Natur im Osterzgebirge

Einwendungen

Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren

Vom 16. Februar bis 15. März 2010 liegen die neun dicken Ordner der Planungsunterlagen in der Stadtverwaltung Altenberg, Zimmer 41, zur öffentlichen Einsichtnahme für jedermann aus (Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr, Mo + Do 13.00 – 16.00 Uhr, Di 13.00 – 18.00 Uhr, Mi 13.00 – 15.00 Uhr). Dann kann bis zum 28. März 2010 jeder, der sich in irgendeiner Weise durch das Vorhaben betroffen fühlt, eine Einwendung abgeben oder den Leuten auf der Stadtverwaltung zur Niederschrift diktieren. Seine Einwendungen kann man auch schicken an:

– Stadtverwaltung Altenberg, Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg

oder

– Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zi. 5040

Ganz wichtig aber: das Datum 28.3. einhalten! Nur bis dahin eingegangene Stellungnahmen werden dann im „Abwägungsprozeß“ durch die Landesdirektion Dresden berücksichtigt. Diese Behörde soll die formell unabhängige Instanz sein, die dann prüft, inwiefern die Planungen den Einwendungen bereits gerecht werden oder geändert werden müssen. Am Ende erteilt sie den sogenannten Planfeststellungsbeschluß, also quasi die Baugenehmigung.

Wenn es viele solcher Einwendungen gibt, dann findet irgendwann auch ein sogenannter Erörterungstermin statt, wo man in einer (mehrtägigen) öffentlichen Veranstaltung vortragen kann und die Planer darauf Rede und Antwort stehen müssen, die Vertreter der Landesdirektion hören zu. Da sind dann durchaus noch deutliche Abstriche von den ursprünglichen Planungen drin – und vor allem Verzögerungen. Vorausgesetzt, viele Betroffene melden sich mit einer Einwendung und dann am besten auch zum Erörterungstermin zu Wort.

Wer ist „betroffen“?

Eine vergleichsweise starke Ausgangsposition haben natürlich Anwohner, Grundstücksbesitzer und -pächter. Deren Argumente werden meist ziemlich ernst genommen, da die unmittelbar und in „eigenen materiellen Rechten“ Betroffenen auch die Möglichkeit haben, am Ende gegen den Planfeststellungsbeschluß zu klagen. Solche Rechtswege können lang sein, das weiß auch die Behörde.

Zu denen, „deren Belange durch das Vorhaben berührt werden“, kann aber auch jeder gehören, der im Gebiet gern wandern geht, Fahrrad fährt, Pilze sammelt, unvergeßliche Kindheitserinnerungen an den Ort in sich trägt, die besondere Spiritualität genau dieses Platzes spürt oder was weiß ich. Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt, einen Aufhänger zu finden, an den sich dann die „harten Argumente“ anknüpfen lassen. (Heulagerer werden in Zukunft einen deutlich weiteren Weg vom Bahnhof bis zu „Biotoppflegebasis Bielatal“ auf sich nehmen müssen.)

Formell obliegt es den gesetzlich anerkannten Naturschutzverbänden (zu denen in Sachsen auch die Grüne Liga gehört), die „Eigenrechte der Natur“ zu vertreten, also für die betroffenen Pflanzen und Tiere zu kämpfen. Aber Naturschutzargumente kann natürlich auch jeder Bürger vorbringen, wenn sie mit seiner persönlichen Betroffenheit durch das Vorhaben zusammenhängen.

Wie sollte eine Einwendung aussehen?

Es gibt dafür keinerlei formelle Vorschriften. Ja, man kann sogar zur Landesdirektion gehen und darauf bestehen, daß man seine Einwendungen einem Mitarbeiter erzählt und der alles aufschreiben muß.  Je länger und komplizierter ein Einwendung, um so besser.

Zum Erörterungstermin werden dann nur diejenigen zugelassen, die während der Einwendungsfrist (also 15.2. bis 28.3.2010) ihre Bedenken eingereicht hatten. Streng genommen darf man sich dann auch genau nur zu den Punkten mit den Planern streiten, die man in seiner Einwendung angesprochen hat. Aber da hat die verfahrensführende Landesdirektion auch immer Ermessensspielraum. Die Kunst einer Einwendung besteht deshalb darin, ausreichend konkret zu sein, aber andererseits noch nicht alles Pulver zu verschießen. Die Planungen sollten ja nach dem Erörterungsdamm nochmal komplett überarbeitet werden, das bringt Zeitgewinn.

Relativ wenig bringen Sammeleinwendungen. Ungeachtet der Zahl an Unterschriften (beeindruckt so einen Bürokraten wenig) wird diese auch nur als Einzeleinwendung bearbeitet. Auch identische oder weitgehend gleichlautende Schreiben werden von der Planfeststellungsbehörde zusammengefaßt und wie eine einzige Einwendung behandelt. Es ist also doch ein Minimum an Individualität gefragt.

