Natur im Osterzgebirge

Pilotprojekt

Im Ost-Erzgebirge konzentrieren sich die Schutzgebiete des gesamteuropäischen Netzes NATURA 2000. Dies zeigt, wie wertvoll die Region ist. Verbunden damit sind aber auch Verpflichtungen zum Erhalt des besonderen Reichtums. Seit Mai 2009 läuft hier deshalb ein Modellprojekt zur Betreuung von NATURA-2000-Gebieten durch ehrenamtliche Naturschützer.

zum weiterlesen:

  • Warum NATURA-2000-Gebietsbetreuung
  • Wo sind ehrenamtliche NATURA-2000-Betreuer zuständig
  • Interview der Sächsischen Zeitung Dippoldiswalde zur Gebietsbetreuung
  • Informationen zu NATURA 2000 im Amtsblatt des Landkreises

Warum NATURA-2000-Gebietsbetreuung?

Nach jahrelanger Verzögerungstaktik sah sich der Freistaat Sachsen in den letzten Jahren von der Europäischen Union gedrängt, rund 16 Prozent seiner Landesfläche für das im Aufbau befindliche, gesamteuropäische Schutzgebietssystem namens NATURA 2000 nach Brüssel zu melden. Verbindliche Grundlage dafür sind zwei alte EU-Vereinbarungen, nämlich die sogenannte Vogelschutz-Richtlinie von 1979 und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992. Geschützt werden sollen damit Pflanzen und Tiere (sowie deren Lebensräume), deren Vorkommen europaweit gefährdet sind. Eigentlich liegt es in der Intention des NATURA-2000-Konzeptes, dass die von den Mitgliedsstaaten gemeldeten Gebiete auch einen „richtigen“ Schutzstatus nach nationalem Recht bekommen, der dann auch von ausreichend Behördenpersonal durchgesetzt wird. Hierzulande hat man sich aber für die „weiche“ Variante entschieden: dicke Managementpläne, dann Vereinbarungen mit den Landeigentümern und -nutzern auf freiwilliger Basis, und darüberhinaus das Prinzip Hoffnung, damit irgendwie das „Verschlechterungsverbot“ des „guten ökologischen Zustandes“ einhalten zu können.
Nun, so ganz dem Selbstlauf kann man das wahrscheinlich doch nicht überlassen. Aber Behördenpersonal ist knapp im Naturschutz und außerdem mit Aktenstapeleien mehr als ausgelastet. Und so wurde dieses Jahr ein Modellprojekt gestartet (im Mittleren Erzgebirge sowie in der Sächsischen Schweiz und im Ost-Erzgebirge), bei dem getestet werden soll, ob nicht auch ehrenamtliche Naturschützer – gegen eine geringe Aufwandsentschädigung – die Behörden bei der NATURA-2000-Gebietsbetreuung unterstützen können. Auf zwei Jahre ist das Projekt angelegt. Die ersten Monate vergingen mit der Beschaffung und Sichtung des für Hobby-Naturschützer nur schwer verständlichen Datenmaterials.

Seit Sommer nun sind die 22 Gebietsbetreuer unterwegs. Sie schauen auf Wiesen nach, ob und wie sie gemäht wurden, kontrollieren an Uhu-Horstfelsen, dass dort zwischen Januar und Juli niemand rumklettert, notieren abgesägte Bäume in Bachauenwäldern und Bauschuttablagerungen in den FFH-Gebieten. Manches lässt sich im Gespräch mit den Eigentümern der Flächen regeln, vieles geht aber als Information an die Naturschutzbehörde, die sich dann weiter um die Probleme kümmern soll. Ohne die Gebietsbetreuer würden wahrscheinlich viele Informationen die Verantwortlichen nicht erreichen.

Aber auch die Gebietsbetreuer können in ihrer Freizeit natürlich nicht immer und überall nach dem Rechten schauen. Unterstützung durch andere Naturfreunde ist deshalb immer willkommen. Wem in einem der folgenden Gebiete unterwegs ist und dabei Unregelmäßigkeiten feststellt, kann dies gern hier melden.

Wo sind ehrenamtliche NATURA-2000-Betreuer zuständig?

