„Mein Nachbar hat einen Baum gefällt, der war noch gesund! Ihr seid doch die Grünen, kümmert euch mal drum!“ Solche und ähnliche Anrufe kommen nicht selten bei der Grünen Liga Osterzgebirge an, und vermutlich bei etlichen anderen „grünen“ Akteuren ebenfalls. Dies zeigt, wie schwer durchschaubar die Strukturen und Aufgabenverteilungen im Umweltbereich für den Laien sind.
Zuständig für die Einhaltung von Umweltgesetzen und -verordnungen sind zunächst die
Ihnen obliegen darüber hinaus u.a. auch die Messung und Erfassung von Umweltparametern, die Erarbeitung von raumbedeutsamen Planungen (z.B. Landesentwicklungplan), sowie nicht zuletzt die Bewilligung und Kontrolle von Fördergeldern. Also hoheitliches, staatliches Handeln.
Im Falle des gefällten Baumes wäre zum einen die Kommune zuständig, weil die Fällung möglicherweise gegen die Baumschutzsatzung der Stadt oder Gemeinde verstoßen haben könnte. Zum anderen wäre die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises gefordert, wenn die Fällung außerhalb des zulässigen Zeitraumes (1.10.-28./29.2.) erfolgt ist oder aber das Gehölz ein „höhlenreicher Einzelbaum“ – und damit ein gesetzlich geschütztes Biotop – war.
Mindestens ebenso engagiert wie die Beamten und Angestellten der Umweltbehörden setzen sich auch ganz viele „normale Bürger“ für Natur- und Umweltbelange ein – als Privatmenschen, in meist nur zeitweilig aktiven Bürgerinitiativen oder aber gemeinsam in
Die Vereinslandschaft ist inzwischen selbst für viele Mitglieder kaum noch überschaubar. Es gibt bundesweite Verbände mit Landesverbänden, Kreis- und Fachgruppen, außerdem zahlreiche eigenständige regionale Vereine (wie die Grüne Liga Osterzgebirge), die sich aber andererseits wiederum zu Zweckbündnissen zusammenschließen können (z.B. Naturschutzstation Osterzgebirge). Fast allen gemeinsam ist aber, dass sie – aufgrund begrenzter finanzieller Ressourcen – in der Regel nur wenig oder gar kein angestelltes Personal haben. Das Allermeiste erfolgt in rein ehrenamtlichem Freizeitengagement.
Insofern sind Umweltvereine kaum in der Lage, sich um jeden gefällten Baum „zu kümmern“. Sie können aber aktive Öffentlichkeitsarbeit für alte Bäume betreiben, sich bei besonders wertvollen Exemplaren (z.B. seltene Arten) die Behörden zum Handeln drängen oder auch selbst auf die Eigentümer zugehen, und nicht zuletzt: Fachwissen ermitteln.
Die Möglichkeiten, sich selbst aktiv in Umweltvereinen einzubringen, sind breit gefächert. Für jede Interessenslage, jeden Zeitfonds und jeden Geldbeutel gibt es irgendwo passende Angebote. Voraussetzung ist jedoch das Bedürfnis, selbst etwas für eine artenreiche Natur, eine gesunde Umwelt und eine lebenswerte Zukunft zu tun.
Natur und Umwelt sind sehr komplexe Sphären, sie zu schützen erfordert ein hohes Maß an Fachwissen.
Wissen und Erfahrungen sind zweifelsohne auch bei Umweltbehörden und Umweltvereinen vorhanden. Doch oft müssen externe Fachleute zu Rate gezogen werden. Diese können bei Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen angestellt sein, als freiberufliche Sachverständige oder bei spezialisierten Planungsbüros arbeiten, oft aber auch als Freizeitforscher (zum Beispiel in Fachgruppen) über ein unschätzbares Maß an Fachwissen verfügen.
Wenn es beispielsweise um die Bewahrung alter Bäume geht, sollten Baumgutachter deren Standsicherheit bzw. Pflegeerfordernisse prüfen und spezialisierte Biologen untersuchen, ob etwa geschützte/seltene Käfer, Pilze, Fledermäuse oder andere Organismen hier zuhause sind.
Übrigens: „die Grünen“ sind eine politische Partei, genaugenommen: „Bündnis 90 / die Grünen„. Als Partei können sich die „die Grünen“ auf parlamentarischem Weg für Natur- und Umweltschutz einsetzen oder, im Falle einer Regierungsbeteiligung, als Dienstherren der zuständigen Behörden. Dessenungeachtet ist es in einer Demokratie durchaus legitim, bei (Umwelt-)Problemen die für die Lokalität oder die Region zuständigen Abgeordneten anzusprechen – von welcher Partei auch immer. Wenn also in der Nachbarschaft ein wertvoller Baum gefällt werden soll, lohnt z.B. immer auch die Nachfrage im Gemeinde- oder Ortschaftsrat.
Grundsätzlich trägt jeder Verantwortung für eine gesunde, artenreiche, lebenswerte Umwelt!