Natur im Osterzgebirge

Baumvernichtung

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“Verkehrssicherung” im Wald

Sachsenforst hat Angst. Vor allem Angst davor, Ärger zu bekommen. Teuren Ärger mit Gerichten, wenn Äste von Bäumen fallen und Waldbesucher bzw. deren Hab und Gut dabei zu Schaden kommt.

Und deswegen werden, im Namen der “Verkehrssicherungspflicht” immer wieder kleinere und größere Fällungen von wertvollen, alten Bäumen vorgenommen. 2007/2008 mussten rund 500 z.T. sehr stattliche Exemplare deswegen im Rabenauer Grund ihr Leben lassen.Eine Bürgerinitiative lehnte sich dagegen auf – umsonst.

Nun, im Herbst/Winter 2011, droht die Fällung von reichlich 100 Bäumen an der Dippoldiswalder Birkenleite. Weitere Informationen dazu finden sich in der Dippser StattZeitung.

Pressemitteilung der Grünen Liga Osterzgebirge:

Baumfällungen Birkenleite

Als vor drei Jahren im Rabenauer Grund mehrere hundert Bäume gefällt wurden, gab es einen Aufschrei der Entrüstung unter Naturfreunden – und schwere Schäden in diesem wertvollen Schutzgebiet. Der Staatsforst hatte gemeint, zu dieser Maßnahme gesetzlich gezwungen zu sein, um keinen (teuren) Ärger wegen vermeintlich vernachlässigter “Verkehrssicherungspflicht” am Wanderweg und an der Kleinbahnstrecke zu bekommen. Diverse Gerichtsurteile anderswo in Deutschland hatten die Förster zu ihrer Übervorsicht verleitet.

Inzwischen hat sich die Rechtsprechung deutlich in Richtung “pro Baum” entwickelt. Auch im 2009 überarbeiteten Sächsischen Waldgesetz steht in §11: “Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr.”. Noch eindeutiger setzt das Bundeswaldgesetz (§14) hinzu: “Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.” Verkehrssicherungsbedingte Biotopbaumvernichtungen wie im Rabenauer Grund sollten fortan der Vergangenheit angehören. Dachten die Naturschützer.

Nun also dasselbe Drama noch einmal, diesmal an der Dippser Birkenleite. Dabei dürfte es eigentlich ausreichen, wenn hier das Fußweg-Verkehrszeichen entfernt und durch ein Schild “Waldweg – Befahren verboten!” ersetzt würde, evtl. noch ergänzt um den Hinweis “Betreten auf eigene Gefahr”. Durch die bisherige Markierung gilt der Weg als Verkehrsfläche, und da treffen dann tatsächlich schärfere Verkehrssicherungsanforderungen zu als an Waldwegen.

Also: Formal ließen sich Stadt und Sachsenforst relativ leicht von ihrer Pflicht entbinden, das Herabfallen von Ästen auf den Birkenleitenweg zu verhindern.

Gefragt sind jetzt die Dippoldiswalder Bürger, was ihnen wichtiger ist: eine komplett risikofreie Flanierpromenade – oder das Erlebnis von Natur am Rande der Stadt. Zur Natur gehören nun einmal auch alte Bäume (wobei 100 Jahre ja eigentlich noch gar kein Alter ist für die meisten heimischen Baumarten). Nistkästen als Ausgleichsmaßnahme mögen gut gemeint sein, aber damit können doch die vielen wichtigen Funktionen großer Bäume nicht ersetzt werden! Und schon jetzt ist in der Dippser Umgebung alter, strukturreicher Wald eher Mangelware. Wie auch an vielen anderen Orten unserer Region.

Mit dem Verlust der Birkenleitenbäume würde die Natur um Dippoldiswalde ein erhebliches Stück ärmer, für Wanderer wie für Wildtiere. Und dies im internationalen “Jahr der Wälder”!

Jens Weber.

 

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