Natur im Osterzgebirge

Natura 2000 Gebietsbetreuung

… im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge konzentrieren sich 35 FFH-Gebiete mit insgesamt über 200 Quadratkilometern Fläche sowie 9 Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete).

Bei einem Großteil der FFH-Gebiete handelt es sich überwiegend oder ausschließlich um Waldbereiche. Dort ist der Staatsbetrieb Sachsenforst für die Sicherung eines “Günstigen Erhaltungszustandes” der Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen (LRT) zuständig, für die das jeweilige FFH-Gebiet eingerichtet wurde.

Ein besonders hoher Betreuungsbedarf indes besteht für zahlreiche Lebensraumtypen, die nicht von Wald bestockt sind. Dazu gehören insbesondere Mäh-Wiesen, Weiden und andere Offenlandbereiche, deren Erhaltungszustand in erheblichem Maße von Bewirtschaftung und/oder Pflege abhängig ist. Hinzu kommen Freizeitnutzungen verschiedener Art und andere potentielle Beeinträchtigungen, die nur durch regelmäßige Vor-Ort-Präsenz von Gebietsbetreuern rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls ausgeräumt werden können.

Deshalb wurde im Jahr 2009 vom Sächsischen Staatsministerium ein Pilotprojekt ins Leben gerufen, welches nun schon seit einigen Jahren als Projekt der Förderrichtlinie NE/2014 fortgeführt wird.

Zum Weiterlesen:

Warum Natura2000-Gebietsbetreuung wichtig ist

Ziele der Gebietsbetreuung

Die Grüne Liga Osterzgebirge als Koordinationsstelle

Betreuung FFH-Gebiete

Betreuung SPA-Gebiete

Artbetreuung Käfer

Begriffsklärungen

Warum Natura2000-Gebietsbetreuung wichtig ist

Die Unterschutzstellung von Landschaftsausschnitten ist das älteste und heute eines der bekanntesten und wichtigsten Instrumente des Naturschutzes. International hat sich dabei das Natura 2000-Schutzgebietssystem etabliert.

Der Mensch als wesentlicher Verursacher des Verlustes von Arten und Lebensräumen ist zugleich aufgefordert, durch sein Verhalten und besonders seine Wirtschaftsweise zur Erhaltung und Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen beizutragen. Viele der heute naturschutzfachlich wertvollen Biotope sind dabei im Ergebnis menschlichen Wirtschaftens entstanden (in Mitteleuropa beispielsweise fast alle Grünlandformationen). Leider entspricht die Bewirtschaftung vieler Flächen unter aktuellen Landwirtschaftsstrukturen nicht mehr jener, die einst zu Artenreichtum und Blütenpracht geführt hat.

Monitoring und Zustandsbeschreibung von hunderten Lebensraumtypen und Art-Habitaten in den Gebieten sind eigentlich Aufgabe des staatlichen Naturschutzes. Deren Kapazitäten sind bekanntermaßen begrenzt – eine regelmäßige Präsenz in all den Schutzgebieten nicht möglich. Allerdings erfordern (Fehl-)Bewirtschaftung, Baumaßnahmen oder sonstige Einflüsse oftmals schnelles Handeln, um langfristig negativen Entwicklungen entgegenzuwirken. Die gelingt nur, indem eine dauerhafte Präsenz im Gebiet gegeben ist und damit die Möglichkeit, Handlungserfordernisse zu erkennen, weiterzumelden und ggf. Gegenmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu kontrollieren.

Die „Lücke“ im staatlich organisierten FFH-Monitoring soll und kann die Gebietsbetreuung mit ehrenamtlich agierenden Naturfreunden schließen.

Ziele der Gebietsbetreuung

Ziel des Projektes ist es mit Hilfe eines zuvor erprobten und abgestimmten methodischen Vorgehens den Zustand wertbestimmender Arten und Lebensraumtypen in Natura 2000 –  Gebieten des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge im Ergebnis ehrenamtlicher Gebietsbetreuung zu dokumentieren, dringende bzw. akute Handlungsbedarfe, aber auch positive Entwicklungen aufzuzeigen sowie die Ziele des Natura 2000 – Prozesses zu propagieren.