FFH-Gebiete:

  • FFH-Gebiet 034E „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (im Bereich des LSG Pirnaer Elbtal)
  • FFH-Gebiet 036E „Täler von Roter Weißeritz und Oelsabach“ Klaus Dippmann, 035055/61566, klaus.dippmann(at)web.de
  • FFH-Gebiet 037E „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“ (Teilgebiet Oberlauf der Wilden Weißeritz, ab Schönfelder Brücke) – Ute Kludig-Hempel,  035203/33695    kludigova(at)web.de
  • FFH-Gebiet 037E „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“ (Teilgebiet Mittellauf der Weißeritz, ab der Talsperre Klingenberg bis Schönfelder Brücke) , Matthias Opfermann  035203/37337    matthias.opfermann(at)web.de
  • FFH-Gebiet 037E „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“ (unterer Teil) Klaus Dippmann, 035055/61566, klaus.dippmann(at)web.de
  • FFH-Gebiet 039E „Geisingberg und Geisingbergwiesen“, Bernd König,        035054/29140    BerndKoenig(at)t-online.de
  • FFH-Gebiet 041E „Trebnitztal“ Hennig, Lutz  03502557536  l.hennig(at)freenet.de
  • FFH-Gebiet 042E „Mittelgebirgslandschaft um Oelsen“
  • FFH-Gebiet 043E „Müglitztal“ (Teilgebiet zwischen Lauenstein und Bärenhecke) – Jens Weber, 035054-28649, jens.grueneliga@web.de
  • FFH-Gebiet 043E „Müglitztal“ (Teilgebiet zwischen Bärenhecke und Schlottwitz) – Simone Heinz, 03504-618585, osterzgebirge@grueneliga.de
  • FFH-Gebiet 044E „Fürstenauer Heide und Grenzwiesen Fürstenau“
  • FFH-Gebiet 083E „Gimmlitztal“ – Nils Kochan, 037326-86774, nils@kochan.net
  • FFH-Gebiet 085E „Seidewitztal und Börnersdorfer Bach“ (oberer Teil ab Einmündung Biensdorfer Straße) Thomas Staude    01636495531    srifos(at)web.de
  • FFH-Gebiet 085E „Seidewitztal und Börnersdorfer Bach“ (unterer Teil) Rainer Völkel, rainer.voelkel(at)t-online.de
  • FFH-Gebiet 162 „Wesenitz unterhalb Buschmühle“ (im Bereich des LSG Pirnaer Elbtal)
  • FFH-Gebiet 174 „Georgenfelder Hochmoor“
  • FFH-Gebiet 176 „Bergwiesen um Schellerhau und Altenberg“
  • FFH-Gebiet 182 „Gottleubatal und angrenzende Laubwälder“

speziell betreute Lebensräume:

  • Kalkgebiete in den Tälern von Gimmlitz, Seidewitz und Müglitz

EU-Vogelschutzgebiete (SPA = special protected area):

  • SPA-Gebiet 59 „Osterzgebirgstäler“ (Bereich Trebnitzgrund) Lutz Hennig,   03502557536    l.hennig(at)freenet.de
  • SPA-Gebiet 59 „Osterzgebirgstäler“ (Teilgebiet oberes Seidewitztal) Thomas Staude    01636495531    srifos(at)web.de
  • SPA-Gebiet 60 „Fürstenau“, Mario Schindler  035055/13885    Schindi1bis42002(at)yahoo.de
  • SPA-Gebiet 62 „Geisingberg und Geisingbergwiesen“, Bernd König, 035054/29140    BerndKoenig(at)t-online.de
  • SPA-Gebiet 63 „Kahleberg und Lugsteingebiet“, Mario Schindler  035055/13885    Schindi1bis42002(at)yahoo.de
  • SPA-Gebiet 64 „Weißeritztäler“, Ute Kludig-Hempel   035203/33695    kludigova(at)web.de und Matthias Opfermann,  035203/37337    matthias.opfermann(at)web.de

betreute Artengruppen:

  • Fledermäuse
  • Eremit, Hirschkäfer, Hochmoor-Laufkäfer
  • Schwarzstorch, Sperlingskauz, Rauhfußkauz, Uhu, Grauspecht, Schwarzspecht, Rotmilan, Eisvogel – Götz Manka  03501/780036    goetz.manka(at)freenet.de
  • Kammolch

Interview der Sächsischen Zeitung Dippoldiswalde zur Gebietsbetreuung

Herr Weber, neuerdings sind Sie auch Natura 2000-Gebietsbetreuer. Was kann man sich darunter vorstellen?