Natürlich hat keiner Zeit, sich durch die ganzen Planungsunterlagen zu kämpfen. Eine detaillierte Aufstellung der Kritikpunkte, die mir (Jens Weber) beim Durcharbeiten der Ordner 8 und 9 (Umweltverträglichkeitsstudie, FFH-Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan) aufgefallen sind, gibt es deshalb hier am Anfang dieser Seite. Gern ergänze ich das auch noch um weitere Einwendungsbausteine – bitte senden an jens(at)osterzgebirge.org.

Im folgenden nur eine kurze Zusammenfassung der möglichen

Argumentationslinien aus Naturschutzsicht:

An Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), FFH-Verträglichkeitsprüfung  und (teilweise) Landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP)  haben offenbar versierte Biologen mitgearbeitet. Nichtsdestotrotz finden sich darin gravierende Mängel. Dafür gibt es wahrscheinlich folgende Ursachen:

– Den Planern wurde wahrscheinlich das klare Ziel vorgegeben, den Staudammbau mit aller Macht irgendwie umwelt- und FFH-verträglich zu machen.

– Bearbeitet wurde das Gebiet von Leuten ohne jegliche Ortskenntnis, die dessen ungeachtet auf alle angebotene Unterstützung von ortskundigen Naturkennern verzichteten.

– Die zur Untersuchung ausgewählten Artengruppen der Fauna spiegeln nicht die hauptsächlich betroffenen Artengruppen wider. Bei den Wirbellosen wurden mit Heuschrecken und Tagfaltern Offenlandbewohner untersucht, obwohl ja vor allem Wald zerstört wird.

– Zeitraum und Umfang der Vor-Ort- Untersuchungen waren viel zu knapp bemessen. Die Biotopkartierung erfolgte Ende August (!), logischerweise konnten da viele Pflanzenarten nicht mehr erfaßt werden. Eine Nachkartierung im Frühjahr ist unbedingt erforderlich. Ganze vier ornithologische Gebietsbegehungen für solch ein großes Gebiet geben auch nur eine Momentaufnahme wider.

Die wesentlichen Forderungen der Grünen Liga lassen sich im Moment so zusammenfassen:

1. Planungsgrundlage allein das Hochwasserschutzkonzept der Landestalsperrenverwaltung, in dem landschaftsangepaßte Alternativen überhaupt nicht ernsthaft erwogen wurden.

==> Forderung, das HWSK nochmal völlig neu aufzurollen

2. Erfassung von Flora und Fauna nicht dem Eingriff angepaßt:

– zu wenig Zeit für die Kartierer (nur sehr wenige Vor-Ort-Erfassungen)

– falscher Kartier-Zeitpunkt für die Biotopkartierung (Ende August)

– falsche Auswahl der zu untersuchenden Tierartengruppen (lichtliebende Heuschrecken und Tagfalter werden vom Damm eher profitieren, während waldbewohnende Wirbellose überhaupt nicht untersucht wurden)

– Kartierer offenbar ohne jegliche Ortskenntnis, keine Konsultationen mit Botanikern, Ornithologen und Naturschützern der Gegend (obwohl ich das dem Planungsbüro mehrfach nahegelegt hatte!)

==> Arterfassungen und Biotopkartierung gründlich überarbeiten, wiederholen und ergänzen

3. FFH-Verträglichkeitsbescheinigung nur durch unverantwortliche argumentative Verrenkungen und Nichtberücksichtigung wichtiger Aspekte erreicht:

– Kohärenz (also der funktionale Zusammenhang) des FFH-Gebietes „Müglitztal“ wird im Bielatal zerrissen, auch ein beleuchteter Tunnel stellt die Gewässerduchgängigkeit nicht sicher; der durchgängige Erlen-Bachauewald („prioritärer Lebensraum“ gemäß FFH-Richtlinie) ist hier im Bielatal besonders wichtig;

– keine ausreichende Erfassung wichtiger Tierarten, die nach der FFH- sowie der Vogelschutz-Richtlinie besonders geschützt sind, insbesondere Uhu, Sperlingskauz, Schwarzstorch, Neuntöter

==> FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zerpflücken und mit EU-Klage drohen

4. Landschaftspflegerischer Begleitplan ungenügend

– ungenügende Planungsgrundlage (siehe 2.), Planer ignorieren darüberhinaus z.T. die Erkenntnisse ihrer eigenen Kartierer

– daraus resultierend: viel zu geringer Maßnahmeumfang

– geplante Maßnahmen zeugen von völliger Unkenntnis des Naturraumes Ost-Erzgebirge (zur Pflanzung vorgesehene Baumarten; Zielbiotoptypen auf dem Damm)

– im Gebiet wirklich sinnvolle Maßnahmen wurden nicht berücksichtigt, weil man das Gespräch mit Ortskennern verweigerte

==> gründliche Überarbeitung des LBP und Ausweitung des Maßnahmeumfangs  fordern