Um dieses Ziel zu erreichen wurden etwa 20 Natura 2000 – Gebiete in den Dokumentations- und gutachterlichen Prozess einbezogen. Die Gebiete reichen von den Weißeritztälern im Südwesten bis zum Valtenberg – Hohwaldgebiet im Nordosten des Landkreises. In jedem Jahr wurden ca. 1.400 Lebensraumtypen (LRT) durch die ehrenamtlichen Gebietsbetreuer ein bis zwei Mal pro Saison aufgesucht, der Zustand der LRT und der wertgebenden Arten in Steckbriefen dokumentiert und – inzwischen – mehrere Tausend Artinformationen in die Multibase Artdatenbank des LfULG eingegeben.

Die Aufgaben der Gebietsbetreuer umfassten dabei insbesondere:

  • regelmäßige Vor-Ort-Präsenz in den Betreuungsgebieten (insbesondere an den Lebensraumtypen-Flächen innerhalb der Gebiete);
  • Dokumentation von Vorkommen gefährdeter/geschützter Tier- und Pflanzenarten;
  • Kommunikation mit Landeigentümern und -nutzern, Wanderern und anderen im Gebiet aktiven Personen; Sensibilisierung zu den Zielen und Maßnahmen des Naturschutzes im Natura 2000-Gebiet;
  • Erkennen von (tatsächlichen und potentiellen) Gefährdungen für die (in den Managementplänen definierten) Schutzziele;
  • eigene Aktivitäten zur Vermeidung von Beeinträchtigungen, auch durch (kleinere) praktische Maßnahmen;
  • Meldung von potentiell erheblichen Beeinträchtigungen an die Koordinierungsstelle bzw. (wenn akutes hoheitliches Handeln erforderlich ist) direkt an die Untere Naturschutzbehörde;
  • jährlicher Bericht zum Zustand der Lebensraumtypen-Flächen bzw. der Art-Habitate

Die Grüne Liga Osterzgebirge als Koordinationsstelle (2017-21)

Nachdem die Pilotphasen der Natura2000-Gebietsbetreuung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises koordiniert wurden, war von 2017 bis 2021 die Grüne Liga Osterzgebirge e.V. für diese Aufgabe zuständig.

Die Grüne Liga Osterzgebirge e. V. verfügt sowohl mit ihrer ganzheitlichen Sicht und auch ihrem regionalen Bezug auf unsere Kulturlandschaft über die notwendige Voraussetzung für die Bewältigung eines so komplexen Projektes, dass sich mit Fragen des Erhalts von Arten, Populationen und Lebensraumtypen von europäischen Rang „vor Ort“ beschäftigt.

Wichtig war und ist hierfür ein gutes Netzwerk des Vereins, bestehend aus ehrenamtlich agierenden Gebietskennern, Botanikern, Ornithologen und weiteren Artspezialisten – kurzum den fachkundigen Gebietsbetreuern, ohne die ein solches Projekt nicht umsetzbar ist.

Aufgaben der Koordinierungsstelle sind Arbeitsgrundlagen (Kartenmaterial, Flächensteckbriefe) zu erstellen und zu aktualisieren, Weiterbildungen und Praxistage zu organisieren, alljährlich die Beobachtungsdaten aufzuarbeiten und auszuwerten sowie als Anlaufstelle für Fragen und Hinweise der Gebietsbetreuer ansprechbar zu sein. Weiterhin fungierte die Grüne Liga die Schaltstelle zwischen Gebietsbetreuer und Unterer Naturschutzbehörde.

Mit dem Ende der Förderperiode endete auch das Gebietsbetreuungsprojekt der Grünen Liga Osterzgebirge. Im Jahr 2022 schloss sich eine einjährige, vom Landschaftspflegeverband koordinierte Betreuungsphase an.