Der Freistaat Sachsen ist verpflichtet, sich um den Zustand in den Vogelschutzgebieten und den sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Gebieten – beide zusammen bilden das Natura 2000-Netz – zu kümmern. In diesen besonderen Schutzgebieten gibt es Tiere und Pflanzen von gesamteuropäischer Bedeutung. Um dafür zu sorgen, dass sich die Lebensbedingungen für diese Tiere und Pflanzen nicht verschlechtern, hat der Freistaat im Mai mit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein Pilotprojekt gestartet und Gebiet- und

Was ist der Unterschied zwischen einem Arten- und einem Gebietsbetreuer?

Der liegt in der Zuständigkeit. Ein Gebietsbetreuer kümmert sich um ein klar abgestecktes Gebiet, der Artenbetreuer um einzelne Arten, zum Beispiel um Fledermäuse oder den Eremiten. Das ist eine besondere Käferart, die vornehmlich im Gebiet zwischen Freital und Pirna vorkommt.

Wie viele dieser Betreuer gibt es im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge?
Insgesamt sind es 22. Im ehemaligen Weißeritzkreis gibt es knapp zwei Dutzend  Natura 2000-Gebiete, dazu gehören neben dem Müglitztal unter anderem auch der Windberg, die Täler von Roter und Wilder Weißeritz, der Trebnitzgrund, der Geisingberg und das Vogelschutzgebiet Fürstenau.

Wer kann Natura-2000-Betreuer werden?

Dafür wurden von den Naturschutzbehörden Leute gesucht, die sich in den entsprechenden Gebieten auskennen und sich schon länger ehrenamtlich für den Schutz der Natur engagieren. Solche Menschen findet man heute vor allem in Umweltvereinen wie der Grünen Liga Osterzgebirge oder dem Förderverein für die Natur des Osterzgebirges.

Was muss ein Gebietsbetreuer machen?

Für jedes Natura 2000-Gebiet gibt es einen Managementplan, den ein Planungsbüro gemeinsam mit den Naturschutzbehörden erarbeitet hat. Dort sind verschiedene Maßnahmen festgelegt – das können ganz viele sein. Der Ordner für das obere Müglitztal ist richtig dick. Als Gebietsbetreuer sollen wir darauf achten, dass die Maßnahmen auch umgesetzt werden. Wir sind aber keine Polizeibehörde. Wenn uns etwas auffällt, sollen wir dies der Naturschutzbehörde beim Landratsamt melden und nach Möglichkeit selbst mit den Bewirtschaftern oder Eigentümern sprechen. Wir sind auch für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Außerdem sollen wir bei den jeweiligen Grundstücksbesitzern für Verständnis für die Maßnahmen aus dem Managementplan werben.

Wer muss den Managementplan umsetzen?

Das wird von den Naturschutzbehörden unterschiedlich geregelt. So werden zum Beispiel Pflegeverträge mit Vereinen wie mit der Grünen Liga geschlossen. Landwirte gewinnt man oft dafür, dass sie für die Einhaltung bestimmter Vorschriften Fördergelder bekommen. Auf staatlichen Waldflächen wiederum ist der Sachsenforst ein Partner.

Können Sie Beispiele nennen, wann Sie und Ihre Mitstreiter eingreifen müssten?

Zum Beispiel gibt es Erfahrungen, wann eine bestimmte Wiese gemäht werden muss, damit die Larven der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge – eine seltene Schmetterlingsart – schlüpfen können. Für Tiere wie den Uhu gibt es Schutzzeiten. So ist in bestimmten Monaten das Felsklettern nicht gestattet, um ihn bei der Brut nicht zu stören.

Wie viele Stunden ist man als Gebietsbetreuer unterwegs?

Das ist abhängig von der Größe und landschaftlichen Ausstattung des zu betreuenden Gebietes. Ich zum Beispiel werde im Monat sieben bis acht Tage dafür verwenden, wobei es für mich einfach ist. Ich wohne in Bärenstein und bin fürs obere Müglitztal und das Bielatal zuständig. Ich kann bei einem Abendspaziergang meine Kontrollen durchführen. Andere Gebietsbetreuer müssen längere Wege zurücklegen, um zu ihren Flächen zu gelangen. Ich weiß von einer Tharandterin, die ins obere Weißeritztal muss. Das ist sehr aufwändig.

Lohnt sich diese Arbeit finanziell?

Wir arbeiten ehrenamtlich und bekommen nur eine Aufwandsentschädigung, die von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Uns geht es wirklich nicht ums Geld, sondern um den Erhalt unserer besonderen Naturschätze.

Das Projekt ist auf zwei Jahre befristet. Wie geht es danach weiter?

