naturnahe Bäche: die Lebensadern des Ost-Erzgebirges schützen!
Fließgewässer transportieren nicht nur das wichtigste Lebensmittel, sie beherbergen auch eine reiche Lebewelt – vorausgesetzt, sie werden nicht mit Chemikalien, Ackerschlamm und anderen Stoffen belastet. Außerdem können nur solche Bäche und Flüsse ihrer biologischen Funktion gerecht werden, die noch einen möglichst großen, naturnahen Strukturreichtum aufweisen. Daran mangelt es vielen Gewässern im Ost-Erzgebirge, infolge all der „Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahmen“ nach 2002 mehr denn je. Dabei verlangen die Wasserrahmenrichtlinie der EU und das Sächsische Wassergesetz, dass für alle Gewässer sowohl ein „guter chemischer Zustand“ als auch ein „guter ökologischer Zustand“ erreicht werden sollen – bis 2015! Da gibt es noch viel zu tun. Die damit verbundenen Aufgaben gehen nicht nur Wasserbehörden, Landestalsperrenverwaltung und Kommunen etwas an. Auch jeder Besitzer eines Bach-Grundstücks trägt Verantwortung, ebenso wie Eigentümer und Nutzer von gewässernahen landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Gemeinsam mit Dr. Hanno Voigt (www.nature-concept.de) hat die Grüne Liga Osterzgebirge die wichtigsten Dinge zusammengetragen, die im Umgang mit den „Lebensadern“ zu beachten sind.
Zur Bachbroschüre der Reihe „Naturschutz praktisch“ gibt es auch wieder ein A2-Plakat mit Zeichnung
Noch intensiver hat sich in den vergangenen Jahren der Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz – Osterzgebirge mit der Thematik auseinandergesetzt und Öffentlichkeitsarbeit für Fließgewässer betrieben. Darüber informiert www.baeche-lebensadern.de.
Grundstück mit Bach – was ist zu tun?
Schutz der Einzugsgebiete, Quellbereiche und Uferzonen!
– Förderung des Laubwaldanteils (Fichten- und Lärchennadeln versauern das Wasser)
– deutliche Reduzierung der Feinstoff-Einträge durch erosionsvermeidende Landwirtschaft (z.B. in Pachtverträgen darauf bestehen)
– Keine Pestizide und Gülle in Quell- und Gewässernähe ausbringen!
– Eintrag von Müll, Gartenabfällen, Holzhäcksel u.ä. verhindern (keine Komposthaufen oder
sonstigen Ablagerungen in Gewässernähe)
– in Ufernähe keine Giftstoffe (Unkrautvernichtungsmittel, Farben, Öle, Tausalze …) verwenden
– Eintrag von Abwässern vermeiden
Natürliche Bachdynamik zulassen!
– Förderung naturnaher Gewässerstrukturen (verrohrte oder anderweitig überbaute Abschnitte öffnen; Quer- und Längsbauwerke, wo immer möglich, beseitigen)
– nach Hochwasserereignissen: größtmögliche Akzeptanz neuer Gewässerstrukturen; Ausufern auf Wiesen oder im Wald auch zulassen
– Erhöhung der Strukturvielfalt an Gewässersohle und –ufer (Kies, Steine, Vertiefungen, Altwasserbereiche)
– Teiche nicht im Direktschluss, sondern neben den Bächen anlegen
– Uferbereiche nicht beweiden (auskoppeln!)
– Insbesondere bei langen Trockenphasen das (Niedrig-)Wasser im Bach lassen anstatt damit den Garten zu gießen
Ingenieurbiologie statt Ufermauern!
– Uferbereiche, wenn nötig und möglich, unregelmäßig gestalten (Prall- und Gleithänge beachten!)
– Uferbereiche mit Erlen befestigen statt mit Rasengittersteinen oder Mauern
– wenn künstliche Uferbefestigung unvermeidlich sind: Faschinen, Steinrampen oder Trockenmauern!
– unvermeidliche Eingriffe ins Gewässer oder „Unterhaltungsmaßnahmen“ möglichst im Sommer (Vogelbrutzeit März bis Juni; Amphibienruhezeit November bis April; Fischlaichzeit Oktober bis Mai)
– für Neophytenbekämpfung gilt jedoch: Drüsiges Springkraut regelmäßig vor Ausbildung der Samen herausreißen/mähen, ebenso Riesen-Bärenklau (funktioniert bei Japanischem Staudenknöterich leider nicht)
zusätzlich mögliche Naturschutzmaßnahmen
– Wasseramselkästen unter Brücken oder an anderen geschützten Stellen anbringen
– in besonnten Uferbereichen Kopfweiden stecken (die sich bereits nach wenigen Jahrzehnten zu sehr wertvollen Kleinbiotopen entwickeln)
Umweltbildung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, denn: Man kann nur schützen, was man auch kennt und versteht.