Betreuung FFH-Gebiete

Innerhalb der Kulisse der FFH-Gebiete sind es insbesondere Lebensraumtypen des Offenlandes, die im Rahmen des Projektes betreut werden. Die Mehrzahl der Flächen stellen dabei Wiesen verschiedener Ausprägungen, aber auch Besonderheiten wie „Kalktuff-Quellen“ oder „basophile Pionierrasen“, um nur zwei Beispiele zu nennen, sind Gegenstand des jährlichen Monitorings.

Dargestellt sind all jene FFH-Gebiete, die im Zeitraum 2018 bis 2020 Teil der Natura2000-Gebietsbetreuung waren. Durch einen Klick in das jeweilige Gebiet werden Ihnen der Name sowie ein Gebietssteckbrief angezeigt.

Konkret umfasst die Gebietsbetreuung 23 verschiedene, im Anhang I der FFH-Richtlinie gelistete Lebensraumtypen, die einen wesentlichen Teil der Arten- und Biotopvielfalt des Osterzgebirges außerhalb geschlossener Wälder abdecken und in 16 FFH-Gebieten erfasst wurden:

Artenreiche Borstgrasrasen (6230), Basophile Pionierrasen (6110), Berg-Mähwiese (6520), Birken-Moorwälder (91D1), Dystrophe Stillgewässer (3160), Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0), Eutrophe Stillgewässer (3150), Feuchte Hochstaudenfluren (6430), Flachland-Mähwiesen (6510), Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210), Kalkhaltige Schutthalden (8160), Kalkreiche Niedermoore (7230), Kalk-Trockenrasen (6210), Kalktuff-Quellen (7220), Pfeifengraswiesen (6410), Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220), Silikatfelsen/felskuppen mit Pioniervegetation (8230), Silikatschutthalden (8150), Steppen-Trockenrasen (6240), Trockene Heiden (4030), Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) sowie Fichten-Moorwald (91D4).

In Summe wurden im Jahr 2020 beispielsweise 1.134 Lebensraumtypen begangen und bewertet. Einzelne Typen kommen dabei nur in ausgewählten Gebieten in geringer Anzahl vor (beispielsweise kalkbeeinflusste Lebensraumtypen), andere sind in beinahe allen Gebieten in großer Stückzahl zu finden – wie die landschaftsprägenden Berg-Mähwiesen in den höheren Lagen des Osterzgebirges.

Nachfolgend aufgeführt sind all jene FFH-Gebiete, die im Projekt 2018 bis 2020 Gegenstand einer ehrenamtlichen Gebietsbetreuung waren. Die durch Anklicken in der Spalte „Steckbrief“ erhältliche Gebietsbeschreibung umfasst einen Gebietsüberblick sowie eine Zustandsbeschreibung wesentlicher und charakteristischer Lebensraumtypen für das jeweilige Gebiet.

FFH 175 Pöbelbachtal und Hofehübel Steckbrief hier klicken
FFH 176 Bergwiesen um Schellerhau und Altenberg Steckbrief hier klicken
FFH 178 Luchberggebiet Steckbrief hier klicken
FFH 179 Lockwitzgrund und Wilisch Steckbrief hier klicken
FFH 180 Meuschaer Höhe Steckbrief hier klicken
FFH 181 Bahrebachtal Steckbrief hier klicken
FFH 182 Gottleubatal und angrenzende Laubwälder Steckbrief hier klicken
FFH 036E Täler von Roter Weißeritz und Oelsabach Steckbrief hier klicken
FFH 037E Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz Steckbrief hier klicken
FFH 039E Geisingberg und Geisingwiesen Steckbrief hier klicken
FFH 041E Trebnitzgrund Steckbrief hier klicken
FFH 042E Mittelgebirgslandschaft um Oelsen Steckbrief hier klicken
FFH 043E Müglitztal Steckbrief hier klicken
FFH 083E Gimmlitztal Steckbrief hier klicken
FFH 085E Seidewitztal und Börnersdorfer Bach Steckbrief hier klicken
FFH 092E Hohwald und Valtenberg Steckbrief hier klicken

 Regelmäßig und in vielen Gebieten wiederkehrende Defizite und Ursachen für Zustandsverschlechterungen lassen sich folgenden, beispielhaften Gruppen und Reaktionsketten zuordnen:

