Natur im Osterzgebirge

Stellungnahmen

Naturschutzverbände müssen gefragt werden

(… manchmal)

In einem Bundesland gesetzlich anerkannten Naturschutzverbänden wird durch das Bundesnaturschutzgesetz das Recht zugestanden, bei vielen Planungen, Bauvorhaben oder sonstigen Eingriffen in Natur und Landschaft ihre Meinung kundzutun (früher §29 – deshalb sogenannte “§29-Arbeit”, heute aber §63). Zu den anerkannten “29er-Verbänden” gehören

Deren Stellungnahmen müssen dann von den Behörden, die über den jeweiligen Bauantrag etc. zu entscheiden haben, mit aufgenommen, gewertet und abgewogen werden. Klar, allzuoft heißt “abwägen” da auch einfach “wegwägen”. Insofern ist die Stellungnahmenschreiberei nicht sehr beliebt unter praktizierenden Naturschützern, zumal man meist erstmal viel Zeit mit Unterlagenstudium betreiben muss.
Nichtsdestotrotz ist diese Arbeit auch wichtig. Im Osterzgebirgsteil des Landkreises Sächsische Schweiz hat die Grüne Liga Osterzgebirge die Arbeit von der Grünen Liga Sachsen übernommen (im ehemaligen Landkreis Freiberg macht das die “NASA” – der Naturschutzverband Sachsen – für die Grüne Liga)

Eine Stellungnahme hat um so größere Chancen, bei den Abwägungsbehörden Gehör zu finden, je konkreter die Kritikpunkte benannt werden. Dazu ist Fach- und Ortskenntnis erforderlich. Viele Naturschützer kennen ihre Heimat besser als Planungsbüros und Behörden.

Hier auf dieser Seite veröffentlicht die Grüne Liga Osterzgebirge alle Projekte und Eingriffe, bei denen den anerkannten Naturschutzverbänden das Recht auf eine Stellungnahme zugestanden wird.

Anregungen, Kommentare und Kritiken von Ortskennern und Artexperten nimmt die Grüne Liga Osterzgebirge, gern entgegen: osterzgebirge@grueneliga.de