Natur im Osterzgebirge

Landesentwicklungsplan LEP 2013

Landesentwicklungsplan 2013

Mit einem Landesentwicklungsplan legt die Staatsregierung den Rahmen fest, wie innerhalb der nächsten zehn Jahre das Land – und die Landschaft – genutzt werden soll.

So ein Landesentwicklungsplan hat in der Regel keine unmittelbaren Auswirkungen auf konkrete Biotope, gefährdete Pflanzen und Tiere oder auf einzelne Naturerlebnisorte. Doch es wäre ein Trugschluss zu glauben, uns ginge nichts an, was die Freistaatsregierung in den nächsten zehn Jahren so in den sächsischen Landschaften veranstalten und verunstalten will. Deshalb hat sich auch die Grüne Liga Osterzgebirge e.V. am öffentlichen Verfahren, das bis zum 23. März 2012 lief, mit einer Stellungnahme (hier anschauen Stellungnahme Entwurf LEP 2012) beteiligt.

Generell gilt: die sächsische Regierung kann recht gut wohlklingende Formulierungen zum Thema Naturschutz zu Papier bringen, dabei aber tunlichst jegliche verbindliche Festlegungen vermeiden. Und selbstverständlich überall Hintertürchen offenhalten, damit am Ende doch jeder machen kann, was er will (wenn er nur mit Arbeitsplätzen, wirtschaftlichem Fortschritt oder anderen Märchen winkt).

Den aktuellen, im Juli 2013 von der Sächsischen Staatsregierung beschlossenen Landesentwicklungsplan gibt es unter www.landesentwicklung.sachsen.de/31381.htm