  • fehlende oder mangelhafte (auch zu intensive) Nutzung von Wiesen: Verlust typischer Arten, aufkommender Gehölzwuchs, Verbuschung bis hin zu kompletter Wiederbewaldung
  • ausschließliche Beweidung von Wiesen: Verfilzen der Flächen, Verlust typischer Arten, von den Rändern her beginnende Verbuschung
  • fehlende Nutzung von Hochstaudenfluren: Verbuschung (siehe oben), Verlust typischer Arten, Ausbreitung (meist invasiver) Neophyten, Verlust wichtiger Saug- und Nektarpflanzen für Insekten (z.B. Wasserdost – Spanische Flagge)
  • Beschattung von Fels-Lebensraumtypen: aufkommender Baumbewuchs oder Lage im Wald führt zum Verlust wertgebender Flechten oder Farne
  • geringe Wasserführung in Fließgewässern aufgrund Trockenheit: Verlust wertgebender Unterwasservegetation, Rückgang Fischbestände durch teilweise gänzliches Trockenfallen von (Neben-)Bächen
  • Erlen-Eschen- und Weichholzauwälder sind häufig durch Dominanz stickstoffzeigender Arten (Brennnessel, Brombeere) oder invasiver Neophyten zuungunsten lrt-typischer Arten oder (noch) fehlender Strukturvielfalt (Totholz, Biotopbäume) beeinträchtigt
  • fast alle Grünland-LRT sind häufig von teilweise massivsten Wühltätigkeiten von Schwarzwild oder selektivem Verbiss der Blüten seltener Arten (Arnika, Trollblume etc.) durch Reh- und Rotwild betroffen

 

Betreuung SPA-Gebiete

In den SPA-Gebieten lag der Schwerpunkt der Betreuungstätigkeit im Nachweis von für das jeweilige Gebiet aufgeführten Vogelarten der sogenannten Anhang I – Arten. Dabei handelt es sich meist um besonders seltene oder störungsempfindliche Vogelarten, die ihrerseits eine hohe Aussagenkraft über den Gesamtzustand des SPA-Gebietes aufweisen. Innerhalb der Artenlisten gibt es typische Vogelarten der Wälder (z.B. Eulen, Schwarzspecht) sowie typischerweise offenlandbesiedelnde Arten (Neuntöter, Wachtelkönig, Birkhuhn).

Da die SPA-Gebiete oftmals sehr groß sind (SPA Osterzgebirge knapp 5.000ha!) teilten sich mehrere Betreuer in Teilgebiete oder es wurden nur ausgewählte Teilgebiete betreut. Nachfolgende Kartenansicht und Tabelle listet alle im Zeitraum 2018 bis 2020 betreuten Gebiete auf:

 

SPA 59 Osterzgebirge (Teilgebiete) Steckbrief hier klicken
SPA 60 Fürstenau Steckbrief hier klicken
SPA 62 Geisingberg und Geisingwiesen Steckbrief hier klicken
SPA 63 Kahleberg und Lugsteingebiet Steckbrief hier klicken

 Auch für die beschriebenen Vogelarten lassen sich Ursache – Wirkung – Komplexe feststellen, die die Präsenz oder das Fehlen der Art im Gebiet begründen. Beispielhaft seien genannt:

  • zunehmende Verbuschung oder bewusstes Aufforsten von Rauchschad-Flächen oder sonstigen Blößen im Kahleberg-Lugstein-Gebiet: Verlust von Balzplätzen (da gewisse Mindestgröße erforderlich) des Birkhuhns
  • Trockenheit der vergangenen Jahre: Austrocknen vieler kleiner und mittelgroßer Bäche, Rückgang der Fischbestände als Nahrungsgrundlage verschiedener Vogelarten (Eisvogel, Schwarzstorch), geringerer Bruterfolg
  • Trockenheit der vergangenen Jahre, geringerer Aufwuchs im Wirtschaftsgrünland, Futterknappheit, Nutzung sonst brachliegender Feuchtbereiche und Hochstaudenfluren, fehlende Deckung für Bodenbrüter, Verlust der Bruten

Insgesamt lesen sich die Berichte der SPA-Betreuer über Artnachweise (oder vielmehr das Fehlen derselben in den letzten Jahren) sehr ernüchternd. In der Vogelwelt manifestieren sich aktuell sehr gut sichtbar die Missstände unserer derzeitigen Landwirtschaft und sonstigen Flächennutzung! In diesem Sinne eignen sich die Arten als gute Indikatoren für intakte Landschaften, Habitate und Lebensraumtypen.

