß. Als Zeitziel steht dafür der Herbst 2010, was sich aber bei vielen Einwendungen auch deutlich verzögern kann.
- Fällarbeiten: Die erforderlichen Baumrodungen müssen in der Zeit zwischen 30. September und 1. März stattfinden. Dies könnte auch schon im nächsten Winter passieren, evtl. auch vor dem Planfeststellungsbeschluß (so war es in Glashütte).
- geplanter Baubeginn: Die Landestalsperrenverwaltung will ab Frühjahr 2011 mit Bauen anfangen.
- Bis Frühjahr 2012 soll unter anderem die neue Straße fertiggestellt sein.
- Bis Herbst 2013 ist die Fertigstellung des Dammes geplant.
- Bis Sommer 2014 will die LTV den Bau abgeschlossen haben.
Dieser Zeitplan steht natürlich unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsgelder. Und wenn viele Leute Einwendungen gegen die sehr mangelhafte Planungsgrundlage vorbringen, kann sich auch die Landesdirektion gezwungen sehen, vor Erteilung des Planfeststellungsverfahrens noch ein paar zeitraubende Überarbeitungen zu fordern.