Unterschutzstellung: VO des Landkreises Sächsische Schweiz vom 19. November 2002
Größe: 4,96 ha
Lage: 0,4 km südwestlich Hartmannsbach, südlich der Straße nach Börnersdorf
Kurzbeschreibung: Unter Schutz gestellt wurde ein von Südosten ins Bahretal einmündendendes Nebentälchen, ein Komplex aus unterschiedlichen, kleinteiligen Grünlandbereichen, durchsetzt von kleinen Feld- und Ufergehölzen. Der ca. 500 m mal 50 m schmaler Streifen liegt inmitten quasi-industriell („intensiv“) genutzten Agrarlandes, dessen stick- und schadstoffreiche Abschwemmungen sich stark eutrophierend auswirken. Davon kündet insbesondere ein Übermaß an Brennessel, nicht nur entlang des grabenartigen Quellbaches, sondern auch auf den flächenmäßig dominierenden Fuchsschwanzwiesen. Dennoch sind auch heute noch relativ artenreiche Bergwiesenreste, kleinflächig sogar mit Tendenz zu Borstgrasrasen, sowie Kleinseggenried-Relikte inmitten von Waldsimsen-Binsen-Nasswiesen vorhanden. Zu den wertgebenden Arten zählen unter anderem Berg-Platterbse, Kleiner Baldrian und Schmalblättriges Wollgras. Das Vorkommen der Trollblume, das für die FND-Ausweisung mit maßgeblich war, ist unter den aktuellen Eutrophierungsbedingungen akut gefährdet.
Eine weitere Zerstörungsgefahr für das Schutzgebiet geht vom geplanten Ausbau der Straße Hartmannsbach – Börnersdorf zu einem breiten Autobahn-Zubringer aus.