Artbetreuung Käfer

Neben zahlreichen Lebensraumtypen und Vogelarten erfuhr eine Gruppe ausgewählter, eher unscheinbarer Käfer ein intensives Monitoring in verschiedenen FFH-Gebieten und Vorkommen außerhalb der FFH-Gebietskulisse. Eremit, Hirschkäfer und Hochmoor-Laufkäfer wurden durch einen Insektenkundler betreut. Die Käferarten gehören laut Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Sie sind im FFH-Anhang II gelistet, für sie ist die Einrichtung von Schutzgebieten vorgeschrieben.

Während sich die Untersuchung des Hochmoor-Laufkäfers auf zwei Moor- bzw. Feuchtkomplexe in den Kammlagen des Osterzgebirges und das Monitoring des Hirschkäfers auf Alteichenbestände am Windberg bei Freital beschränkten, sind die Vorkommen des Eremiten weiter verteilt. Regelmäßig begangen wurden hierfür Streuobstwiesen und Kopfweidenbestände bei Liebstadt, Niederseidewitz, Freital (gesamt 5 Einzelflächen), im Triebischtal, Lockwitzgrund bei Sobrigau sowie an der Meuschaer Höhe bei Dohna. Im Barockgarten Großsedlitz sind es ehrwürdige Linden, die dem Eremit (noch) geeignete Habitate bieten.

Ein klassisches Opfer des Klimawandels könnte der Hochmoor-Laufkäfer werden. Bereits die drei vergangenen trockenen Sommer (2018 bis 2020) haben zu einer spürbaren Veränderung in der Vegetation seiner Habitate geführt, eine Fortsetzung dieses Trends wird wahrscheinlich zum Verlust dieser Vorkommen führen.

Relativ stabil scheinen demgegenüber die Bestände des Hirschkäfers im untersuchten Gebiet zu sein, solange die Alteichen nicht allzu sehr unter der Trockenheit leiden und nachhaltig Schaden nehmen.

Mittel- und langfristig prekär ist dagegen die Situation des Eremiten. Ausnahmslos allen (!) Habitaten wurde ein schlechter Erhaltungszustand attestiert:

  • alte Obstbäume ebenso wie die alten Kopfweiden sind überwiegend im Prozess des Absterbens. Auch hier haben die Trockenjahre 2018 – 2020 sichtbare Spuren hinterlassen.
  • Nachpflanzungen fehlen bisher weitgehend völlig bzw. sind in einem schlechten Pflegezustand
  • selbst mit Nachpflanzungen besteht in wenigen Jahren (mit dem endgültigen Zusammenbruch der Altbäume) eine Generationslücke von mehreren Jahrzehnten, bis die Bäume ausreichend große Mulmhöhlen als geeignete Habitate bilden
  • alte Kopfweiden oder Obstbäume (insbesondere Gebiet der Meuschaer Höhe) brechen wegen fehlender Pflege auseinander – auch hier werden Mulmhöhlen endgültig zerstört
  • im Barockgarten Großsedlitz sterben zunehmend Altlinden ab und/oder müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden. Ehe Nachpflanzungen geeignete Käferhabitate ausbilden vergehen viele Jahrzehnte!

Umso dringender und wichtiger ist es, mit Nachpflanzungen die Verjüngung in Eremit-Beständen zu sichern und durch eine fachgerechte Jungbaumpflege diese Bäume auch zügig zu etablieren.