Das lässt sich schwer abschätzen. Aber ich hoffe, daß das Modell Schule macht und ausgebaut wird.

Was ist die Natura 2000 Gebietsbetreuung

Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Start der NATURA 2000-Gebietsbetreuung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Am  6. Mai 2009 hat der Präsident der Landesdirektion Dresden, Dr. Henry Hasenpflug, seine Unterschrift unter die Bestellungsurkunden von insgesamt 21 ehrenamtlichen „NATURA 2000-Gebietsbetreuern“ gesetzt und so den Startschuss für das vorerst auf zwei Jahre befristete Pilotprojekt zum Aufbau eines Betreuungssystems zur Umsetzung der EU-Richtlinien für Vogelschutz- und FFH-Gebiete gegeben.

Mit dem europaweit zusammenhängenden Schutzgebietssystem Natura 2000 wurde eine entscheidende Grundlage für den grenzüberschreitenden Schutz von Arten und Lebensräumen geschaffen. In den Vogelschutzgebieten und „Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten“ (FFH-Gebieten) müssen Arten und Lebensräume dauerhaft einen „günstigen Erhaltungszustand“ aufweisen. Dazu werden Managementpläne erarbeitet und gemeinsam mit den Landnutzern abgestimmt.

Die Bestellung der ehrenamtlichen Gebietsbetreuer erfolgte durch die obere Naturschutzbehörde (Landesdirektion) auf Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG (Gebietsbetreuung durch ehrenamtlichen Naturschutzdienst).

Für die fachliche Betreuung, wie u. a. für die konkrete Aufgabenstellung und Zuschnitt des Betreuungsgebietes, ist die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes mit Sitz in Dippoldiswalde zuständig, welche gleichzeitig erster Ansprechpartner für die Gebietsbetreuer ist (Referat Naturschutz, David Braun Tel.: 03504/6203439).

Für die Pilotphase wurden drei Gebietskomplexe im Landkreis ausgewählt:

− Täler im Osterzgebirge,

− Bergwiesen und Moore am Osterzgebirgskamm sowie

−Elbe und Nebentäler von Schöna bis Mühlberg (Teilfläche im LSG Pirnaer Elbtal).

Hier sind die Gebietsbetreuer unterwegs:

FFH-Gebiete: „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“, „Täler von Roter Weißeritz und Oelsabach“, „Müglitztal“, „Trebnitztal“, „Gimmlitztal“, „Mittelgebirgslandschaft um Oelsen“, „Seidewitztal und Börnersdorfer Bach“, „Gottleubatal und angrenzende Laubwälder“, „Fürstenauer Heide und Grenzwiesen Fürstenau“, „Geisingberg und Geisingwiesen“, „Meuschaer Höhe“, „Bahrebachtal“, „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (im Bereich des LSG Pirnaer Elbtal), „Wesenitz unterhalb Buschmühle“ (im Bereich des LSG Pirnaer Elbtal), „Georgenfelder Hochmoor“, „Bergwiesen um Schellerhau und Altenberg“

SPA-Gebiete: „Weißeritztäler“, „Osterzgebirgstäler“, „Fürstenau“, „Geisingberg und Geisingwiesen“

Um die Betreuung der Habitate von Kammmolch, Eremit und die wichtigsten Fledermausarten kümmern sich im Rahmen der Natura 2000-Gebietsbetreuung entsprechende „Artexperten“.

Die Gebietsbetreuer kümmern sich besonders um die Offenlandlebensräume wie zum Beispiel Berg-Mähwiesen, Borstgrasrasen oder Feuchte Hochstaudenfluren.
Durch ihre Präsenz vor Ort sollen die mit Dienstausweisen und den vorhandenen FFH-Managementplänen ausgestatteten Betreuer den Pflegezustand der Gebiete dokumentieren und die Kommunikation zu den Gebietsbesuchern und  -nutzern intensivieren, um die Naturschutzziele zu vermitteln. Eine weitere Aufgabe der Naturschützer ist die Erarbeitung schutzzielkonformer Handlungsvorschläge, um den Zustand dieser Europäischen Naturschutzgebiete zu verbessern und eine gegenteilige Entwicklung zu verhindern. Dabei erkennen und bewerten die Gebietsbetreuer relevante Veränderungen der Gebietszustände. Bereits vor einem ggf. erforderlichen behördlichen Handeln kann durch Kommunikation vor Ort eine Lösung im gegenseitigen Interesse herbeigeführt werden.