Begriffsklärungen

Anhang I – Arten SPA

Besonders geschützte Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie, für die spezielle Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) ausgewiesen wurden. Beispielarten des Osterzgebirges sind seltene Arten wie Birkhuhn, Schwarzstorch oder Uhu. Aber auch vermeintliche „Allerweltsarten“ wie Kiebitz, Neuntöter oder Weißstorch sind enthalten, die aufgrund großflächiger Landnutzungsänderungen inzwischen auch gefährdet sind.

Arthabitate

Flächen, die im Rahmen der Managementplanung in FFH-Gebieten für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten (Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie) ausgewiesen wurden. Sie wurden hinsichtlich ihres Zustandes beschrieben und bewertet sowie mit Maßnahmevorschlägen zur Erhaltung und Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes versehen.

Erhaltungszustand

Der Erhaltungszustand von Lebensraumtypen beschreibt eine Fülle von (mess- und bewertbaren) Parametern, die deren aktuellen Zustand und die Funktionalität im Ökosystem wiederspiegeln. Der Erhaltungszustand wird nach genau definierten Kriterien erfasst und in den Kategorien „günstig“, „ungünstig“ und „schlecht“ wiedergegeben.

FFH-Gebiet

Gebiete eines gesamteuropäischen Schutzgebietssystems, die unter den Gesichtspunkten der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie) zum Schutz ausgewählter Arten, Lebensräume und Habitate von den Bundesländern ausgewiesen wurden. Sie beinhalten oftmals andere Schutzgebiete wie Natur- und Landschaftsschutzgebiete oder Nationalparke und Biosphärenreservate.

FFH-Monitoring

Teil eines durch die Europäische Union geforderten Monitoringsystems in FFH-Gebiete, mit denen der Erhaltungszustand von Arten und Lebensraumtypen dokumentiert werden soll. Es ist Grundlage für einen in regelmäßigen Abständen zu erstellenden FFH-Bericht.

Förderrichtlinie NE/2014 (Natürliches Erbe)

Aktuell gültige Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen (praktische Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation von Arten u.a.) seit dem Jahr 2014.

Lebensraumtypen

Ausgewählte Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie, die gesamteuropäisch betrachtet als besonders gefährdet und schützenswert erachtet werden. Sie umfassen sowohl „natürliche“ Lebensräume (z.B. natürliche Waldgesellschaften), aber auch Kulturlandschaftselemente wie Berg-Mähwiesen oder Borstgrasrasen. In Sachsen wurden insgesamt 47 natürliche oder naturnahe Lebensraumtypen nach den EU-Kriterien nachgewiesen.

LfULG

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen. Es ist die Fachbehörde des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

Managementpläne

Planungsgrundlage, die für alle FFH-Gebiete Sachsen erstellt wurde. Sie enthält die Ausweisung von Lebensraumtypen und Arthabitaten, deren Zustandsbeschreibung sowie die Beschreibung umfassender Maßnahmen zur Erhaltung oder Schaffung eines günstigen Erhaltungszustandes derselben. Die Inhalte der Managementpläne sind für Behörden verbindlich. Für SPA-Gebiete wurden bisher in Sachsen noch keine Managementpläne erstellt, was als ein großes Defizit erachtet wird.

Multibase Artdatenbank

Zentrale Artdatenbank des LfULG (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie), in die Funddaten von verschiedensten Artengruppen in ganz Sachsen eingetragen und von einem weiten Personenkreis (mit jeweils unterschiedlichen Zugriffsrechten) gesammelt und genutzt werden. Die Administration des Systems liegt in den Händen des LfULG.

Natura2000

Natura 2000 ist ein EU-weites grenzenloses Netz von Schutzgebieten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Diese Gebiete dienen in besonderem Maße dem Schutz der biologischen Vielfalt durch den Erhalt von seltenen, gefährdeten oder typischen Lebensräumen oder Arten.

SPA-Gebiet

„Special Protection Areas“. Vogelschutzgebiete, die entsprechend europäischer Standards nach der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 ausgewiesen wurden und ein gesamteuropäisches Netz bilden sollen. SPA-Gebiete stellen meist großflächige Landschaftsausschnitte unter Schutz, die Lebensraum ausgewählter Vogelarten (vgl. Anhang I-Arten) sind.